Veröffentlichung 02.06.26 | Fragenfrist 25.06.26 | Abgabefrist 02.07.26 | Öffnung 02.07.26 |
Eignungskriterien
Zu benennen sind mindestens 3 unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren, (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (Formular 4.3 EU). 2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
Zuschlagskriterien
Brutto-Gesamtpreis: Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgendem Kriterium ermittelt: Preis zu 100 %. Für die Preiswertung werden die Bruttogesamtpreise inkl. Umsatzsteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die die Auftraggeberin direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
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