Vergabe-Lexikon

Vergabe-Glossar

Alle wichtigen Begriffe aus dem Bereich öffentliche Vergabe und Ausschreibungen — verständlich erklärt. Von den rechtlichen Grundlagen bis zu den Verfahrensarten.

71 Begriffe in 13 Kategorien

Auftragsprinzipien

4 Begriffe

Beteiligte & Rollen

3 Begriffe

Digitale Vergabe

3 Begriffe

Eignungsprüfung & Qualifikation

4 Begriffe

Fristen & Termine

10 Begriffe

Angebotsfrist

Wie lange haben Sie Zeit für Ihr Angebot? Die Mindestfristen nach VgV: 35 Tage (offenes Verfahren), 30 Tage (nicht-offen). Bei elektronischer Bereitstellung 5 Tage weniger, mit Vorinformation sogar nur 15 Tage. Verspätete Angebote werden zwingend ausgeschlossen – keine Ausnahmen.

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Anforderungsfrist

Müssen Sie die Vergabeunterlagen extra anfordern? Heute meist nicht mehr! Dank E-Vergabe stehen die Unterlagen sofort zum Download bereit. Nur bei Verschlusssachen oder physischen Mustern gibt es noch gesonderte Anforderungsfristen.

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Bewerbungsfrist

Wann läuft die Bewerbungsfrist ab? Mindestens 30 Tage haben Sie Zeit, Ihren Teilnahmeantrag einzureichen. Aber Achtung: Verspätung bedeutet Ausschluss – keine Ausnahmen! Planen Sie Puffer für technische Probleme ein.

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Bindefrist

Wie lange sind Sie an Ihr Angebot gebunden? Die Bindefrist legt fest, ob Sie Ihr Angebot noch ändern oder zurückziehen können – typisch sind 30 bis 60 Tage. Achtung: Während dieser Zeit tragen Sie das Preisrisiko bei Materialsteigerungen!

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Einspruchsfrist

Vergabeverstoß entdeckt? Handeln Sie schnell! Erst 10 Tage für die Rüge, dann 15 Tage für den Nachprüfungsantrag. Wer diese Fristen verpasst, verliert alle Rechte – egal wie gravierend der Fehler des Auftraggebers war!

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Lieferfrist

Können Sie die Lieferfrist halten? Prüfen Sie das vor der Angebotsabgabe genau! Bei Überschreitung drohen Vertragsstrafen, Schadensersatz oder sogar Kündigung. Die Frist steht im LV oder den Vertragsbedingungen – und ist oft ein Zuschlagskriterium.

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Stillhaltefrist

Sie haben eine Absage bekommen – können Sie noch etwas tun? Ja, dank der Stillhaltefrist! Der Auftraggeber muss 10 Tage (per E-Mail) bzw. 15 Tage (Post) warten, bevor er den Zuschlag erteilt. Zeit genug für ein Nachprüfungsverfahren!

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Teilnahmefrist

Die Teilnahmefrist ist dasselbe wie die Bewerbungsfrist – nur ein anderer Begriff. Mindestens 30 Tage im Oberschwellenbereich, bei Dringlichkeit 15 Tage. Verpassen Sie diese Frist, sind Sie raus – egal wie gut Ihre Bewerbung ist!

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Zuschlagsfrist

Wann erfahren Sie, ob Sie gewonnen haben? Innerhalb der Zuschlagsfrist – meist 30 bis 60 Tage. Kommt der Zuschlag später, können Sie ablehnen! Nach Ablauf sind Sie nämlich nicht mehr an Ihr Angebot gebunden. Das kann bei Preissteigerungen relevant sein.

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Submission

Bei der Submission werden alle Angebote gleichzeitig geöffnet – bei VOB-Bauleistungen dürfen Sie als Bieter dabei sein. Bei elektronischer Vergabe erfolgt die Öffnung digital. Die Submission protokolliert alle eingegangenen Angebote mit Preis und stellt sicher, dass nachträglich nichts manipuliert wird.

