Kommunen, Bauämter, Landesbetriebe und Hochschulen vergeben Planungsleistungen für Hochbau, Infrastruktur und technische Gebäudeausrüstung. Ausgeschrieben werden Objekt- und Fachplanungen nach HOAI, häufig im VgV-Verhandlungsverfahren. Als Planungsbüro sichern Sie sich langfristige Aufträge über mehrere Leistungsphasen.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Planung-Vergaben veröffentlicht haben.
Entwurf und Ausführungsplanung für Neubau und Umbau öffentlicher Gebäude nach HOAI, ausgeschrieben von Bauämtern und Kommunen.
Statische Berechnung und Konstruktion tragender Bauteile für Hoch- und Ingenieurbauwerke.
Fachplanung der Gebäudetechnik für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro in öffentlichen Liegenschaften.
Planung von Außenanlagen, Straßen und Wegen für Kommunen und Landesbetriebe.
Planung bündelt die geistig-schöpferischen Vorleistungen, die einem Bauvorhaben vorausgehen, von der Objektplanung für Gebäude und Freianlagen über die Tragwerksplanung bis zur Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Öffentliche Auftraggeber trennen die Planung bewusst von der Bauausführung, um eine neutrale Kostenkontrolle und Bauüberwachung sicherzustellen. Vergeben werden Planungsleistungen als freiberufliche Leistungen, oberhalb des EU-Schwellenwerts im VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei bedeutenden Aufgaben nach einem vorgeschalteten Planungswettbewerb. Die Beauftragung folgt den Leistungsphasen der HOAI und erfolgt häufig stufenweise, sodass zunächst die frühen Phasen beauftragt und weitere Phasen optional abgerufen werden. Nach der Bekanntmachung werden Bewerber anhand von Referenzen und Qualifikation ausgewählt und zur Verhandlung eingeladen.
Die Vergabe von Planungsleistungen richtet sich nach der VgV, die Honorare orientieren sich an der HOAI mit ihren Honorartafeln und Leistungsbildern. Welche fachlichen Nachweise gefordert werden, hängt von der Planungsdisziplin ab. Für die Objektplanung ist die Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurkammer maßgeblich, für die Tragwerks- und Fachplanung die entsprechende Ingenieurqualifikation, teils der Nachweis als bauvorlageberechtigter Ingenieur. Verlangt werden zudem einschlägige Referenzprojekte, Angaben zur personellen und technischen Ausstattung sowie eine Berufshaftpflichtversicherung. Wertungsmaßstab ist nahezu immer Preis-Leistung, wobei die fachliche Qualität, die Herangehensweise, die Projektorganisation und die Qualifikation des konkret eingesetzten Teams stärker gewichtet werden als das Honorar. Präsentationen und Interviews sind fester Bestandteil des Verhandlungsverfahrens.
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Oberhalb des EU-Schwellenwerts erfolgt die Vergabe meist im VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das Honorar richtet sich nach der HOAI, gewertet werden Qualität, Referenzen und Konzept, nicht allein der Preis.
Die HOAI gliedert Planungsleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LPH 1) über die Ausführungsplanung (LPH 5) bis zur Objektbetreuung (LPH 9). Öffentliche Auftraggeber beauftragen oft stufenweise, etwa zunächst LPH 1 bis 4.
Gefordert werden in der Regel Referenzen vergleichbarer Projekte, der Nachweis der Berufsqualifikation, eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme sowie Angaben zu Personal und technischer Ausstattung.
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