Vergabe-Glossar
Alle wichtigen Begriffe aus dem Bereich öffentliche Vergabe und Ausschreibungen — verständlich erklärt. Von den rechtlichen Grundlagen bis zu den Verfahrensarten.
71 Begriffe in 13 Kategorien
Auftragsprinzipien
4 BegriffeAuftragsvolumen
Wie groß ist der Auftrag? Das Auftragsvolumen bestimmt, ob EU-Recht oder nationales Recht gilt. Achtung: Bei Losen zählt immer die Summe aller Lose! Eine künstliche Aufteilung unter den Schwellenwert ist verboten (§ 3 VgV).
Mehr erfahrenNachhaltige Beschaffung
Grüne Produkte, faire Arbeitsbedingungen, Energieeffizienz – immer mehr Ausschreibungen verlangen Nachhaltigkeitsnachweise! Seit 2025/2026 werden diese Anforderungen verschärft. Ihr Vorteil: Mit Umweltzertifikaten wie dem Blauen Engel punkten Sie bei der Wertung.
Mehr erfahrenBieterfragen
Unklarheiten in der Ausschreibung? Stellen Sie Bieterfragen! Sie haben ein Recht auf Antwort – und die Antworten gehen an alle Bieter, damit niemand einen Vorteil hat. Tipp: Fragen Sie früh, meist 6-10 Tage vor Abgabe ist Schluss.
Mehr erfahrenLosaufteilung
Großauftrag zu groß für Ihr Unternehmen? § 97 Abs. 4 GWB schützt Sie: Auftraggeber müssen Aufträge in Fach- und Teillose aufteilen. So können auch KMU bei öffentlichen Ausschreibungen mitbieten – und oft einzelne Lose gewinnen.
Mehr erfahrenBeteiligte & Rollen
3 BegriffeAuftraggeber
Wer muss öffentlich ausschreiben? Bund, Länder, Kommunen – aber auch Stadtwerke, Krankenhäuser und Verkehrsbetriebe! § 98 GWB definiert, wer öffentlicher Auftraggeber ist. Tipp: Auch viele privatrechtliche Unternehmen mit staatlicher Beteiligung müssen ausschreiben.
Mehr erfahrenGeneralunternehmer
Als Generalunternehmer übernehmen Sie einen Auftrag komplett – von der Koordination bis zur Haftung. Vorteil: größere Auftragsvolumina. Aber Achtung: Im öffentlichen Bereich ist Gesamtvergabe die Ausnahme – § 97 Abs. 4 GWB fordert Losaufteilung!
Mehr erfahrenNachunternehmer
Als Bieter müssen Sie Nachunternehmer (Subunternehmer) nach § 36 VgV auf Verlangen benennen: Name, übernommene Leistungsteile und ggf. Verpflichtungserklärung. Sie haften für Ihre Nachunternehmer wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Eignungsleihe ist etwas anderes als reine Nachunternehmerschaft.
Mehr erfahrenDigitale Vergabe
3 BegriffeDigitale Angebotsabgabe
Angebot per Post einreichen? Das war einmal! Heute müssen Sie Ihr Angebot digital über eVergabe-Plattformen hochladen. Die häufigsten Ausschlussgründe: verspäteter Upload, fehlende Signatur, falsches Format. Testen Sie den Prozess vorher!
Mehr erfahrenElektronische Signatur
Brauchen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) für Ihr Angebot? Meist nicht – seit 2016 genügt im Vergaberecht oft die Textform. Aber prüfen Sie die Vergabeunterlagen: Manche Auftraggeber fordern weiterhin eine QES!
Mehr erfahrenVergabeportal
Wo finden Sie Ausschreibungen? Auf Vergabeportalen wie DTVP, Subreport, Vergabe24 oder bund.de! Deutschland hat leider kein zentrales Portal – Sie müssen mehrere Plattformen im Blick behalten. EU-weite Ausschreibungen finden Sie zusätzlich auf TED.