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Klassifizierung & Codes

1 Begriffe

Rechtsschutz

3 Begriffe

Vergabedokumente

12 Begriffe

EVB-IT

Sie bieten IT-Leistungen für die öffentliche Hand? Dann müssen Sie die EVB-IT kennen! Diese standardisierten Vertragsmuster (Cloud, Kauf, Service, Dienstleistung) sind für Bundesbehörden Pflicht – und die meisten Länder nutzen sie auch.

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Auftragsbekanntmachung

Wo finden Sie öffentliche Ausschreibungen? In der Auftragsbekanntmachung! Bei EU-weiten Vergaben auf TED (Tenders Electronic Daily), darunter auf nationalen Plattformen. Hier stehen alle Infos: Leistung, Fristen, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien.

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Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Wurde ein Auftrag ohne Ausschreibung vergeben? Prüfen Sie, ob es eine Ex-ante-Bekanntmachung gab! Ohne diese Veröffentlichung kann der Vertrag auf Ihren Antrag hin für unwirksam erklärt werden (§ 135 GWB). Eine Chance für übergangene Wettbewerber.

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Ex-post-Bekanntmachung

Wer hat den Zuschlag bekommen? Die Ex-post-Bekanntmachung verrät es! Innerhalb von 30 Tagen nach Zuschlag muss sie auf TED erscheinen – mit Auftragnehmer, Auftragswert und Anzahl der Angebote. Nutzen Sie das für Ihre Marktanalyse!

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Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis ist Ihre Kalkulationsgrundlage: Hier stehen alle Positionen, die Sie bepreisen müssen. Achten Sie auf Bedarfs- und Eventualpositionen – und prüfen Sie die Mengen gegen die Pläne, bevor Sie kalkulieren!

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Vergabeunterlagen

Alles, was Sie für Ihr Angebot brauchen: Die Vergabeunterlagen enthalten Leistungsbeschreibung, Fristen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Seit der E-Vergabe müssen sie kostenlos und vollständig zum Download bereitstehen (§ 29 VgV).

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Vorabinformation

Bei EU-weiten Vergaben muss der Auftraggeber unterlegene Bieter vor dem Zuschlag informieren – das ist die Vorabinformation nach § 134 GWB. Danach gilt eine Stillhaltefrist: 10 Tage bei elektronischer Übermittlung, 15 Tage per Post/Fax. Erst nach Ablauf darf der Zuschlag erteilt werden.

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Vorinformation

Möchten Sie früher von Ausschreibungen erfahren? Vorinformationen auf TED kündigen geplante Beschaffungen an, bevor die eigentliche Ausschreibung startet. So haben Sie mehr Vorbereitungszeit! Tipp: Richten Sie Suchprofile auf TED ein.

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eForms

Seit Oktober 2023 gibt es neue Bekanntmachungsformulare auf TED: eForms! Sie ersetzen die alten 25 Formulare durch ein einheitliches, maschinenlesbares Format. Für Bieter bedeutet das: Mehr strukturierte Daten, bessere Suchfilter, präzisere Ergebnisse.

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Hauptangebot

Ihr Hauptangebot muss exakt den Vergabeunterlagen entsprechen – keine Abweichungen! Jede Änderung macht es zum Nebenangebot. Häufiger Fehler: Positionen ändern oder weglassen führt zum Ausschluss. Prüfen Sie dreimal, bevor Sie abgeben.

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Nebenangebot

Sie haben eine bessere oder günstigere Lösung als ausgeschrieben? Mit einem Nebenangebot können Sie Alternativen vorschlagen – aber nur, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich in der Bekanntmachung zulässt. Prüfen Sie das immer zuerst!

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GAEB

GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) ist der deutsche Standard für den elektronischen Datenaustausch bei Bauausschreibungen. GAEB-Dateien ermöglichen die strukturierte Übermittlung von Leistungsverzeichnissen, Angeboten und Abrechnungen zwischen Auftraggebern, Bietern und Planern.

