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414 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
I. Grundleistungen 1. Grundleistung Schädlingsmonitoring 2. Grundleistung Schädlingsbekämpfung 2.1 Grundleistungen WE 108310 a) Schädlinge im Außenbereich - Installation und Monitoring Rattenköderstationen b) Schädlinge im Innenbereich - Installation und Monitoring Mäuseköderstationen - Bekämpfung/Behandlung Silberfischchenbefall - Anwesenheit von Fröschen 2.2 Grundleistungen WE 108312 a) Schädlinge im Außenbereich - Installation und Monitoring Rattenköderstationen - Überprüfung auf Wespenbefall / Umsetzung bzw. Beseitigung Wespennest b) Schädlinge im Innenbereich - Installation und Monitoring Mäuseköderstationen 2.3 Grundleistungen WE 108316 a) Schädlinge im Außenbereich - Überprüfung auf Befall von Eichenprozessionsspinner der Bäume - Überprüfung auf Wespenbefall / Umsetzung bzw. Beseitigung Wespennest b) Schädlinge im Innenbereich - Installation und Monitoring Silberfische 3. Bedarfsleistungen Schädlingsbekämpfung 3.1 Bedarfsleistungen WE 108310 - Zusätzliche Ratten- und Mäuseköderstationen zzgl. Monitoring - Zusätzliche Einsätze zur Bekämpfung von Silberfischchen - Bekämpfung von Ameisenbefall - Zusätzliche Einsätze zum Umsetzen von Fröschen 3.2 Bedarfsleistungen WE 108312 - Zusätzliche Ratten- und Mäuseköderstationen zzgl. Monitoring - Zusätzliche Einsätze Umsetzung/Entfernung von Wespennestern 3.3 Bedarfsleistungen WE 108316 - Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern - Zusätzliche Einsätze Umsetzung / Entfernung von Wespennestern - Mardervergrämung - Zusätzliche Einsätze zur Bekämpfung von Silberfischchen
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen für Klimasplitgeräte. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung und Inspektion, -Dichtheitsprüfung, -Hygienische Prüfung, -Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Energetische Inspektion, -Es werden Stundenverrechnungssätze für Leistungen zur Störungsbeseitigung vereinbart, -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart. --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: WE 142591: 22 Klimasplitgeräte, WE 142599: 2 Klimasplitgeräte, WE 142462: 18 Klimasplitgeräte, WE 142448: 5 Klimasplitgeräte. --- Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaften an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer (AN)) zu vergeben. Sicherheitsdienstleistungen Der Arbeitnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: • Grundleistung: o Objektleitung, o Stationärer Sicherheitsdienst, • Bedarfsleistung: o Objektleitung, o Stationärer Sicherheitsdienst. Die Beschreibung der Einzelleistungen ist der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Es sind auf ca. 3,0 ha Maßnahmen für eine Offenlandgestaltung (E8) geplant. Das Ziel der Maßnahme ist es, die vorhandene Sukzession auf ein frühes Sukzessionsstadium zurückzusetzen, um eine weitere Stickstoffanreicherung im Boden zu vermeiden und Offenlandbiotope wiederherzustellen. In diesem Zuge sollen die vorhandenen Offenlandbiotope wiederhergestellt und aufgewertet werden. Die Maßnahme umfasst die nachfolgenden Leistungen: -Rodungsarbeiten zur Freistellung der Flächen, -Neuanlage und Pflege von Magerrasen. --- Die gesamte Fläche ist mit Sukzession aus Birke, Pappel, Traubenkirsche und Robinie bestockt. Der Boden ist sandig mit Lehmanteilen. --- Weitere Informationen befinden sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!
Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen der o.g. Liegenschaften, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben. -- Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 540 verantwortlich. Er hält alle vertragsgegenständlichen Anlagen/Systeme nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung vorausschauend und funktional nachhaltig instand. -- Weitere Leistungen sind: -Optimierung -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche -Störungsmanagement -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement/-wartung -Kommunikationsmanagement -Nutzung eines CAFM-Systems. Dabei sind zu beachten: -VDI 3810 Betreiben/Instandhalten mit Betreiberverantwortung -DIN EN 13460 Dokumente für Instandhaltung -DIN EN 15628 Qualifikation/Sachkunde des Instandhaltungspersonals -DIN EN 15221 Facility Management -GEFMA 190 Richtlinien FM -DGUV V4 ortsveränderlich/ortsfest -VDI 2035 Vermeidung Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI 2052 RLT für Küchen -VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen -VDI 6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung -Trinkwasserverordnung 2023 -TRBS 1201 Prüfungen Arbeitsmittel/überwachungsbedürftiger Anlagen -TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -Betriebssicherheitsverordnung -42. Bundesimmisionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes -ASR Arbeitsstättenrichtlinien -DIN 11799 Anforderungen an Lagerung/Benutzung von Archivgut. Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes und Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen. -- Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung einen Objektleiter und vier Haustechniker, jeweils zwei je Liegenschaft ein. Für jede Person ist ein Vertreter vorzusehen. Je Liegenschaft ist ein Haustechniker des Gewerkes Elektrotechnik oder vergleichbar und ein Haustechniker des Gewerkes Versorgungstechnik (Heizung/Lüftung/Klima/Sanitär) oder vergleichbar einzusetzen. -- Der AN gewährleistet 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen/Jahr, einen Störungsdienst. Er richtet eine zum Zeitpunkt bei Übernahme der Liegenschaften verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein oder nutzt eine vorhandene. Außerhalb des Dienstbetriebes ist an 365/366 Tagen/Jahr ein Bereitschaftsdienst zu betreiben, bei dem Havarie- oder Notfallmeldungen (Kultur- und Archivgut oder Gebäude/ Anlagen betreffend) der AG, der Wache, sowie automatisierte Meldungen der GLT (SMS) auflaufen können. -- Gesetzliche Anforderungen an Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugs- und sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen etc.) von maximal 30 min. Bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich nach Rücksprache mit der AG zu beginnen. Außerhalb der vereinbarten Anwesenheit auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Mehr Angaben s. Ziffer 5.1.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant im Zuge der Wohnraumoffensive der Bundesregierung die Neubebauung eines Grundstücks in Berlin Steglitz- Zehlendorf. Die neu geschaffenen Mietwohnungen werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Es sind zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils drei Vollgeschossen und einem Untergeschoss inklusive Tiefgarage und Mieterkellern zu planen. Es werden 22 Wohneinheiten mit drei - und zwei - Raumwohnungen errichtet. Planungsinhalt stellt auch die Neugestaltung und deren Umsetzung der Außenanlagen dar. Ehemals befand sich ein Verwaltungsgebäude auf der Liegenschaft, welches bereits abgerissen wurde. Auf dem hinteren Bereich des Grundstücks befindet sich eine Garage, die auch im gleichen Zug saniert und als Fahrradgarage sowie Geräteschuppen genutzt werden soll. Das hier auszuschreibenden Los 1 aus Paket 3 - HB 12 Fassade beinhaltet die die Außenputzarbeiten und den Anstrich der Fassaden an den Wohnhäusern, sowie die Putzarbeiten der Garagen und der Treppenhäuser. Das Los 2 - HB 13 Trockenbau beinhaltet den kompletten Trockenbau aller Wände und Decken einschließlich Liefern und Einbau der Schiebetüren. Das Los 3 - HB 14 Estrich-/Abdichtungsarbeiten beinhaltet die Ausgleichschüttung, das Verlegen einer Wärmedämmschicht auf den Decken sowie den Einbau des Zementestrichs als Heizestrich in sämtlichen Räumen.
Los 1 - erweiterter Rohbau Los 2 - Zimmerer, Dachdecker- und Klempnerarbeiten
1. Grundleistungen a) Objektleitung b) Hausmeister 2. Bedarfsleistungen 3. Nebenleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1.000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A --- Die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. - Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen. - Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen und sich einweisen zu lassen. Die Freigabe zu den Arbeiten erfolgt schriftlich durch den Anlagenverantwortlichen der BImA. Hierzu ist durch den AN ein Arbeitsverantwortlicher schriftlich zu benennen. - Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. - Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Arbeitsbühnen, Leitern, Tritte) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. - Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mit dieser Ausschreibung und der projektbegleitenden Steuerung des Auftragnehmers (AN) über die gesamte Laufzeit des Vertrages soll für die ausgeschriebenen Leistungen des Betreibens, Bedienens und des Störungsmanagements der technischen Anlagen des Presse- u. Informationsamtes der Bundesregierung in Berlin ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. --- Es ist eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes und der technischen Anlagen (365 /366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes anzustreben. --- Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit u.a. für die zyklische und termingerechte Wartung; Inspektion und Prüfung während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, die Gewährleistungsüberwachung, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen sowie