Mehr erfahrenEignungsprüfung & Qualifikation
4 BegriffePräqualifizierung
Lohnt sich die Präqualifizierung? Wenn Sie regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen: Ja! Sie weisen Ihre Eignung einmal nach und sparen danach bei jeder Bewerbung Zeit. Für Bau: PQ-VOB (ca. 300-500 €/Jahr), für Dienstleistungen: AVPQ bei der IHK. Auftraggeber werten PQ als Qualitätssignal.
Mehr erfahrenAVPQ
Sie bieten oft auf Liefer- oder Dienstleistungsaufträge? Dann lohnt sich das AVPQ! Für ca. 150-350 €/Jahr sparen Sie sich bei jeder Bewerbung die Eignungsnachweise. Die IHK-Registrierung gilt bundesweit als anerkannter Nachweis.
Mehr erfahrenEignungsleihe
Ihnen fehlt der geforderte Umsatz oder Referenzen? Mit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) können Sie sich auf andere Unternehmen berufen! Der Partner muss eine Verpflichtungserklärung abgeben und darf keine Ausschlussgründe haben. Unterschied zum Nachunternehmer: Eignungsleihe betrifft die Qualifikation, nicht die Ausführung.
Mehr erfahrenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Keine Lust, bei jeder Bewerbung alle Nachweise zusammenzusuchen? Die EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) macht's einfacher: Sie erklären Ihre Eignung – nur wenn Sie gewinnen, müssen Sie die Originale vorlegen. Spart Zeit und Aufwand!
Mehr erfahrenFristen & Termine
10 BegriffeAngebotsfrist
Wie lange haben Sie Zeit für Ihr Angebot? Die Mindestfristen nach VgV: 35 Tage (offenes Verfahren), 30 Tage (nicht-offen). Bei elektronischer Bereitstellung 5 Tage weniger, mit Vorinformation sogar nur 15 Tage. Verspätete Angebote werden zwingend ausgeschlossen – keine Ausnahmen.
Mehr erfahrenAnforderungsfrist
Müssen Sie die Vergabeunterlagen extra anfordern? Heute meist nicht mehr! Dank E-Vergabe stehen die Unterlagen sofort zum Download bereit. Nur bei Verschlusssachen oder physischen Mustern gibt es noch gesonderte Anforderungsfristen.
Mehr erfahrenBewerbungsfrist
Wann läuft die Bewerbungsfrist ab? Mindestens 30 Tage haben Sie Zeit, Ihren Teilnahmeantrag einzureichen. Aber Achtung: Verspätung bedeutet Ausschluss – keine Ausnahmen! Planen Sie Puffer für technische Probleme ein.
Mehr erfahrenBindefrist
Wie lange sind Sie an Ihr Angebot gebunden? Die Bindefrist legt fest, ob Sie Ihr Angebot noch ändern oder zurückziehen können – typisch sind 30 bis 60 Tage. Achtung: Während dieser Zeit tragen Sie das Preisrisiko bei Materialsteigerungen!
Mehr erfahrenEinspruchsfrist
Vergabeverstoß entdeckt? Handeln Sie schnell! Erst 10 Tage für die Rüge, dann 15 Tage für den Nachprüfungsantrag. Wer diese Fristen verpasst, verliert alle Rechte – egal wie gravierend der Fehler des Auftraggebers war!
Mehr erfahrenLieferfrist
Können Sie die Lieferfrist halten? Prüfen Sie das vor der Angebotsabgabe genau! Bei Überschreitung drohen Vertragsstrafen, Schadensersatz oder sogar Kündigung. Die Frist steht im LV oder den Vertragsbedingungen – und ist oft ein Zuschlagskriterium.
