Veröffentlichung 14.12.23 | Abgabefrist 22.01.24 | Öffnung 23.01.24 |
Eignungskriterien
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird: - Personenschäden 2.000.000,00 EUR - Sachschäden 1.000.000,00 EUR - allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. 2. Umsatz des Unternehmens Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2020 bis 2022 bzw. 2019 bis 2021, sofern die Umsatzzahlen aus 2022 noch nicht vorliegen), anzugeben. 3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Nachweis Zertifizierung - Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Druckanlagen Der Bieter hat zu erklären, dass er eine zugelassene Überwachungsstelle nach § 37 Abs. 5 ProdSG / akkreditiert als zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) für Druckanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 1. i. V. m. Nr. 2 BetrSichV für das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist. Die Eigenerklärung hat der Bieter auf der Anlage "Zertifizierungen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, vor Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise/Kopien über die Zertifizierung anzufordern. Nachweis Zertifizierung - SV-Organisation nach § 11 VAwS Der Bieter hat zu erklären, dass er vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen gemäß § 11 VAwS als Sachverständigen-Organisation anerkannt ist, für die Bereiche - Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.12.2010 i. V. m. § 12 VAwS, - Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen i. V. m. § 14 VAwS (vgl. Anlage 8) - Prüfungen von Anlagen und Überwachungen der Herstellung von Anlagen, die in technischen Regeln und Zulassungsbescheiden oder Verwendbarkeits- oder Brauchbarkeitsnachweisen festgelegt sind. Die Eigenerklärung hat der Bieter auf der Anlage "Zertifizierungen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, vor Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise/Kopien über die Zertifizierung anzufordern. Nachweis Zertifizierung - Prüflaboratorium im Bereich Probenahme/Analytik Der Bieter hat zu erklären, dass er die Kompetenz durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Prüfungen im Bereich der Probenahme und Analytik (gemäß Abschnitt 7.2) bestätigt bekommen hat. Die Eigenerklärung hat der Bieter auf der Anlage "Zertifizierungen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, vor Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise/Kopien über die Zertifizierung anzufordern. Studiennachweise/Bescheinigungen - Sachverständige der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) Dem Angebot sind beizufügen: - Studiennachweise für sämtliche mit diesem Angebot namentlich zu benennende Prüfer:innen. Der Auftragnehmer beschäftigt mindestens 5 Sachverständige in der Fachrichtung Druck, welche für den WDR eingesetzt werden können, und weist dies über entsprechende Nachweise mit der Abgabe des Angebotes nach. Studiennachweise/Bescheinigungen - Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW Folgende Qualifikationen des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter:innen sind mit der Abgabe des Angebotes nachzuweisen: Der Auftragnehmer beschäftigt und benennt namentlich mindestens 8 Prüfsachverständige nach § 3 in Verbindung mit § 5 PrüfVO NRW, welche für den WDR eingesetzt werden können, in den unten aufgeführten Fachrichtungen und weist dies über entsprechende Nachweise (Auszug Liste der Prüfsachverständigen der BezReg Düsseldorf) mit der Abgabe des Angebotes nach: in der Fachrichtung Versorgungstechnik die Teilfachrichtungen, die folgende Anlagen umfassen: a) Lüftungsanlagen einschließlich Druckbelüftungsanlagen b) CO-Warnanlagen c) natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen und d) Feuerlöschanlagen Der Auftragnehmer beschäftigt und benennt namentlich mindestens 8 Prüfsachverständige nach § 3 in Verbindung mit § 5 PrüfVO NRW, welche für den WDR eingesetzt werden können, in den unten aufgeführten Fachrichtungen und weist dies über entsprechende Nachweise (Auszug Liste der Prüfsachverständigen der BezReg Düsseldorf) mit der Abgabe des Angebotes nach: in der Fachrichtung Elektrotechnik die Teilfachrichtungen, die folgende Anlagen umfassen: a) Brandmelde- und Alarmierungsanlagen b) Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen und c) elektrische Anlagen.
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