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Vergabeprozess

1 Begriffe

Vergaberecht

6 Begriffe

Eignungskriterien

Erfüllen Sie die Eignungskriterien? Diese Hürde müssen Sie nehmen, bevor Ihr Angebot überhaupt gewertet wird: Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz, Versicherung) und technische Leistungsfähigkeit (Referenzen, Personal). Fehlt etwas? Eignungsleihe nach § 47 VgV kann helfen.

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Zuschlagskriterien

Nicht das billigste Angebot gewinnt, sondern das wirtschaftlichste! Bei Zuschlagskriterien zählen neben dem Preis auch Qualität, Konzept, Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten. Die Gewichtung steht in den Vergabeunterlagen – oft: Preis 30-50%, Qualität 50-70%. Lesen Sie die Bewertungsmatrix genau!

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Schwellenwerte

Ab welchem Auftragswert gilt EU-Vergaberecht? Die aktuellen EU-Schwellenwerte seit 1.1.2026: 216.000 EUR für Liefer-/Dienstleistungen, 5.404.000 EUR für Bauleistungen, 431.000 EUR für Sektorenauftraggeber. Oberhalb gilt strenges EU-Recht mit Rechtsschutz.

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Vergabeverfahren

Vergabeverfahren sind die gesetzlich geregelten Prozesse, nach denen öffentliche Auftraggeber Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Je nach Auftragswert und Komplexität stehen verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung.

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CPV-Code

Sie finden keine passenden Ausschreibungen? Der CPV-Code ist Ihr Schlüssel! Der 8-stellige Code klassifiziert jeden Auftrag EU-weit. Beispiele: 45000000 = Bauleistungen, 72000000 = IT-Dienstleistungen, 90910000 = Reinigung. Richten Sie Suchprofile mit Ihren CPV-Codes ein.

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Bietergemeinschaft

Mit einer Bietergemeinschaft können Sie Aufträge gewinnen, die Sie allein nicht stemmen könnten. Aber Achtung: Sie haften gesamtschuldnerisch – jeder Partner haftet für die gesamte Leistung, auch wenn ein anderer versagt. Sie brauchen eine Bietergemeinschaftserklärung mit Aufgabenteilung und bevollmächtigtem Vertreter.

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Vergaberecht & Regelwerke

10 Begriffe

VOB

Sie bieten Bauleistungen an? Dann müssen Sie die VOB kennen! VOB/A regelt das Vergabeverfahren, VOB/B die Vertragsbedingungen (Abnahme, Mängelansprüche, Vergütung), VOB/C die technischen Normen. Seit 2026: Direktauftrag bis 50.000 €, beschränkte Ausschreibung bis 150.000 €.

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UVgO

Ausschreibung unter 216.000 €? Dann gilt die UVgO! Sie regelt Liefer- und Dienstleistungsvergaben im Unterschwellenbereich. Vorteil für Sie: Flexiblere Verfahren, kürzere Fristen, kein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Seit 2026: Direktauftrag bis 15.000 € (Bund).

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VgV

Ausschreibung über 216.000 €? Dann gilt die VgV! Strengere Regeln, aber auch voller Rechtsschutz über die Vergabekammer. Die VgV kennt 6 Verfahrensarten – und für Architekten/Ingenieure gelten Sonderregeln (§§ 73-80). Mindestfrist: 35 Tage im offenen Verfahren.

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Vergaberecht

Das Vergaberecht schützt Sie als Bieter! Die vier Grundprinzipien – Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit – gelten für alle öffentlichen Aufträge. Der Aufbau: GWB (Gesetz) → VgV/VOB (EU-Ebene) → UVgO/VOB/A (national). Bei Verstößen: Vergabekammer!

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Freiberufliche Leistungen

Freiberufliche Leistungen im Vergaberecht sind Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden, insbesondere Architektur-, Ingenieur-, Rechtsberatungs- und Gutachterleistungen. Ihre Vergabe unterliegt besonderen Regeln nach §§ 73 ff. VgV.