Mehr erfahrenStillhaltefrist
Sie haben eine Absage bekommen – können Sie noch etwas tun? Ja, dank der Stillhaltefrist! Der Auftraggeber muss 10 Tage (per E-Mail) bzw. 15 Tage (Post) warten, bevor er den Zuschlag erteilt. Zeit genug für ein Nachprüfungsverfahren!
Mehr erfahrenTeilnahmefrist
Die Teilnahmefrist ist dasselbe wie die Bewerbungsfrist – nur ein anderer Begriff. Mindestens 30 Tage im Oberschwellenbereich, bei Dringlichkeit 15 Tage. Verpassen Sie diese Frist, sind Sie raus – egal wie gut Ihre Bewerbung ist!
Mehr erfahrenZuschlagsfrist
Wann erfahren Sie, ob Sie gewonnen haben? Innerhalb der Zuschlagsfrist – meist 30 bis 60 Tage. Kommt der Zuschlag später, können Sie ablehnen! Nach Ablauf sind Sie nämlich nicht mehr an Ihr Angebot gebunden. Das kann bei Preissteigerungen relevant sein.
Mehr erfahrenSubmission
Bei der Submission werden alle Angebote gleichzeitig geöffnet – bei VOB-Bauleistungen dürfen Sie als Bieter dabei sein. Bei elektronischer Vergabe erfolgt die Öffnung digital. Die Submission protokolliert alle eingegangenen Angebote mit Preis und stellt sicher, dass nachträglich nichts manipuliert wird.
Mehr erfahrenKlassifizierung & Codes
1 BegriffeRechtsschutz
3 BegriffeNachprüfungsverfahren
Wurden Sie bei einer Vergabe ungerecht behandelt? Das Nachprüfungsverfahren ist Ihr Rechtsmittel: Innerhalb von 10 Tagen rügen, dann 15 Tage für den Antrag bei der Vergabekammer. Aber Achtung: Nur oberhalb der EU-Schwellenwerte zulässig!
Mehr erfahrenVergabekammer
Bei welcher Stelle können Sie Vergabefehler anfechten? Bei der Vergabekammer! Sie entscheidet innerhalb von 5 Wochen und kann das Vergabeverfahren aufheben. Wichtig: Nur oberhalb der EU-Schwellenwerte – und Sie müssen vorher gerügt haben!
Mehr erfahrenRechtsmittelverfahren
Sie wollen gegen eine Vergabeentscheidung vorgehen? Ihr Weg: Erst Rüge (10 Tage), dann Vergabekammer (15 Tage, Entscheidung in 5 Wochen), dann ggf. OLG. Aber Achtung: Nur oberhalb der EU-Schwellenwerte! Darunter bleibt nur Schadensersatz.
Mehr erfahrenVergabedokumente
12 BegriffeEVB-IT
Sie bieten IT-Leistungen für die öffentliche Hand? Dann müssen Sie die EVB-IT kennen! Diese standardisierten Vertragsmuster (Cloud, Kauf, Service, Dienstleistung) sind für Bundesbehörden Pflicht – und die meisten Länder nutzen sie auch.
Mehr erfahrenAuftragsbekanntmachung
Wo finden Sie öffentliche Ausschreibungen? In der Auftragsbekanntmachung! Bei EU-weiten Vergaben auf TED (Tenders Electronic Daily), darunter auf nationalen Plattformen. Hier stehen alle Infos: Leistung, Fristen, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien.
Mehr erfahrenEx-ante-Transparenzbekanntmachung
Wurde ein Auftrag ohne Ausschreibung vergeben? Prüfen Sie, ob es eine Ex-ante-Bekanntmachung gab! Ohne diese Veröffentlichung kann der Vertrag auf Ihren Antrag hin für unwirksam erklärt werden (§ 135 GWB). Eine Chance für übergangene Wettbewerber.
