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14 Ausschreibungen
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um eine Bilddatenbank, welche der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) für sich und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten ausschreibt: Deutschlandradio Deutsche Welle Als neue Bilddatenbank soll ein Digital-Asset-Management-System (DAM) in einer cloudbasierten Umgebung (Software as a Service - SaaS) und Cloudservices mit Administrationsmöglichkeiten eingeführt werden. Das neue Bilddatenbanksystem muss eine Mandantenfähigkeit oder eine andere Systemarchitektur aufweisen, die das Ziel der strengen Trennung von Geschäftsbereichen, Datenbeständen und Nutzerverwaltung erreicht. Die Einführung der Bilddatenbank und Umsetzung der Leistungen erfolgt zunächst für den WDR. Ein Umsetzungskonzept für die anderen Rundfunkanstalten wird vom Bieter erwartet. Ein gestaffelter Zeitplan zur Berücksichtigung und Umsetzung der anderen Rundfunkanstalten ergibt sich im Übrigen im Dialog mit dem ausgewählten Bieter, wobei dem WDR an einer zeitnahen und reibungslosen Umsetzung gelegen ist. Der Bedarf der Rundfunkanstalten im Einzelnen: WDR: Migration und Verwaltung von 14 Mio. Fotos, Nutzerkreis von mind. 1,950 Nutzern im Portal plus 50 Experten, 250 Concurrent User. Ca. 3.000 Recherchen pro Tag. Einer aktuellen Gesamtspeicherkapazität von 2 x 125 TB plus 100 TB Backup. Der jährliche Zuwachs beträgt ca. 100.000 Fotos. Für den WDR bedeutet dies die Ablöse der OnPrem WDR-Bilddatenbank. DeutschlandRadio: Migration von 110.000-115.000 Fotos, 500 Nutzer im Portal plus 19 Experten. Aktuelle Speicherkapazität 1732 GB. Der jährl. Zuwachs liegt bei unter 10.000 Bildern. Deutsche Welle: Migration und Verwaltung von 2,5 Mio. Fotos (nach initialer Migration), Nutzerkreis von 2.000 Nutzern im Portal plus 60 Experten, 150 Concurrent User. ca. 5.000 Recherchen pro Tag. Der Gesamtspeicherbedarf inkl. Zuwachs beträgt inkl. Redundanz ca. 2 x 20TB + 20TB Backup. Der jährliche Zuwachs beträgt ca. 200.000 Fotos. Für die DW bedeutet dies die Ablösung der OnPrem DW-Bilddatenbank (Canto Cumulus). Der Auftragnehmer liefert die benötigten Nutzungslizenzen, implementiert die neue Bilddatenbank mit den notwendigen Softwareanpassungen, Schnittstellen und migriert die Essenzen mit den dazugehörigen undokumentierten Metadaten und übergibt die neue Bilddatenbank betriebsbereit an die teilnehmenden Rundfunkanstalten, jeweils nach Fertigstellung ihrer Spezifikationen und Migrationen. Der Leistungszeitraum ab Abnahme des Gesamtsystems für die jeweilige Rundfunkanstalt soll 5 Jahre betragen. Der WDR wird hierzu einen Rahmenvertrag auf Basis der EVB-IT Cloud AGB abschließen. Die Bedingungen des Rahmenvertrages gelten für die teilnehmenden Rundfunkanstalten gleichermaßen. Die teilnehmenden Rundfunkanstalten werden jeweils einen Einzelvertrag unter dem Rahmenvertrag abschließen, der den genauen Zeitplan zur Umsetzung sowie die sonstigen anstaltsspezifischen Details zur Einführung der Bilddatenbank enthält. Jede Rundfunkanstalt handelt auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.
Für Montageleistungen im Produktionsbetrieb von Hörfunk und Fernsehen beabsichtigt der WDR eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr mit insgesamt fünf Unternehmen abzuschließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll voraussichtlich am 01.09.2025 beginnen. Inhalt der Leistungen soll auch die Lieferung von Installationsmaterial, mechanischen Konstruktionen und Gerätetechnik in kleinerem Umfang sowie die Integration der innerhalb der einzelnen Maßnahmen beigestellten Geräte etc. und die Herbeiführung der Gesamtfunktionalität sein. Die Beauftragung des konkreten Bedarfs, der sich aus einer Maßnahme bzw. aus einem Projekt ergibt, erfolgt als Einzelabruf auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die vertraglichen Regelungen über das Abrufverfahren ist der diesen Unterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Der WDR wird über die Rahmenvereinbarung ausschließlich Einzelabrufe mit einem Einzelauftragswert von unter 100.000,- EUR inklusive Umsatzsteuer erteilen. Maßnahmen, die diesen Wert überschreiten, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Das Gesamtvolumen an Leistungen, das über die Rahmenvereinbarung mit ins-gesamt fünf Unternehmen abgewickelt werden soll, wird auf ca. 1,0 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer jährlich geschätzt.
