Instandhaltungsverträge für technische Anlagen in öffentlichen Gebäuden. Wartung von Heizung, Lüftung, Elektro, Aufzügen und Brandschutzanlagen – mehrjährige Rahmenverträge mit stabilen, wiederkehrenden Umsätzen.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Instandhaltung-Vergaben veröffentlicht haben.
Regelmäßige Wartung technischer Anlagen
24/7-Bereitschaft für Störungsbeseitigung
Regelmäßige technische Prüfungen
Behebung von Defekten und Schäden
Instandhaltung bündelt nach DIN 31051 die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung von Gebäuden und technischen Anlagen. Öffentliche Auftraggeber vergeben sie, um den Wert und die Betriebssicherheit ihrer Liegenschaften und Anlagen dauerhaft zu erhalten, etwa für Aufzüge, Heizzentralen, Lüftung, Elektrotechnik oder Außenanlagen. Wiederkehrende Wartung und Inspektion laufen üblicherweise über Rahmenverträge mit fester Laufzeit und regelmäßigen Leistungen, während bauliche Instandsetzung projektbezogen beauftragt wird. Als Vergabeart überwiegen die öffentliche Ausschreibung und, oberhalb der EU-Schwellenwerte, das europaweite Verfahren. Nach der Bekanntmachung über die Vergabeplattformen kalkulieren Bieter das Leistungsverzeichnis mit Wartungsintervallen und Stundensätzen, die Vergabestelle erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Reine Wartungs- und Inspektionsverträge sind Dienstleistungen und werden nach UVgO unterhalb sowie nach VgV oberhalb der Schwellenwerte vergeben, bauliche Instandsetzung dagegen als Bauleistung nach VOB/A. Neben der Grundnorm DIN 31051 gelten anlagenspezifische Vorgaben, etwa die Betriebssicherheitsverordnung bei Aufzügen und Druckanlagen oder die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3. Bieter belegen ihre Eignung über Fachkunde und Zulassungen für die jeweilige Anlagentechnik, Referenzen vergleichbarer Objekte, verbindliche Reaktions- und Entstörzeiten sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Weil Verfügbarkeit und Servicequalität zentral sind, erfolgt der Zuschlag meist nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis, das Reaktionszeiten, Qualifikation und Wartungskonzept einbezieht, nicht allein nach dem Preis.
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Öffentliche Auftraggeber schreiben Wartungsverträge für Heizung, Lüftung, Elektro, Aufzüge, Brandmeldeanlagen und weitere technische Anlagen aus.
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Die Anforderungen variieren je nach Auftrag. Typischerweise werden Fachkenntnisse, Referenzprojekte ähnlicher Größe, entsprechende Zertifizierungen, Versicherungsnachweise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Details finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
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