Veröffentlichung 02.07.26 | Teilnahmefrist 20.07.26 |
Eignungskriterien
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte
Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte
Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte: 5. Auswahlkriterium Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: - Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze (1.) und anhand des Auftragswerts (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen] (2.) wie folgt: 1. Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze > = 80 = 5 Punkte = 12 = 0 Punkte < 12 = Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze zwischen 12 und 80 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einer Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze von beispielsweise 46, erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 2. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und ggf. Planungsleistungen] >= 33 Mio. EUR = 5 Punkte = 3 Mio. EUR = 0 Punkte < 3 Mio. EUR = Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert zwischen 3 Mio. EUR (brutto) und 33 Mio. EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 18 Mio. EUR (brutto) erhält der Bewerber 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau realisierten Pflegeplätze (1.) und den Auftragswert (brutto) (2.) werden addiert. Bei einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau kann der Bewerber somit maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielen. - Unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze (1.) und anhand des Zeitraums des kontinuierlichen Betriebs des angegebenen unter-nehmensbezogenen Referenzprojekts Betrieb (2.) wie folgt: 1. Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze > = 80 = 5 Punkte = 12 = 0 Punkte < 12 = Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze zwischen 12 und 80 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einer Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenz-projekt vorhandenen Pflegeplätze von beispielsweise 46, erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 2. Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs >= 10 Jahre = 5 Punkte = 5 Jahre = 0 Punkte < 5 Jahre = Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs zwischen 5 und 10 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Zeitraum von 7 Jahren und 6 Monaten erhält der Bewerber 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb vorhandenen Pflegeplätze (1.) und für den Zeitraum des kontinuierlichen Betriebs des angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekts Betrieb (2.) werden addiert. Bei maximal einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb kann der Bewerber somit maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Bau und / oder mehr als ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt Betrieb eingereicht werden, wird jeweils das chronologisch erste geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte Bau bzw. Betrieb gewertet. Die erzielten Punkte für das unternehmensbezogenen Referenzprojekt Bau und für das unternehmensbezogenen Referenzprojekt Betrieb werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5 + 5) erzielt werden. Bei einem (1) unternehmensbezogenen Referenzprojekte Bau und einem (1) unternehmensbezogenen Referenzprojekte Betrieb kann der Bewerber somit maximal 20,00 Punkte (2 x (5 + 5 )) erzielen. Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird. Siehe "Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte"
Fortführung unternehmensbezogene Referenzprojekte: Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A).
Zuschlagskriterien
Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept
Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept: Fortführung Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept: Hinweis: Die Wertung des Pflege- und Betriebskonzepts erfolgt nur für Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Das angebotene Pflege- und Betriebskonzept muss zwingend Pflegeplätze der Kategorie a) vollstationäre Dauerpflegeplätze und/oder b) Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften enthalten. Diese Vorgabe ist eine nicht verhandelbare Mindestanforderung an die Leistungserbringung. Eine Abweichung hiervon führt zum Ausschluss des Erstangebots bzw. des endgültigen Angebots. Die Kategorien c) pflegenahes Wohnen und/oder d) betreutes Wohnen können ergänzend angeboten werden. Sie reichen jedoch allein nicht aus, um die Mindestanforderung an das Pflege- und Betriebskonzept zu erfüllen. Der Bieter hat ein Pflege- und Betriebskonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf je Kategorie der Pflegeplätze maximal vier (4) DIN-A-4-Seiten umfassen. Angaben ab Seite fünf (5) je Kategorie der Pflegeplätze bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 5 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das Pflege- und Betriebskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das Pflege- und Betriebskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Pflege- und Betriebskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Pflege- und Betriebskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die erreichten Bewertungspunkte (maximal 100,00 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Pflege- und Betriebskonzept" 300,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept
Kaufpreis EUR: Kaufpreis EUR gemäß Anlage 803 "Preisblatt" Das Angebot mit dem höchsten angebotenen Kaufpreis erhält 500,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote, die lediglich den vorgegebenen Mindestkaufpreis in Höhe von EUR 2.200.000,00 erreichen, erhalten 0,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote mit einem Kaufpreis zwischen dem Mindestkaufpreis und dem höchsten angebotenen Kaufpreis werden linear interpoliert, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Die Bewertung erfolgt nach folgender Formel: Punkte = ((Angebotspreis minus Mindestkaufpreis) / (höchster angebotener Kaufpreis minus Mindestkaufpreis)) × 500 Maximal können 500,00 preisliche Leistungspunkte erzielt werden. Angebote unterhalb des Mindestkaufpreises werden ausgeschlossen. Vorgegebener Mindestkaufpreis: 2.200.000,- EUR
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