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GWB

Das GWB ist das Fundament des Vergaberechts! Teil 4 (§§ 97-184) enthält alle wichtigen Grundsätze: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung. Und wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen: §§ 155-184 regeln Ihren Rechtsschutz vor der Vergabekammer.

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VOL

Suchen Sie noch nach der VOL? Achtung: VOL/A wurde 2017 durch die UVgO ersetzt (Unterschwelle) und 2016 durch die VgV (Oberschwelle). Nur VOL/B gilt weiterhin als Vertragsbedingung in öffentlichen Liefer-/Dienstleistungsverträgen. Für aktuelle Vergaben schauen Sie in UVgO oder VgV.

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VOF

Sie bieten Architektur-, Ingenieur- oder Beratungsleistungen an und lesen noch von der VOF? Achtung: Die VOF wurde 2016 durch die VgV (§§ 73-80) ersetzt! Das Verfahren bleibt ähnlich (Verhandlung + Teilnahmewettbewerb), aber die Regeln stehen jetzt in der VgV.

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KonzVGV

Bei Konzessionen tragen Sie als Auftragnehmer das Betriebsrisiko – dafür dürfen Sie die Leistung wirtschaftlich verwerten (z.B. durch Nutzungsgebühren). Die KonzVgV gilt ab 5,4 Mio. € und bietet mehr Verfahrensflexibilität als normale Vergaben.

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SektVO

Ausschreibungen von Stadtwerken, Verkehrsbetrieben oder Energieversorgern? Dann gilt oft die SektVO! Gute Nachricht: Sektorenauftraggeber dürfen flexibler verhandeln als normale öffentliche Auftraggeber. Schwellenwert: 432.000 € (Liefer-/DL).

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Vergabeverfahren

13 Begriffe

Auftragsarten

Bau, Lieferung oder Dienstleistung – welche Auftragsart ist es? Das ist entscheidend! Bei Bau gilt VOB und ein Schwellenwert von 5,4 Mio €, bei Liefer-/Dienstleistungen VgV/UVgO und 216.000 €. Bei Mischverträgen zählt der Schwerpunkt.

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Ausschreibungsarten

Welches Verfahren passt zu Ihnen? Offenes Verfahren (jeder kann bieten), beschränkte Ausschreibung (nur Eingeladene), Verhandlungsverfahren (mit Verhandlung), Direktauftrag (ohne Ausschreibung). Je nach Verfahren unterscheiden sich Ihre Chancen!

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Offenes Verfahren

Im offenen Verfahren kann jeder mitmachen – ohne vorherige Bewerbung! Sie sehen die Ausschreibung, erfüllen die Anforderungen, geben ab. Mindestfrist: 35 Tage (verkürzbar auf 15). Das transparenteste Verfahren für EU-weite Vergaben.

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Nicht offenes Verfahren

Beim nicht offenen Verfahren müssen Sie sich erst bewerben! Stufe 1: Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen (30 Tage Frist). Stufe 2: Nur die besten 5+ Bewerber dürfen dann ein Angebot abgeben. Mehr Aufwand, aber weniger Konkurrenz!

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Verhandlungsverfahren

Beim Verhandlungsverfahren dürfen Auftraggeber und Bieter über Preise, Leistungen und Konditionen verhandeln – anders als beim offenen Verfahren. Es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (§ 14 VgV), etwa bei komplexen Leistungen oder wenn keine eindeutige Beschreibung möglich ist. Bei Architekten/Ingenieuren ist es das Regelverfahren.

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Wettbewerblicher Dialog

Beim wettbewerblichen Dialog (§ 18 VgV) gestalten Sie die Lösung aktiv mit! Statt fertige Spezifikationen abzuarbeiten, entwickeln Sie im Dialog mit dem Auftraggeber den optimalen Ansatz. Ideal für komplexe IT- oder PPP-Projekte, bei denen der Weg noch offen ist.

