Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt, Hessen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt in Hessen verzeichnet aktuell 41 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 91 Tsd. € bis 3,9 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 2,0 Mio. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt sind Bauarbeiten (43%), Architektur & Ingenieurwesen (13%) und Transportmittel (8%). Weitere relevante Bereiche umfassen Unternehmensberatung & Recht und IT-Dienstleistungen.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt zählen DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (16 Ausschreibungen), Fraport AG (14 Ausschreibungen) sowie DB Netz AG (Bukr 16) (10 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Fenster- und Verglasungsarbeiten, Außentüren, außenliegender textiler Sonnenschutz für das neue Zoorestaurant im Zoo Frankfurt
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
Der Auftragnehmer hat für den Bereich Interne Revision (IR) der KfW Prüfungs- und Beratungsleistungen in den nachfolgend aufgeführten Themengebieten zu erbringen. Die Übersicht nennt die wesentlichen Themengebiete, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftragnehmer stellt für die nachfolgenden Prüfungsthemen sowohl fachliches als auch IT-spezifisches Know-how zur Verfügung: a) Finanzen, b) Meldewesen c) Strategie, Planung und Steuerung, d) Zentrale Nachhaltigkeitsthemen, e) Handels- und Emissionsgeschäft, f) Zahlungsverkehr, g) Inlandsförderung, h) Förderung der Schwellen- und Entwicklungsländer, i) Internationale Export- und Projektfinanzierung und Beteiligungsgeschäft, j) Human Resources, k) Allgemeine Verwaltung und Servicedienste, l) Querschnittsthemen und m) Projekte und Buildung Blocks. Die KfW schätzt das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 2.100 Tage während der Laufzeit des Vertrages. Für Einzelheiten siehe bitte Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Prüfungs- und prüfungsnahen Beratungsleistungen in nachfolgenden Themengebieten: - IT-Strategie und IT-Governance, - Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement, - Operative Informationssicherheit, - Identitäts- und Berechtigungsmanagement, - Prüfung spezieller IT-Applikationen (z.B. SAP) (Zugriffs- und Berechtigungskontrollen, System- und Änderungsmanagement, Datenintegrität und -sicherheit), - IT-Asset-Management, - Service Continuity Management (Kontinuitätsmanagement), inklusive I(K)T-Vorfälle und Tests der Widerstandsfähigkeit, - Outsourcing und I(K)T-Dienstleistermanagement, - Deployment Management, - Infrastruktur- und Plattformmanagement (Netzwerk, Server, Datenbanken, Backup), - Software-Entwicklungs- und Management-Praktiken, - Einsatz und Betrieb von Cloudlösungen und - Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI). Die KfW schätzt das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 2.100 Tage während der Laufzeit des Vertrages. Für Einzelheiten siehe bitte Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Der Auftragnehmer hat für den Bereich Interne Revision (IR) der KfW Revisionsprüfungen in den nachfolgend aufgeführten Themengebieten zu erbringen, die fallweise Prüfungsleistungen bzw. prüfungsnahe Beratungsleistungen darstellen können. Die Übersicht nennt die wesentlichen Themengebiete, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gegenstand der Prüfungsunterstützung sind schwerpunktmäßig die Compliance-Disziplinen: - Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, - Know-your-customer (KYC), - Finanzsanktionen & Embargos, - Wertpapier-Compliance, - Strafbare Handlungen, - MaRisk Compliance sowie - Tax Compliance. Die KfW schätzt das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 2.120 Tage während der Laufzeit des Vertrages.Für Einzelheiten siehe bitte Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Der Auftragnehmer hat für den Bereich Non-financial Risk (NR) der KfW Prüfungs- und Beratungsleistungen in den nachfolgend aufgeführten Themengebieten zu erbringen. Die Übersicht nennt die wesentlichen Themengebiete, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftragnehmer stellt für die nachfolgenden Prüfungsthemen sowohl fachliches als auch IT-spezifisches Know-how zur Verfügung: - ZDV (Zentral bereitgestellte DV-Systeme), - IDV (Individuelle Datenverarbeitung) und - Fremdbezüge (IT-Auslagerungen). Die KfW schätzt das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 11.200 Tage während der Laufzeit dieses Vertrages. Für Einzelheiten siehe bitte Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Erneuerung der EÜ Stadionbrücke in Frankfurt am Main (Str. 3650 , km 32,934, Spannweite ca. 55 m). Rückbau der bestehenden EÜ inkl. Widerlager und Mittelpfeiler (2-feldriger Hohlkasten-Überbau) und Neubau mit einfeldrigem Fachwerküberbau. Errichtung der neuen Entwässerungsanlage inkl. Hebeanlage, Absetz-, Sicker- und Überlaufbecken. Rück- und Neubau des angrenzenden Gebäudes "Fan-Treff Waldstadion".
Planungsleistungen für Innenräume § 33 - § 36 HOAI für die Brandschutztechnische Gesamtertüchtigung der Station „Willy-Brandt-Platz“ in Frankfurt am Main in Verbindung mit dem Austausch schadstoffbelasteter Brandschutzklappen.
Im Zuge der Erweiterung der Stadtbahnzentralwerkstatt der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) durch den Anbau eines weiteren Hallengebäudes sind Leistungen zur Leitungsverlegung der Grundleitungen sowie der Feuerlöschwasserleitung auszuführen. Diese umfassen den Aufbruch bestehender Oberflächen, die Durchführung von Erdarbeiten für Leitungsgräben, den Abbruch alter Leitungen sowie die Herstellung neuer Ver- und Entsorgungsleitungen. Abschließend sind die Oberflächen entsprechend der Neugestaltung wiederherzustellen. Darüber hinaus ist die vollständige Verkehrssicherung für die Dauer der gesamten Maßnahme Bestandteil der Ausschreibung.
Kostenlos die größte Ausschreibungsdatenbank in DACH mit semantischer Suche durchsuchen. 100+ Plattformen.
Kostenlos starten