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Beschaffung von verschiedenen LED Leuchten des Typs Flächenleuchten, Stufenleuchten und kopfbewegten Leuchtmittel mit dem dazu passenden Zubehör als Teilerneuerung der Beleuchtungstechnik der Studioproduktion im WDR Filmhaus. In den Produktionskomplexen werden überwiegend Live-Produktionen für Hörfunk, Fernsehaufzeichnungen und Internetauftritte hergestellt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Lieferung von Flächenleuchten für Personenvorderlicht Typ: Arri Sky Panel S60 C Pro Los 2: Lieferung von Stufenscheinwerfern für Personen und Dekolicht Typ: Desisti F7 VW P.O Stufe Los 3: Lieferung von kopfbewegten Scheinwerfern Moving Lights Typ: Martin Mac One
Die ARD berichtet live von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit anstehenden Bundestags-, Landtags-, Bürgerschafts- und Europawahlen direkt aus den jeweiligen Landesparlamenten bzw. anderen politisch relevanten Orten. Um ein einheitliches optisches Erscheinungsbild im Rahmen der jeweiligen Berichterstattung zu realisieren, wurde eine in der ARD gemeinschaftlich nutzbare Set-Dekoration und eine kleinere, alternative Set-Dekoration für mögliche parallele Wahlberichterstattungen entworfen und hergestellt. Diese Dekorationen werden an den Produktionsorten, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten, durch Mitarbeitende der auftraggebenden Landesrundfunkanstalt identisch aufgebaut. Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Anmietung der benötigten Medientechnik im Rahmen von Einzelabrufen der ausführen-den Landesrundfunkanstalt (LRA) innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der WDR schreibt die Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten aus: - Bayerischer Rundfunk (BR) - ARD Hauptstadtstudio Berlin (rbb) - Hessischer Rundfunk (hr) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - Norddeutscher Rundfunk (NDR) - Radio Bremen (rb) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) - Saarländischer Rundfunk (SR) - Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen. Es kann nur ein vollständiges Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe für einzelne Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
In den Gebäuden des Westdeutschen Rundfunks wird ein Gebäudeleittechniksystem (GLT) vom Typ Siemens Desigo Insight V6 mit ca. 60.000 Datenpunkten betrieben. Die Ausschreibung ist in die folgenden zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Instandhaltung der Gebäudeleittechnik in Köln-Innenstadt, Köln-Bocklemünd und Düsseldorf Los 2: Softwaremigration von Desigo Insight V6 auf Desigo CC in Köln-Innenstadt, Köln-Bocklemünd und Düsseldorf Los 1: Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich in Los 1 um die Ausführung von Instandhaltungsleistungen an den Systemkomponenten der zentralen Gebäudeleittechnik des Fabrikates Siemens Desigo und Visonik. Die Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf 2 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 1 x 2 Jahren. Geplanter Vertragsbeginn soll der 01.01.2026 sein. Los 2: Softwaremigration von Desigo Insight V6 auf Desigo CC an den Standorten Köln-Innenstadt, Köln-Bocklemünd und Düsseldorf. Hierzu zählen Datenimport Desigo Insight Bestand inkl. Plausibilitätstest, Bildmigration, Einrichtung von Manage?mentfunktionen und Benutzerkonten sowie Projektkoordination und Dokumentation. Geplanter Vertragsbeginn soll der 01.01.2026 sein. Die Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf 2 Jahre. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung je Los einschließlich der darin aufgeführten Anlagen umfassend beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel 6 enthalten. Die vertraglichen Regelungen sind ersichtlich aus dem diesen Unterlagen beiliegenden Vertrag je Los.