Mehr erfahrenEx-post-Bekanntmachung
Wer hat den Zuschlag bekommen? Die Ex-post-Bekanntmachung verrät es! Innerhalb von 30 Tagen nach Zuschlag muss sie auf TED erscheinen – mit Auftragnehmer, Auftragswert und Anzahl der Angebote. Nutzen Sie das für Ihre Marktanalyse!
Mehr erfahrenLeistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis ist Ihre Kalkulationsgrundlage: Hier stehen alle Positionen, die Sie bepreisen müssen. Achten Sie auf Bedarfs- und Eventualpositionen – und prüfen Sie die Mengen gegen die Pläne, bevor Sie kalkulieren!
Mehr erfahrenVergabeunterlagen
Alles, was Sie für Ihr Angebot brauchen: Die Vergabeunterlagen enthalten Leistungsbeschreibung, Fristen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Seit der E-Vergabe müssen sie kostenlos und vollständig zum Download bereitstehen (§ 29 VgV).
Mehr erfahrenVorabinformation
Bei EU-weiten Vergaben muss der Auftraggeber unterlegene Bieter vor dem Zuschlag informieren – das ist die Vorabinformation nach § 134 GWB. Danach gilt eine Stillhaltefrist: 10 Tage bei elektronischer Übermittlung, 15 Tage per Post/Fax. Erst nach Ablauf darf der Zuschlag erteilt werden.
Mehr erfahrenVorinformation
Möchten Sie früher von Ausschreibungen erfahren? Vorinformationen auf TED kündigen geplante Beschaffungen an, bevor die eigentliche Ausschreibung startet. So haben Sie mehr Vorbereitungszeit! Tipp: Richten Sie Suchprofile auf TED ein.
Mehr erfahreneForms
Seit Oktober 2023 gibt es neue Bekanntmachungsformulare auf TED: eForms! Sie ersetzen die alten 25 Formulare durch ein einheitliches, maschinenlesbares Format. Für Bieter bedeutet das: Mehr strukturierte Daten, bessere Suchfilter, präzisere Ergebnisse.
Mehr erfahrenHauptangebot
Ihr Hauptangebot muss exakt den Vergabeunterlagen entsprechen – keine Abweichungen! Jede Änderung macht es zum Nebenangebot. Häufiger Fehler: Positionen ändern oder weglassen führt zum Ausschluss. Prüfen Sie dreimal, bevor Sie abgeben.
Mehr erfahrenNebenangebot
Sie haben eine bessere oder günstigere Lösung als ausgeschrieben? Mit einem Nebenangebot können Sie Alternativen vorschlagen – aber nur, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich in der Bekanntmachung zulässt. Prüfen Sie das immer zuerst!
Mehr erfahrenGAEB
GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ist der deutsche Standard für den elektronischen Datenaustausch bei Bauausschreibungen. GAEB-Dateien ermöglichen die strukturierte Übermittlung von Leistungsverzeichnissen, Angeboten und Abrechnungen zwischen Auftraggebern, Bietern und Planern.
Mehr erfahrenVergabeprozess
1 BegriffeVergaberecht
6 BegriffeEignungskriterien
Erfüllen Sie die Eignungskriterien? Diese Hürde müssen Sie nehmen, bevor Ihr Angebot überhaupt gewertet wird: Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz, Versicherung) und technische Leistungsfähigkeit (Referenzen, Personal). Fehlt etwas? Eignungsleihe nach § 47 VgV kann helfen.
Mehr erfahrenZuschlagskriterien
Nicht das billigste Angebot gewinnt, sondern das wirtschaftlichste! Bei Zuschlagskriterien zählen neben dem Preis auch Qualität, Konzept, Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten. Die Gewichtung steht in den Vergabeunterlagen – oft: Preis 30-50%, Qualität 50-70%. Lesen Sie die Bewertungsmatrix genau!
