Frist abgelaufen

Sanierung und Erweiterung Rathaus Markt Höchberg - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8,  gemäß §§ 53 ff. HOAI

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.11.2024
Angebotsfrist
Der Markt Höchberg plant die Sanierung und Erweiterung seines Rathauses inklusive Dachgeschossausbau und Umnutzung der bestehenden Garage zum Bürgerbüro. In den einzelnen Geschossen sind mit der Sanierung interne Umstrukturierungen der Verwaltungsabteilungen und so ggf. Raumverschiebungen und daraus resultierende Umbauten innerhalb der Geschosse vorgesehen. Zusätzlich soll ein Erweiterungsanbau entstehen, der einen Multifunktionsraum für Rats- und Ausschusssitzungen, ein Trauzimmer sowie generell die Möglichkeit für kleinere Veranstaltung bietet. Zur Versorgung des Multifunktionsraum soll eine bestehende Küche des an den Neubau anschließende Personalraum im Rathaus dienen. Diese ist im Zuge der Maßnahme neu zu organisieren, eine geeignete Verbindung zum Neubau herzustellen. Im Rahmen der Sanierung des historischen Rathauses sind ebenfalls die Barrierefreiheit sowie die energetische Sanierung zu lösen. Für die energetische Sanierung soll auf eine Innendämmung verzichtet werden - gegebenenfalls ist hierbei die Fassadengestaltung zu überdenken. Hierzu ist Konzept mit dem Bauphysiker sowie der technischen Gebäudeausrüstung zu erarbeiten. Für den Erweiterungsneubau sind derzeit ca. 120 m² BGF mit einem BRI von ca. 600 m³ vorgesehen. Dieser wird als eingeschossiges Gebäude mit Satteldach in direkter Verbindung mit dem Rathaus auf einer Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstück Flurnummer 245 errichtet. Der Bauherr legt bei der Planung Wert auf Ökonomische und Ökologische Ausführung des Gebäudes und würde die Errichtung des Erweiterungsneubaus in Holzbauweise bevorzugen. Hierzu sollen im Zuge der weiteren Projektbearbeitung wirtschaftliche und Ökologische Variantenbetrachtungen erarbeitet werden. Der Umgriff der Freianlagenplanung auf Flurnummern 245 umfasst ca. 180 m², ist jedoch aktuell von nachrangiger Bedeutung, da es sich um den ersten Bauabschnitt eines umfangreicheren Projektes handelt. Die barrierefreien Zugänge ggf. in den Außenbereichen und die Zuwege zu den Gebäuden werden jedoch in dieser ersten Bauphase bereits geplant und miterrichtet. Die Sanierung sowie die Erweiterung des Rathauses soll abschnittsweise im laufenden Betrieb erfolgen. Der Fokus der Sanierung liegt in der energetischen Sanierung inkl. Brandschutz, Schaffung der Barrierefreiheit (über Aufzug – Lage noch zu klären), sowie Ausbau Dachstuhl und kleineren strukturelleren Eingriffen im Innenraum zur Optimierung der Nutzflächen. Im Rahmen des Projektes werden die notwendigen Fachplanungen für die Rathaussanierung und die Erweiterung (bspw. haustechnische Planungen, Tragwerk, Bauphysik, Energie, Bodengutachten, etc.) durch die Marktgemeinde separat beauftragt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: April 2025 // - Baubeginn: Nov 2025 // - Fertigstellung: Juni 2027 // Die Gesamtkostenprognose des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,4 Mio. € Brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 63.000 € // - KG 300 1.575.000 € // - KG 400 525.000 € // - KG 500 147.000 € // - KG 600 96.250 € // Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8,  gemäß §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
18.11.24
Teilnahmefrist
19.12.24
Vertragsbeginn
09.04.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Höchberg, Deutschland
E-Mail
thomas.lang@hoechberg.de
Freischalten
Telefon
0931 49707-31
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
    • 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
    • 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland
    • entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
    • 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
    • 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
    • 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
    • 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
    • 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
    • 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
    • 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
    • 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
    • abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
    • Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
    • Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300-400 DIN 276), der
    • Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
    • vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.

  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz
    • netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • - Jahresmittel ≥ 150.000 EUR/a (5 Punkte)
    • - Jahresmittel < 150.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (2,5 Punkte)
    • - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte)
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
    • Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
    • - durchschnittlich ≥ 3 Technische Mitarbeiter (5 Punkte)
    • - durchschnittlich < 3 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
    • - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des
    • Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
    • Referenz 1+2 Sanierung
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das im laufenden Betrieb saniert wurde.
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht?
    • - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+470+480 ≥ 0.3 Mio. € brutto.
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
    • - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
    • Referenz 3 Neubau
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Holz- bzw. Holzhybridbau (Holzprimärkonstruktion der Wände Decken Dächer, es werden keine reinen Dachtragwerke bewertet)
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht?
    • - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+470+480 ≥ 0.3 Mio. € brutto.
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
    • - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
    • Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz +
    • max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + max. 90 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt

  • Gesamteindruck Konzept

  • Honorarangebot

  • Personelle Besetzung

Welche davon erfüllen Sie?

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Lose (1)

Eigenerklärung42 KB32 Seiten
Eignungskriterien287 KB6 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB24 Seiten
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