In diesem Vergabeverfahren vergibt der WDR-Leistungen der Unterhaltsreinigung, sonstige Regel- und Abrufleistungen sowie Grundreinigungen als Abrufleistungen an dem WDR Standort Studio Dortmund inkl. Nebengebäude (ca. Anzahl der qm in den Gebäuden, die zu reinigen sind = 8.900 qm). Hinweis Mülltrennungskonzept Während der Vertragslaufzeit wird die Umsetzung eines neuen Konzeptes zur nachhaltigen Mülltrennung getestet und umgesetzt. Hierzu wird das aktuelle Abfallsystem (Papier- und Restabfalltrennung im Büro) in ein Konzept zur zentralisierten Abfall-Sammlung in Teeküchen und Nebenräumen umgewandelt. In diesem Rahmen ist eine Veränderung im vorgegebenen Ablaufplan zu erwarten. Hieraus resultiert eine Reduzierung des Arbeitsaufwands und somit Einsparungen im Bereich des Personaleinsatzes (Rückgang der Kosten). Laufzeit und Implementierungsphase Laufzeit: Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Jahr. Implementierungsphase: Dem Leistungsbeginn vorgeschaltet ist eine 6-wöchige Implementierungsphase, die ebenfalls Vertragsbestandteil und in den Preisblättern entsprechend zu bepreisen ist.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) plant die Einrichtung eines neuen Studiosets mit dem Titel "House of Sports" zur Produktion von Sportsendungen im Rahmen des ARD SportHub sowie der Regelformate der ARD-Sportschau. Die Inbetriebnahme ist im Q2 / 2026 und die erste Produktion für Juni 2026 vorgesehen. Im Zuge der Studiomodernisierung sollen vier LED-Wände unterschiedlicher Größe sowie ein hängender LED-Zylinder installiert werden. Diese LEDMedienflächen bilden die zentralen visuellen Elemente der neuen Studiodekoration und sind essenziell für die mediengerechte Darstellung der Inhalte. In dem modernisierten Studiosetting im Fernsehstudio 2 (B) im Gebäude Rechtschule des WDR in Köln finden zum einen die Produktionen der ARD-Sportschau überwiegend an Wochenenden (Freitag bis Sonntag) statt. Zum anderen erfolgen dort die Produktionen im Rahmen des ARD SportHub ganzjährig, abhängig von den jeweiligen Sportereignissen und Produktionskonzepten. Ziel der Ausschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Mietvertrags über die Bereitstellung und den Betrieb der benötigten LED-Medienflächen. Der Leistungsumfang umfasst: - Anmietung der LED-Wände und des LED-Zylinders inkl. Haltemechanik - Signalverarbeitung und -verteilung, einschließlich Controller-System - Installation, Integration und Inbetriebnahme der LED-Technik - "On-Air"-Support durch qualifiziertes Fachpersonal während der Produktionszeiten - "Off-Air"-Support inkl. Hotline-Service außerhalb der Produktionszeiten - Deinstallation der LED-Medienflächen nach Vertragsende Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Ausführung des Auftrags. Dies ist für den 01.04.2026 vorgesehen. Der geplante Mietzeitraum beginnt am 01.06.2026 und orientiert sich an der aktuellen Rechteperiode der Fußball-Bundesliga. Das Vertragsende ist demnach für das Ende der Spielzeit 2028/2029, voraussichtlich dem 31.05.2029, vorgesehen. Weitere Unterlagen: Die detaillierten Anforderungen und technischen Spezifikationen sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen) sowie den zugehörigen Anlagen enthalten. Die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Kapitel 6, die vertraglichen Regelungen in Kapitel 8 sowie im beigefügten Vertragsentwurf dargestellt.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) plant die Einrichtung eines neuen Studiosets mit dem Titel "House of Sports" zur Produktion von Sportsendungen im Rahmen des ARD SportHub sowie der Regelformate der ARD-Sportschau. Die Inbetriebnahme ist im Q2 / 2026 und die erste Produktion für Juni 2026 vorgesehen. Im Zuge der Studiomodernisierung sollen vier LED-Wände unterschiedlicher Größe sowie ein hängender LED-Zylinder installiert werden. Diese LEDMedienflächen bilden die zentralen visuellen Elemente der neuen Studiodekoration und sind essenziell für die mediengerechte Darstellung der Inhalte. In dem modernisierten Studiosetting im Fernsehstudio 2 (B) im Gebäude Rechtschule des WDR in Köln finden zum einen die Produktionen der ARD-Sportschau überwiegend an Wochenenden (Freitag bis Sonntag) statt. Zum anderen erfolgen dort die Produktionen im Rahmen des ARD SportHub ganzjährig, abhängig von den jeweiligen Sportereignissen und Produktionskonzepten. Ziel der Ausschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Mietvertrags über die Bereitstellung und den Betrieb der benötigten LED-Medienflächen. Der Leistungsumfang umfasst: - Anmietung der LED-Wände und des LED-Zylinders inkl. Haltemechanik - Signalverarbeitung und -verteilung, einschließlich Controller-System - Installation, Integration und Inbetriebnahme der LED-Technik - "On-Air"-Support durch qualifiziertes Fachpersonal während der Produktionszeiten - "Off-Air"-Support inkl. Hotline-Service außerhalb der Produktionszeiten - Deinstallation der LED-Medienflächen nach Vertragsende Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Ausführung des Auftrags. Dies ist für den 01.04.2026 vorgesehen. Der geplante Mietzeitraum beginnt am 01.06.2026 und orientiert sich an der aktuellen Rechteperiode der Fußball-Bundesliga. Das Vertragsende ist demnach für das Ende der Spielzeit 2028/2029, voraussichtlich dem 31.05.2029, vorgesehen. Weitere Unterlagen: Die detaillierten Anforderungen und technischen Spezifikationen sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen) sowie den zugehörigen Anlagen enthalten. Die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Kapitel 6, die vertraglichen Regelungen in Kapitel 8 sowie im beigefügten Vertragsentwurf dargestellt.