Mehr erfahrenSchwellenwerte
Ab welchem Auftragswert gilt EU-Vergaberecht? Die aktuellen EU-Schwellenwerte seit 1.1.2026: 216.000 EUR für Liefer-/Dienstleistungen, 5.404.000 EUR für Bauleistungen, 431.000 EUR für Sektorenauftraggeber. Oberhalb gilt strenges EU-Recht mit Rechtsschutz.
Mehr erfahrenVergabeverfahren
Vergabeverfahren sind die gesetzlich geregelten Prozesse, nach denen öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Je nach Auftragswert und Komplexität stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung.
Mehr erfahrenCPV-Code
Sie finden keine passenden Ausschreibungen? Der CPV-Code ist Ihr Schlüssel! Der 8-stellige Code klassifiziert jeden Auftrag EU-weit. Beispiele: 45000000 = Bauleistungen, 72000000 = IT-Dienstleistungen, 90910000 = Reinigung. Richten Sie Suchprofile mit Ihren CPV-Codes ein.
Mehr erfahrenBietergemeinschaft
Mit einer Bietergemeinschaft können Sie Aufträge gewinnen, die Sie allein nicht stemmen könnten. Aber Achtung: Sie haften gesamtschuldnerisch – jeder Partner haftet für die gesamte Leistung, auch wenn ein anderer versagt. Sie brauchen eine Bietergemeinschaftserklärung mit Aufgabenteilung und bevollmächtigtem Vertreter.
Mehr erfahrenVergaberecht & Regelwerke
10 BegriffeVOB
Sie bieten Bauleistungen an? Dann müssen Sie die VOB kennen! VOB/A regelt das Vergabeverfahren, VOB/B die Vertragsbedingungen (Abnahme, Mängelansprüche, Vergütung), VOB/C die technischen Normen. Seit 2026: Direktauftrag bis 50.000 €, beschränkte Ausschreibung bis 150.000 €.
Mehr erfahrenUVgO
Ausschreibung unter 216.000 €? Dann gilt die UVgO! Sie regelt Liefer- und Dienstleistungsvergaben im Unterschwellenbereich. Vorteil für Sie: Flexiblere Verfahren, kürzere Fristen, kein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Seit 2026: Direktauftrag bis 15.000 € (Bund).
Mehr erfahrenVgV
Ausschreibung über 216.000 €? Dann gilt die VgV! Strengere Regeln, aber auch voller Rechtsschutz über die Vergabekammer. Die VgV kennt 6 Verfahrensarten – und für Architekten/Ingenieure gelten Sonderregeln (§§ 73-80). Mindestfrist: 35 Tage im offenen Verfahren.
Mehr erfahrenVergaberecht
Das Vergaberecht schützt Sie als Bieter! Die vier Grundprinzipien – Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit – gelten für alle öffentlichen Aufträge. Der Aufbau: GWB (Gesetz) → VgV/VOB (EU-Ebene) → UVgO/VOB/A (national). Bei Verstößen: Vergabekammer!
Mehr erfahrenFreiberufliche Leistungen
Freiberufliche Leistungen im Vergaberecht sind Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden, insbesondere Architektur-, Ingenieur-, Rechtsberatungs- und Gutachterleistungen. Ihre Vergabe unterliegt besonderen Regeln nach §§ 73 ff. VgV.
Mehr erfahrenGWB
Das GWB ist das Fundament des Vergaberechts! Teil 4 (§§ 97-184) enthält alle wichtigen Grundsätze: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung. Und wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen: §§ 155-184 regeln Ihren Rechtsschutz vor der Vergabekammer.
Mehr erfahrenVOL
Suchen Sie noch nach der VOL? Achtung: VOL/A wurde 2017 durch die UVgO ersetzt (Unterschwelle) und 2016 durch die VgV (Oberschwelle). Nur VOL/B gilt weiterhin als Vertragsbedingung in öffentlichen Liefer-/Dienstleistungsverträgen. Für aktuelle Vergaben schauen Sie in UVgO oder VgV.
