Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 107

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.06.2026
Angebotsfrist
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist die GFN, die im Namen des Landkreises Regensburg (Aufgabenträger) handelt. Der Landkreis Regensburg wird Auftraggeber der Verkehrsleitungen. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf der Linie 107. Der dem Angebot zur Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linie ergibt sich aus dem Fahrplan. Das Leistungsvolumen pro Jahr beträgt insgesamt 76.846,1 km.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Vertragsbeginn
15.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Regensburg, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@gfn-regensburg.de
Freischalten
Telefon
0941463190
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Wertungspreis: Es wir der ermittelte Wertungspreis für die Wertung herangezogen. Der niedrigste angebotene Wertungspreis bildet die Basis der Berechnung. Punkte werden für Angebote vergeben, die innerhalb einer Bandbreite von < 20 % über dem günstigsten Wertungspreis liegen. Der niedrigste Wertungspreis erhält die höchste Punktzahl, alle weiteren Angebote werden entsprechend ihrer Abweichung zu diesem innerhalb der genannten Bandbreite linear mit geringeren Punktzahlen bewertet.

  • Entfernung Betriebsstätte zum Einsatzgebiet

    • Eine Betriebsstätte in der Nähe zum Einsatzgebiet ist wünschenswert. Die Angaben über die Entfernung der Betriebsstätte werden bei der vergleichenden Angebotswertung entsprechend nachfolgenden Vorgaben berücksichtigt: > 45 km = 0 Punkte
    • > 25 – ≤ 45 km = 25 Punkte
    • > 10 – ≤ 25 km = 50 Punkte
    • > 5 – ≤ 10 km = 75 Punkte
    • ≤ 5 km = 100 Punkte
  • Garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen

    • Ersatzfahrzeuge sind schnellstmöglich bereitzustellen. Garantierte Höchstzeiten, bis zu denen im Bedarfsfall Ersatzfahrzeuge am Einsatzort eintreffen (z. B. Übernahme der Fahrgäste aus defektem Fahrzeug), werden bei der vergleichenden Bewertung der Angebote wie
    • folgt berücksichtigt: > 30 Minuten = 0 Punkte
    • > 25 - ≤30 Minuten = 10 Punkte
    • > 20 - ≤ 25 Minuten = 30 Punkte
    • > 15 - ≤ 20 Minuten = 50 Punkte
    • > 10 - ≤ 15 Minuten = 75 Punkte
    • < 10 Minuten = 100 Punkte

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