Der WDR betreibt und unterhält in NRW insgesamt 36 Antennenträger unterschiedlicher Größe für die Dienste DVB-T2, DAB+ und UKW. Neben der Verbreitung des terrestrischen Programmangebots des WDR werden die Antennenträger im Rahmen einer entgeltlichen Senderstandortmitbenutzung auch durch Fremdanbieter von Rundfunkdiensten, Mobilfunkbetreibern und behördliche Funkdiensten wie z. B. Polizei und Feuerwehr genutzt. Seit 2010 ist die WDR mediagroup als Agentur mit dem Vertrags- und Kundenmanagement im Zusammenhang mit der Mitbenutzung von Senderstandorten beauftragt. Dazu zählt auch die Bearbeitung und Organisation der Mitbenutzungsanfragen und Montageanmeldungen. Der Befassungsaufwand für die fachtechnische Betreuung der Senderstandortmitbenutzung umfasst unter anderem die inhaltliche Prüfung und Bearbeitung von Mitbenutzungsanfragen, bautechnische Begehungen und Abnahmen sowie die Erstellung von vertragsrelevanten Unterlagen. Die Bearbeitung von Mitbenutzungsanfragen erfolgt über digitale Montageanmeldungen, die in zwei Kategorien unterteilt sind: Montageanmeldungen der Kategorie A beinhalten die Bearbeitung und Prüfung von neuen Mitbenutzungsanfragen. Die Tätigkeiten erstrecken sich von der Vorprüfung und den bautechnischen Begehungen bis zur Prüfung der Statik, der Planung und Erstellung von Vorausleistungsangeboten, der Ausarbeitung der Vertragsdetails und schließlich der Standortabnahme und Abschlussdokumentation. Montageanmeldungen der Kategorie B betreffen Erneuerungen oder Änderungen im Rahmen bestehender Mitbenutzungsverträge. Jede dieser Anmeldungen erfordert eine inhaltliche, fachtechnische und zeitliche Prüfung und Freigabe. Plananpassungen müssen gegebenenfalls in der Bestandsdokumentation erfasst werden. Die Anzahl der Mitbenutzeranfragen wird im Wesentlichen durch externe Faktoren bestimmt. Basierend auf den Daten der letzten zwei Jahre ist pro Jahr mit etwa 10 bis 15 Mitbenutzeranfragen sowie rund 25 bis 30 laufenden Tickets beziehungsweise Montagemeldungen zu rechnen. Vertragsbeginn ist der 01.08.2025 mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen von je zwei Jahren.