Mehr erfahrenVOF
Sie bieten Architektur-, Ingenieur- oder Beratungsleistungen an und lesen noch von der VOF? Achtung: Die VOF wurde 2016 durch die VgV (§§ 73-80) ersetzt! Das Verfahren bleibt ähnlich (Verhandlung + Teilnahmewettbewerb), aber die Regeln stehen jetzt in der VgV.
Mehr erfahrenKonzVGV
Bei Konzessionen tragen Sie als Auftragnehmer das Betriebsrisiko – dafür dürfen Sie die Leistung wirtschaftlich verwerten (z.B. durch Nutzungsgebühren). Die KonzVgV gilt ab 5,4 Mio. € und bietet mehr Verfahrensflexibilität als normale Vergaben.
Mehr erfahrenSektVO
Ausschreibungen von Stadtwerken, Verkehrsbetrieben oder Energieversorgern? Dann gilt oft die SektVO! Gute Nachricht: Sektorenauftraggeber dürfen flexibler verhandeln als normale öffentliche Auftraggeber. Schwellenwert: 432.000 € (Liefer-/DL).
Mehr erfahrenVergabeverfahren
13 BegriffeAuftragsarten
Bau, Lieferung oder Dienstleistung – welche Auftragsart ist es? Das ist entscheidend! Bei Bau gilt VOB und ein Schwellenwert von 5,4 Mio €, bei Liefer-/Dienstleistungen VgV/UVgO und 216.000 €. Bei Mischverträgen zählt der Schwerpunkt.
Mehr erfahrenAusschreibungsarten
Welches Verfahren passt zu Ihnen? Offenes Verfahren (jeder kann bieten), beschränkte Ausschreibung (nur Eingeladene), Verhandlungsverfahren (mit Verhandlung), Direktauftrag (ohne Ausschreibung). Je nach Verfahren unterscheiden sich Ihre Chancen!
Mehr erfahrenOffenes Verfahren
Im offenen Verfahren kann jeder mitmachen – ohne vorherige Bewerbung! Sie sehen die Ausschreibung, erfüllen die Anforderungen, geben ab. Mindestfrist: 35 Tage (verkürzbar auf 15). Das transparenteste Verfahren für EU-weite Vergaben.
Mehr erfahrenNicht offenes Verfahren
Beim nicht offenen Verfahren müssen Sie sich erst bewerben! Stufe 1: Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen (30 Tage Frist). Stufe 2: Nur die besten 5+ Bewerber dürfen dann ein Angebot abgeben. Mehr Aufwand, aber weniger Konkurrenz!
Mehr erfahrenVerhandlungsverfahren
Beim Verhandlungsverfahren dürfen Auftraggeber und Bieter über Preise, Leistungen und Konditionen verhandeln – anders als beim offenen Verfahren. Es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (§ 14 VgV), etwa bei komplexen Leistungen oder wenn keine eindeutige Beschreibung möglich ist. Bei Architekten/Ingenieuren ist es das Regelverfahren.
Mehr erfahrenWettbewerblicher Dialog
Beim wettbewerblichen Dialog (§ 18 VgV) gestalten Sie die Lösung aktiv mit! Statt fertige Spezifikationen abzuarbeiten, entwickeln Sie im Dialog mit dem Auftraggeber den optimalen Ansatz. Ideal für komplexe IT- oder PPP-Projekte, bei denen der Weg noch offen ist.
Mehr erfahrenInnovationspartnerschaft
Sie haben eine innovative Lösung, die es so noch nicht gibt? Die Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) ist Ihre Chance: Hier entwickeln Sie gemeinsam mit dem Auftraggeber – und bekommen am Ende den Beschaffungsauftrag. Entwicklung + Beschaffung in einem Verfahren!