die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen. -- Weitere Leistungen sind die der Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase mit der geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende, des Instandhaltungsmanagements und Bereitschaftsdienstes, der Objektleitung und Haustechnikleistungen. -- Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert gehören. -- Der AN setzt für die Bereiche Bürokommunikation (Word, Excel, Outlook), elektronische Zeiterfassung der Mitarbeiter des AN, Instandhaltungsplanung, Instandsetzung, Kaufmännisches, Management und Energiemanagement eigenständig moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme zur Weitergabe der benötigten Daten an die AG ein. Das CAFM-System des AN muss sowohl software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen BSI entsprechen. Das CAFM-System muss in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein. -- Dem AN stehen Räumlichkeiten sowie Wärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung. -- Das eingesetzte Personal des AN einschl. der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). --- Für die Ausführung der Leistungen werden u.a. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker sowie deren Vertreter benötigt. Die Regelarbeitszeit lautet: 06:00 - 20:00 Uhr; Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit ohne Pausen beträgt 8 h. Objektleiterleistungen sind zwischen 07:00 - 19:00 Uhr (spätestens aber ab 08:30 Uhr) zu erbringen. Haustechnikerleistungen sind im Schichtbetrieb von Montag bis Donnerstag 07:00 - 19:00 und Freitag 08:00 - 17:00 Uhr zu erbringen. --- Genaue Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant im Zuge der Wohnraumoffensive der Bundesregierung die Neubebauung eines Grundstücks in Berlin Steglitz- Zehlendorf. Die neu geschaffenen Mietwohnungen werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Es sind zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils drei Vollgeschossen und einem Untergeschoss inklusive Tiefgarage und Mieterkellern zu planen. Es werden 22 Wohneinheiten mit drei - und zwei - Raumwohnungen errichtet. Planungsinhalt stellt auch die Neugestaltung und deren Umsetzung der Außenanlagen dar. Ehemals befand sich ein Verwaltungsgebäude auf der Liegenschaft, welches bereits abgerissen wurde. Auf dem hinteren Bereich des Grundstücks befindet sich eine Garage, die auch im gleichen Zug saniert und als Fahrradgarage sowie Geräteschuppen genutzt werden soll. Das hier auszuschreibenden Los 1 aus Paket 3 - HB 16 Fliesenarbeiten beinhaltet die die sämtliche Fliesen- und Platenarbeiten in den Wohnungen, Treppenhäusern sowie Kellern. Das Los 2 - HB 19 Malerarbeiten beinhaltet alle Tapezier- und Malerarbeiten in Wohnungen, Treppenhäusern und Kellerräumen.
Unterhaltsreinigungsleistungen und Wäscheservice
Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen der Liegenschaften, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist zu gewährleisten. -- Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 380, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 490, 530 und 550 verantwortlich. Er betreibt und hält alle vertragsgegenständlichen Anlagen/Systeme nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung instand. -- Weitere Leistungen sind: -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -Prüfungen ortsfester Anlagen/Betriebsmittel -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortlichen -Störungsmanagement -Optimierung -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement/-wartung -Kommunikationsmanagement -Nutzung von EDV und eines CAFM-Systems. sowie Leistungen nach allgemeinen Vorschriften und Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: -DGUV V4 ortsfeste elektrische Anlagen -VDI 2035 Vermeidung Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI 2052 RLT für Küchen -VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen -VDI 6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung -Trinkwasserverordnung 2023 -TRBS 1201 Prüfungen Arbeitsmittel/überwachungsbedürftiger Anlagen -TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -Betriebssicherheitsverordnung -42. Bundesimmisionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des Bundeslandes Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes und Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen. -- Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung ein: -einen Objektleiter, drei Stellvertreter - je einen pro Standort und einen weiteren Vertreter -vier Haustechniker, jeweils zwei der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar bzw. der Gewerke Versorgungstechnik (Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungs- / Klimatechnik) oder vergleichbar, sowie zwei Vertreter je Fachrichtung bzw. Gewerk. -- Der AN betreibt 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen/Jahr, einen Bereitschaftsdienst, bei dem Störmeldungen der AG und automatisierte Meldungen auflaufen. Er richtet eine zum Zeitpunkt bei Übernahme der Liegenschaften verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein. Der Bereitschaftsdienst ist personell und sachgegenständlich so auszustatten, dass alle erforderlichen Maßnahmen bei gemeldeten Störungen/ Anforderungen eingeleitet/veranlasst werden können und die Reaktionszeiten eingehalten werden. Während des Bereitschaftsdienstes sind geforderte Schaltvorgänge vorzunehmen. Der Störungsdienst ist aus dem vor Ort eingesetzten Liegenschaftspersonal zusammenzustellen. -- Gesetzliche Anforderungen an Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich bindend. Zwingend ist eine Reaktionszeit von 30 Minuten für Aufzugsanlagen, für Energieversorgungs-, NEA, USV-, Kommunikationsanlagen etc. und für Hilfsanlagen (Heizung, Kühlung, Lüftung, GLT, etc.) eine Reaktionszeit von max. 1 Stunde. Bei Innerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich zu beginnen. Bei außerhalb vereinbarter Anwesenheit auftretender Störungen sowie solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Mehr Angaben s. Ziffer 5.1.