Das geplante Bauvorhaben des WDR umfasst die Kernsanierung des 1974 errichteten Filmhauses. Das Gebäude wird bis auf die tragende Struktur zurück gebaut und konstruktive- und statische Änderungen vorgenommen. Es bleibt bei der ursprünglichen Nutzung. Die Baustelle liegt im Zentrum der Stadt Köln, gegenüber des Finanz- und Verwaltungsgericht am Appellhofplatz im Stadtbezirk Innenstadt - Altstadt Nord. Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Tunisstraße ("Nord-Süd-Fahrt"). Die Einfahrt erfolgt jedoch über die Burgmauer in den Appellhofplatz. Die innerstädtische Lage, an einer der Hauptverkehrsadern der Stadt Köln, ist in Hinblick auf An- und Abfahrt, als auch Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen (siehe Verkehrskonzept der Baulogistik und Handbuch). Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Möblierung bestehend aus: - Los 1 Konferenz + Besprechung - Los 2 Tische - Los 3 Sessel + Sofas
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Die ARD berichtet live von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit anstehenden Bundestags-, Landtags-, Bürgerschafts- und Europawahlen direkt aus den jeweiligen Landesparlamenten bzw. anderen politisch relevanten Orten. Um ein einheitliches optisches Erscheinungsbild im Rahmen der jeweiligen Berichterstattung zu realisieren, wurde eine in der ARD gemeinschaftlich nutzbare Set-Dekoration und eine kleinere, alternative Set-Dekoration für mögliche parallele Wahlberichterstattungen entworfen und hergestellt. Diese Dekorationen werden an den Produktionsorten, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten, durch Mitarbeitende der auftraggebenden Landesrundfunkanstalt identisch aufgebaut. Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Anmietung der benötigten Medientechnik im Rahmen von Einzelabrufen der ausführen-den Landesrundfunkanstalt (LRA) innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der WDR schreibt die Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten aus: - Bayerischer Rundfunk (BR) - ARD Hauptstadtstudio Berlin (rbb) - Hessischer Rundfunk (hr) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - Norddeutscher Rundfunk (NDR) - Radio Bremen (rb) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) - Saarländischer Rundfunk (SR) - Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ziel war es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Bei den im Rahmen dieses Verfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Instandhaltung der versorgungstechnischen Anlagen der Gewerke Heizung, Sanitär und Druckluft in den WDR-Objekten und Liegenschaften Köln-Innenstadt, Köln-Bocklemünd und Aachen. Die Ausschreibung bzw. die Vergabe erfolgt in vier Losen, aufgeteilt auf die Standorte Köln-Innenstadt, Köln-Bocklemünd und Aachen, in Regelleistungen und optionale Leistungen. Los 1: Bedarfsleistung Köln-Innenstadt Los 2: Bedarfsleistung Köln-Bocklemünd, Aachen Los 3: Regelleistung Köln-Innenstadt Los 4: Regelleistung Köln-Bocklemünd, Aachen Los 1 und Los 2: Für die Bedarfsleistungen (Lose 1 und 2) beabsichtigt der WDR aufgrund der notwendigen Flexibilität im Rahmen der Beauftragung, die Leistungen je Los durch Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung an zwei Vertragspartner zu vergeben. Die in den Vergabeunterlagen genannten kalkulatorischen Massen beziehen sich auf die Gesamtleistung. Die Beauftragung je Vertragspartner wird daher geringer ausfallen. Los 3 und Los 4: Für die Regelleistungen (Lose 3 und 4) beabsichtigt der WDR, die Leistungen je Los durch einen Servicevertrag an einen Vertragspartner zu vergeben.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt den Abschluss eines Servicevertrages über die Instandhaltung (Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten) der Großkältemaschinen und Gaswarnanlagen an den Standorten Köln und Funkhaus Düsseldorf. Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus den Verordnungen der europäischen Union EU 517/2014, 2015/2067 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Zudem enthält der Vertrag optionale Instandhaltungsleistungen auf Abruf. Geplanter Vertragsbeginn ist der 01.08.2024, die Laufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre mit der Möglichkeit einer Preisanpassung gemäß Preisgleitklausel nach 2 Jahren. Die genauen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt, federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen abzuschließen. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung ist neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 15 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnen-unabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Das geplante Bauvorhaben des WDR umfasst die Kernsanierung des 1974 errichteten Filmhauses. Das Gebäude wird bis auf die tragende Struktur zurück gebaut und konstruktive- und statische Änderungen vorgenommen. Es bleibt bei der ursprünglichen Nutzung. Die Baustelle liegt im Zentrum der Stadt Köln, gegenüber des Finanz- und Verwaltungsgericht am Appellhofplatz im Stadtbezirk Innenstadt - Altstadt Nord. Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Tunisstraße ("Nord-Süd-Fahrt"). Die Einfahrt erfolgt jedoch über die Burgmauer in den Appellhofplatz. Die innerstädtische Lage, an einer der Hauptverkehrsadern der Stadt Köln, ist in Hinblick auf An- und Abfahrt, als auch Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen (siehe Verkehrskonzept der Baulogistik und Handbuch). Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Lieferungen/Leistungen handelt es sich um die Möblierung bestehend aus: - Los 1 Möblierung innen - Los 2 Büroarbeitsplätze - Los 3 Möblierung außen
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Wartungsleistungen (FortiCare Premium) für 316 Systeme des Herstellers Fortinet sowie der zugehörigen Lizenzen für verschiedenen Zeiträume, bis höchstens 31.12.2026.
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