Der Schutz öffentlicher Einrichtungen umfasst mehr als Bewachung, von Sicherheitskonzepten und Zutrittskontrolle über Videotechnik bis zur Veranstaltungssicherheit. Kommunen, Verkehrsbetriebe und Kliniken schreiben diese Leistungen einzeln oder gebündelt aus. Anbieter mit breitem Portfolio sichern sich umfassende Sicherheitsmandate.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Sicherheit-Vergaben veröffentlicht haben.
Gefährdungsanalysen und Schutzkonzepte für Behörden, Schulen und Veranstaltungen
Planung und Betrieb elektronischer Zutrittskontrolle für öffentliche Gebäude
Ordnungsdienste und Sicherheitspersonal bei Festen, Messen und Sportevents
Einbau und Wartung von Alarmanlagen, Videotechnik und Meldeanlagen
Sicherheit ist ein Oberbegriff, der im öffentlichen Einkauf sehr unterschiedliche Leistungen bündelt. Er reicht von personellen Sicherheitsdiensten über Sicherheitstechnik wie Zutrittskontrolle, Video- und Alarmanlagen bis zu Informationssicherheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit. Öffentliche Auftraggeber vom Bund über Länder bis zu Kommunen, Kliniken, Hochschulen und Verkehrsbetrieben schützen damit Liegenschaften, Veranstaltungen, Daten und Personen. Wegen dieser Bandbreite gibt es keine einheitliche Vergabeart: Personelle und technische Sicherheitsleistungen werden als Dienst- oder Lieferleistung nach VgV oberhalb und UVgO unterhalb des Schwellenwerts ausgeschrieben, häufig als öffentliche Ausschreibung oder als Rahmenvereinbarung. Größere Vorhaben werden in Lose nach Standorten oder Gewerken geteilt. Wer bietet, sollte vorab genau prüfen, welches Teilfeld der Sicherheit eine Bekanntmachung konkret verlangt.
Welche Regeln und Nachweise gelten, hängt vom Teilbereich ab. Personelle Bewachung setzt die Gewerbeerlaubnis nach §34a GewO und die Sachkundeprüfung des eingesetzten Personals voraus, während Sicherheitstechnik als Lieferung mit Montage nach VgV oder UVgO läuft und Errichterqualifikationen sowie Normen wie die DIN EN 50131 für Einbruchmeldeanlagen fordert. Für Informationssicherheit sind Managementsysteme nach ISO 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz maßgeblich. Übergreifend verlangen Auftraggeber Referenzen, eine ausreichende Betriebshaftpflicht, Angaben zu Personal und Qualifikation sowie Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen. Weil Sicherheit sensibel ist, gewichten Vergabestellen selten nur den Preis. In die Wertung fließen Qualifikation, Konzept, Reaktionszeiten und Zuverlässigkeit ein, sodass das Preis-Leistungs-Verhältnis über den Zuschlag entscheidet.
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Der Begriff reicht von personellen Diensten wie Bewachung und Empfang über technische Lösungen wie Videotechnik und Zutrittskontrolle bis zu Sicherheitskonzepten und IT-Sicherheit. Öffentliche Auftraggeber schreiben diese Bereiche einzeln oder als Gesamtleistung aus.
Bewachungsleistungen setzen eine Erlaubnis nach Paragraf 34a der Gewerbeordnung und die entsprechende Sachkundeprüfung voraus. Für sicherheitstechnische Anlagen gelten einschlägige Normen, für die IT-Sicherheit die Vorgaben des BSI und der DSGVO.
Das hängt vom Auftraggeber ab. Große Einrichtungen wie Kliniken oder Verkehrsbetriebe bündeln oft Bewachung, Empfang und Technik in einem Vertrag. Kleinere Vergabestellen schreiben Einzelgewerke wie Videotechnik oder Objektschutz getrennt aus.
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