Öffentliche Auftraggeber sichern den Betrieb ihrer IT über Support- und Pflegeverträge, von der Anwenderbetreuung im First und Second Level bis zur Störungsbehebung an Fachverfahren. Vereinbart werden Servicezeiten sowie Reaktions- und Wiederherstellungszeiten in Service Level Agreements. Für Dienstleister entstehen so verlässliche Einnahmen über mehrjährige Laufzeiten.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Support-Vergaben veröffentlicht haben.
First- und Second-Level-Betreuung für Beschäftigte der Verwaltung
Fehlerbehebung, Updates und Anpassungen nach EVB-IT Pflegevertrag
Entstörung von Arbeitsplätzen, Druckern und Netzwerktechnik in Liegenschaften
Rufbereitschaft und garantierte Wiederherstellungszeiten für zentrale Anwendungen
IT-Support umfasst die laufende Unterstützung von Anwendern und Systemen, von der Störungsannahme über Fehlerbehebung bis zur Betreuung von Anwendungen und Endgeräten. Öffentliche Auftraggeber schreiben Support meist als mehrjährige Dienstleistung aus, oft gebündelt mit Wartung oder als eigener Baustein größerer Betriebsverträge. Wegen der laufenden Natur sind Rahmenvereinbarungen und Verträge mit Verlängerungsoptionen verbreitet. Oberhalb der Schwellenwerte wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben, unterhalb nach UVgO. Zentrale Steuergröße sind Service Level Agreements mit definierten Reaktions- und Lösungszeiten je Prioritätsstufe sowie Erreichbarkeitszeiten. Nach der Bekanntmachung und dem Angebotsverfahren fällt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Vertraglich bildet der EVB-IT Servicevertrag die laufende Leistungserbringung mit messbaren Servicezielen ab.
IT-Support wird als Dienstleistung nach VgV oberhalb und UVgO unterhalb der EU-Schwellenwerte vergeben. Bieter weisen ihre Eignung über Referenzen vergleichbarer Supportverträge nach, ergänzt um Angaben zur Personalstärke, zu deutschsprachigem Servicepersonal und zur eingesetzten Ticketplattform. Häufig verlangt sind Prozesse nach dem ITIL-Rahmenwerk, eine Zertifizierung nach ISO 27001 sowie ISO 20000 für das Service-Management. Datenschutz nach DSGVO ist bei Zugriff auf Verwaltungsdaten Pflicht. In der Wertung zählen neben dem Preis die zugesagten Service Level, das Servicekonzept und die Erreichbarkeit, weshalb der Zuschlag meist nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt. Der EVB-IT Servicevertrag verankert die vereinbarten Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und etwaige Vertragsstrafen bei Unterschreitung und regelt Laufzeit sowie Kündigungsrechte.
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SLA legen Servicezeiten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Prioritätsklassen für Störungen fest. Werden die Zeiten überschritten, greifen häufig vertraglich vereinbarte Pönalen.
Für die Softwarepflege nutzen Auftraggeber den EVB-IT Pflegevertrag, für die Hardware-Instandhaltung den EVB-IT Instandhaltungsvertrag. Cloud-nahe Leistungen laufen über den EVB-IT Servicevertrag.
Üblich sind zwei bis vier Jahre, oft mit einer Verlängerungsoption. Die Laufzeit orientiert sich meist am Beschaffungszyklus der betreuten Systeme.
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