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation, •Funktionsprüfung der Feststellanlagen, •Sicherheitstechnische Prüfung, •Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher, •Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart, •Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. •Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart. •Zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen (ausschließlich Los 1), •Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel (ausschließlich Los 2), •Hydraulik - Öl - Untersuchung (ausschließlich Los 2), •Hydraulik - Öl - Wechsel (ausschließlich Los 2), •Stickstoff nachfüllen (ausschließlich Los 2). --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: •Los 1: 306 Anlagen, •Los 2: 130 Anlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und weitere Dienstleistungen an Feuerlöschern und Hydranten. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Wartung von Feuerlöschern, -Wartung von Hydranten, Schläuchen und Steigleitungen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Nach-/Neufüllung der Feuerlöschgeräte, -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -1.170 Feuerlöscher, -96 Wandhydranten, -7 Steigleitungen (nass), -96 Schläuche, -5 Überflurhydranten, -8 Unterflurhydranten. --- Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an Förderanlagen.
Los 1 WE 143731, BMAS, BMEL, BMG, Rochusstraße 1 in 53123 Bonn Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring für die in der Anlage (C-03 Leistungsspezifische Anlagen) angegebenen Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben. Los 2 WE 132566 UN-Campus Altes Abgeordnetenhochhaus und WE 132568 UN Campus Langer Eugen, Platz der Vereinten Nationen 1, 53113 Bonn Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring für die in der Anlage (C-03 Leistungsspezifische Anlagen) angegebenen Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben. Schädlinge im Innen und Außenbereich u.a. - Ratten und Mäusebefall - Halmfliegen, Staubläuse, Schmetterlingsmücken, Stinkwanzen - Wespenbefall - Ameisenbefall, Silberfischchen - Motten und Schaben
Abbrucharbeiten
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer (AN)) zu vergeben. Los 1: Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistung:Objektleitung, Mobiler Sicherheitsdienst, Bedarfsleistung:Objektleitung, Mobiler Sicherheitsdienst. Die Objektleitung erfolgt durch den AN:in Einfachbesetzung,Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar. Der Mobile Sicherheitsdienst führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge auf der Liegenschaft durch. Der Mobile Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr (gem. Dienstanweisung). --------------------- Los 2: Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Rahmenvereinbarung über Grundleistung:Objektleitung,Veranstaltungssicherungsdienst Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Sonntag (inkl. Feiertage) in der Zeit 06:00 Uhr bis 02:00 Uhr telefonisch erreichbar. Der Veranstaltungssicherungsdienst ist erforderlich bei Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaft und erfolgt durch den AN vor Ort: an voraussichtlich 123 Tagen pro Jahr, mit durchschnittlich 15 Stunden Einsatzzeit pro Veranstaltungstag, welche sich auf die Mitarbeitenden verteilen, Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage in der Zeit von frühestens 06:00 Uhr bis 03:00 Uhr, abhängig von der jeweiligen Veranstaltung mit einer Besetzungsstärke von zwei bis vier Mitarbeitenden, wobei bei jeder Veranstaltung die Pforte durchgängig zu besetzen ist. Durch die AG ist beabsichtigt jährlich 123 Veranstaltungen in der Liegenschaft durchzuführen. Bei der Mengenschätzung handelt es sich um eine unverbindliche Angabe. Die Anzahl kann sich aufgrund von zusätzlichen oder stornierten Veranstaltungen ändern. Daher ist die AG einseitig berechtigt, die geplante Anzahl an Veranstaltungen einseitig um +/- 30 Veranstaltungen abzuändern. Eine Mengenüberschreitung bzw.-unterschreitung berechtigt den AN zu keiner Vertragsanpassung. Es besteht kein Anspruch des AN auf Beauftragung oder Ausschöpfung der Rahmenvereinbarung. Nach Abruf der maximalen Anzahl an Stunden in Höhe von 13.772, ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant im Zuge der Wohnraumoffensive der Bundesregierung die Neubebauung eines Grundstücks in Berlin Steglitz- Zehlendorf. Die neu geschaffenen Mietwohnungen werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Es sind zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils drei Vollgeschossen und einem Untergeschoss inklusive Tiefgarage und Mieterkellern zu planen. Es werden 22 Wohneinheiten mit drei - und zwei - Raumwohnungen errichtet. Planungsinhalt stellt auch die Neugestaltung und deren Umsetzung der Außenanlagen dar. Ehemals befand sich ein Verwaltungsgebäude auf der Liegenschaft, welches bereits abgerissen wurde. Auf dem hinteren Bereich des Grundstücks befindet sich eine Garage, die auch im gleichen Zug saniert und als Fahrradgarage sowie Geräteschuppen genutzt werden soll. Im hier auszuschreibenden Los HB 8 – Gerüstbauarbeiten werden das Aufstellen und Vorhalten aller Fassadengerüste sowie der erforderlichen Innenschutzgeländer und Überbrückungen und die notwendigen Materialaufzüge über die gesamte Bauzeit vergeben.
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