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Innovationspartnerschaft

Sie haben eine innovative Lösung, die es so noch nicht gibt? Die Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) ist Ihre Chance: Hier entwickeln Sie gemeinsam mit dem Auftraggeber – und bekommen am Ende den Beschaffungsauftrag. Entwicklung + Beschaffung in einem Verfahren!

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Direktvergabe

Aufträge ohne Ausschreibung? Bei der Direktvergabe ist das möglich! Wertgrenzen 2026: bis 50.000 € netto für Bauleistungen, bis 15.000 € netto für Liefer-/Dienstleistungen (Bund). Tipp: Machen Sie sich bei Vergabestellen bekannt – so werden Sie direkt angefragt.

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Freihändige Vergabe

Freihändige Vergabe – diesen Begriff finden Sie noch in älteren Texten und der VOB/A. Gemeint ist: Der Auftraggeber verhandelt direkt mit Unternehmen, ohne öffentliche Ausschreibung. Heute heißt das Verhandlungsvergabe (UVgO) oder Direktauftrag.

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Beschränkte Ausschreibung

Bei der beschränkten Ausschreibung werden nur ausgewählte Unternehmen eingeladen – Sie müssen also beim Auftraggeber bekannt sein! Seit 2026 gilt bei VOB: Ohne Teilnahmewettbewerb bis 150.000 € netto möglich. Tipp: Machen Sie sich bei Vergabestellen bekannt.

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Einstufiges Vergabeverfahren

Direkt bieten, ohne vorherige Bewerbung? Das geht bei einstufigen Verfahren! Beim offenen Verfahren oder der öffentlichen Ausschreibung können alle Interessenten sofort ein Angebot abgeben. Ideal für KMU – keine Eignungshürde im Vorfeld.

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Zweistufiges Vergabeverfahren

Bei zweistufigen Verfahren müssen Sie zwei Hürden nehmen: Erst den Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung), dann die Angebotsphase. Mehr Aufwand, aber auch weniger Konkurrenz – nur die Besten dürfen am Ende bieten!

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Teilnahmewettbewerb

Müssen Sie sich erst bewerben, bevor Sie ein Angebot abgeben dürfen? Beim Teilnahmewettbewerb: ja! Erst reichen Sie einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen ein – nur wenn Sie ausgewählt werden, folgt die Angebotsphase.

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Vertragsformen

1 Begriffe

Vergaberecht verstehen

Das Vergaberecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist komplex. VOB, VgV, UVgO, GWB – die Abkürzungen und Fachbegriffe können verwirrend sein. Unser Vergabe-Glossar erklärt alle wichtigen Begriffe verständlich und praxisnah.

Ob Sie zum ersten Mal an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder Ihr Fachwissen vertiefen möchten – hier finden Sie Definitionen, Erklärungen und praktische Hinweise zu allen relevanten Begriffen der öffentlichen Beschaffung.

Rechtliche Grundlagen

  • VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
  • VgV: Vergabeverordnung
  • UVgO: Unterschwellenvergabeordnung
  • GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vergabeverfahren

  • Offenes Verfahren: Alle können Angebote abgeben
  • Beschränkte Ausschreibung: Mit Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren: Mit Verhandlungsmöglichkeit
  • Direktvergabe: Unter Schwellenwerten

Häufige Fragen zum Vergabe-Glossar

Was ist der Unterschied zwischen VOB und VgV?

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gilt für Bauleistungen, während die VgV (Vergabeverordnung) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte angewendet wird.

Was bedeutet "unterhalb der Schwellenwerte"?

Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte werden nach nationalem Recht vergeben (z.B. UVgO). Die Verfahren sind oft weniger formalisiert als EU-weite Vergaben.

Gilt das Glossar auch für Österreich und die Schweiz?

Die Grundbegriffe sind ähnlich, aber Österreich und die Schweiz haben eigene Vergabegesetze (BVergG in Österreich, BöB in der Schweiz). Wir erklären die wichtigsten Unterschiede in den jeweiligen Begriffen.

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