Mehr erfahrenDirektvergabe
Aufträge ohne Ausschreibung? Bei der Direktvergabe ist das möglich! Wertgrenzen 2026: bis 50.000 € netto für Bauleistungen, bis 15.000 € netto für Liefer-/Dienstleistungen (Bund). Tipp: Machen Sie sich bei Vergabestellen bekannt – so werden Sie direkt angefragt.
Mehr erfahrenFreihändige Vergabe
Freihändige Vergabe – diesen Begriff finden Sie noch in älteren Texten und der VOB/A. Gemeint ist: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit Unternehmen, ohne öffentliche Ausschreibung. Heute heißt das Verhandlungsvergabe (UVgO) oder Direktauftrag.
Mehr erfahrenBeschränkte Ausschreibung
Bei der beschränkten Ausschreibung werden nur ausgewählte Unternehmen eingeladen – Sie müssen also beim Auftraggeber bekannt sein! Seit 2026 gilt bei VOB: Ohne Teilnahmewettbewerb bis 150.000 € netto möglich. Tipp: Machen Sie sich bei Vergabestellen bekannt.
Mehr erfahrenEinstufiges Vergabeverfahren
Direkt bieten, ohne vorherige Bewerbung? Das geht bei einstufigen Verfahren! Beim offenen Verfahren oder der öffentlichen Ausschreibung können alle Interessenten sofort ein Angebot abgeben. Ideal für KMU – keine Eignungshürde im Vorfeld.
Mehr erfahrenZweistufiges Vergabeverfahren
Bei zweistufigen Verfahren müssen Sie zwei Hürden nehmen: Erst den Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung), dann die Angebotsphase. Mehr Aufwand, aber auch weniger Konkurrenz – nur die Besten dürfen am Ende bieten!
Mehr erfahrenTeilnahmewettbewerb
Müssen Sie sich erst bewerben, bevor Sie ein Angebot abgeben dürfen? Beim Teilnahmewettbewerb: ja! Erst reichen Sie einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen ein – nur wenn Sie ausgewählt werden, folgt die Angebotsphase.
Mehr erfahrenVertragsformen
1 BegriffeVergaberecht verstehen
Das Vergaberecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist komplex. VOB, VgV, UVgO, GWB – die Abkürzungen und Fachbegriffe können verwirrend sein. Unser Vergabe-Glossar erklärt alle wichtigen Begriffe verständlich und praxisnah.
Ob Sie zum ersten Mal an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder Ihr Fachwissen vertiefen möchten – hier finden Sie Definitionen, Erklärungen und praktische Hinweise zu allen relevanten Begriffen der öffentlichen Beschaffung.
Rechtliche Grundlagen
- VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- VgV: Vergabeverordnung
- UVgO: Unterschwellenvergabeordnung
- GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Vergabeverfahren
- Offenes Verfahren: Alle können Angebote abgeben
- Beschränkte Ausschreibung: Mit Teilnahmewettbewerb
- Verhandlungsverfahren: Mit Verhandlungsmöglichkeit
- Direktvergabe: Unter Schwellenwerten
Häufige Fragen zum Vergabe-Glossar
Was ist der Unterschied zwischen VOB und VgV?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gilt für Bauleistungen, während die VgV (Vergabeverordnung) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte angewendet wird.
Was bedeutet "unterhalb der Schwellenwerte"?
Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte werden nach nationalem Recht vergeben (z.B. UVgO). Die Verfahren sind oft weniger formalisiert als EU-weite Vergaben.
Gilt das Glossar auch für Österreich und die Schweiz?
Die Grundbegriffe sind ähnlich, aber Österreich und die Schweiz haben eigene Vergabegesetze (BVergG in Österreich, BöB in der Schweiz). Wir erklären die wichtigsten Unterschiede in den jeweiligen Begriffen.
Passende Ausschreibungen finden
Nutzen Sie BidFix, um täglich aktualisierte öffentliche Ausschreibungen aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz zu durchsuchen — KI-gestützt und kostenlos.
Ausschreibungen durchsuchen