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23 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Zur Kernaufgabe der Feuerwehr gehört laut BbgBKG §1 die Hilfeleistung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können haben die Träger des Brandschutzes nach §3, Abs. 1 eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Diese Feuerwehren sind mit der für die Erfüllung dieser Aufgabe nötigen materiellen Ausstattung auszurüsten. Für die Hilfeleistung sind laut FwDV 1 die Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten.
Rahmenvertrag für die Lieferung von Reparaturasphalt als Kaltmischgut für die kurzfristige Schließung von Löchern und beheben von Straßenschäden an Straßenverkehrsanlagen. Der Bedarf ist nach Art des Asphalts und Lieferform in Losen ausgeteilt: Los 1 Reparaturasphalt KMG_R in Eimern Los 2 Reparaturasphalt KMG_E in Gebinden
Pflege der Grünanlagen an den Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekten des Kommunalen Immobilien Service - landschaftsgärtnerische Arbeiten - in 8 Losen mit unterschiedlichen Flächenarten
Für das neue Zwischenarchiv werden Schwerlastregale benötigt, da die einzulagernden Akten und Materialien mit herkömmlichen Regalen nicht sicher lagerbar sind. Im Zuge der Umstrukturierung wird eine neu angemietete Fläche in der Drewitzer Straße als Zwischenarchiv eingerichtet. Sie ersetzt vorübergehend den Standort Groß Glienicke. Für den Einzug sind zusätzliche Regalkapazitäten erforderlich, die eine sichere Lagerung mit mindestens 60 kg Traglast pro Fach gewährleisten.
Büromarktanalyse Potsdam 2025/2026
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Postdienstleistungen, mit einem Unternehmen je Los, mittels einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV im Wege eines offenen Verfahrens. - Los 1: Briefsendungen regional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Abholung der Eingangspost bei der Deutschen Post AG und Beförderung zum Auftraggeber, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 - Los 2: Briefsendungen überregional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14) und international - Los 3: Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungs- unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Sendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen Zustellgebiet: bundesweit und international In der Landeshauptstadt Potsdam liegt zudem die Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen. Im Leistungszeitraum findet planmäßig die Vorbereitung und Durchführung der - Bundestagswahl - Europawahl - Kommunalwahl - Landtagswahl - Migrantenbeiratswahl statt, die durch den vorliegenden Leistungsinhalt erfasst wird, um die postalische Durchführbarkeit sicherzustellen. Die Landeshauptstadt Potsdam als kommunale Gebietskörperschaft kommuniziert schwerpunktmäßig in schriftlicher Form und ist damit auf eine qualitativ hochwertige, zuverlässige und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften gleichzeitig auch kostengünstige Postdienstleistung angewiesen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Rahmenobergrenze. Bei Erreichen der folgenden Maximalsummen endet der Vertrag automatisch. - Los 1: 1.971.910,88 EUR (netto) - Los 2: 706.904,07 EUR (netto) - Los 3: 546.572,43 EUR (netto) Schätzwerte Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsbeschreibungen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den genannten Sendungsmengen abzuweichen. Er ist berechtigt, größere aber auch geringere Sendungsmengen bis zur benannten Rahmenobergrenze je Los abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge der in der Anlagen Mengengerüste (Los 1 - Los 3) aufgeführten Produkte besteht nicht, jedoch sichert der Auftraggeber die Inanspruchnahme eines anteiligen Auftragswerts in Los 1 und 2 loseweise zu. Die konkreten Festlegungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung und den jeweiligen Verträgen zu entnehmen. Vorhaltekosten werden nicht erstattet. Sofern der Bedarf nicht genau benannt werden kann, ist in den Anlagen Mengengerüste (Los 1- Los 3) bei der Anzahl 5 ausgewiesen
1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegeset-zes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Standort Dortustr. 45A / Kiezstr. 12 in 14467 Potsdam (Los 1) und am Standort Grotrianstr. 13 in 14480 Potsdam (Los 2, im Folgenden Wohnungsverbund) ab dem 01.12.2025 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung an alle Anbieter dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine vollständige und verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der Auftragnehmer ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Gemeinschaftsunterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit dem Angebot sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der Auftragnehmer hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden. Fortführung unter Beschreibung d. Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Postdienstleistungen, mit einem Unternehmen je Los, mittels einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV im Wege eines offenen Verfahrens. - Los 1: Briefsendungen regional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Abholung der Eingangspost bei der Deutschen Post AG und Beförderung zum Auftraggeber, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 - Los 2: Briefsendungen überregional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14) und international - Los 3: Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungs- unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Sendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen Zustellgebiet: bundesweit und international In der Landeshauptstadt Potsdam liegt zudem die Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen. Im Leistungszeitraum findet planmäßig die Vorbereitung und Durchführung der - Bundestagswahl - Europawahl - Kommunalwahl - Landtagswahl - Migrantenbeiratswahl statt, die durch den vorliegenden Leistungsinhalt erfasst wird, um die postalische Durchführbarkeit sicherzustellen. Die Landeshauptstadt Potsdam als kommunale Gebietskörperschaft kommuniziert schwerpunktmäßig in schriftlicher Form und ist damit auf eine qualitativ hochwertige, zuverlässige und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften gleichzeitig auch kostengünstige Postdienstleistung angewiesen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Rahmenobergrenze. Bei Erreichen der folgenden Maximalsummen endet der Vertrag automatisch. - Los 1: 1.971.910,88 EUR (netto) - Los 2: 706.904,07 EUR (netto) - Los 3: 546.572,43 EUR (netto) Schätzwerte Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsbeschreibungen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den genannten Sendungsmengen abzuweichen. Er ist berechtigt, größere aber auch geringere Sendungsmengen bis zur benannten Rahmenobergrenze je Los abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge der in der Anlagen Mengengerüste (Los 1 - Los 3) aufgeführten Produkte besteht nicht, jedoch sichert der Auftraggeber die Inanspruchnahme eines anteiligen Auftragswerts in Los 1 und 2 loseweise zu. Die konkreten Festlegungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung und den jeweiligen Verträgen zu entnehmen. Vorhaltekosten werden nicht erstattet. Sofern der Bedarf nicht genau benannt werden kann, ist in den Anlagen Mengengerüste (Los 1- Los 3) bei der Anzahl 5 ausgewiesen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Postdienstleistungen, mit einem Unternehmen je Los, mittels einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV im Wege eines offenen Verfahrens. - Los 1: Briefsendungen regional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Abholung der Eingangspost bei der Deutschen Post AG und Beförderung zum Auftraggeber, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 - Los 2: Briefsendungen überregional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14) und international - Los 3: Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungs- unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Sendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen Zustellgebiet: bundesweit und international In der Landeshauptstadt Potsdam liegt zudem die Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen. Im Leistungszeitraum findet planmäßig die Vorbereitung und Durchführung der - Bundestagswahl - Europawahl - Kommunalwahl - Landtagswahl - Migrantenbeiratswahl statt, die durch den vorliegenden Leistungsinhalt erfasst wird, um die postalische Durchführbarkeit sicherzustellen. Die Landeshauptstadt Potsdam als kommunale Gebietskörperschaft kommuniziert schwerpunktmäßig in schriftlicher Form und ist damit auf eine qualitativ hochwertige, zuverlässige und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften gleichzeitig auch kostengünstige Postdienstleistung angewiesen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Rahmenobergrenze. Bei Erreichen der folgenden Maximalsummen endet der Vertrag automatisch. - Los 1: 1.971.910,88 EUR (netto) - Los 2: 706.904,07 EUR (netto) - Los 3: 546.572,43 EUR (netto) Schätzwerte Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsbeschreibungen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den genannten Sendungsmengen abzuweichen. Er ist berechtigt, größere aber auch geringere Sendungsmengen bis zur benannten Rahmenobergrenze je Los abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge der in der Anlagen Mengengerüste (Los 1 - Los 3) aufgeführten Produkte besteht nicht, jedoch sichert der Auftraggeber die Inanspruchnahme eines anteiligen Auftragswerts in Los 1 und 2 loseweise zu. Die konkreten Festlegungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung und den jeweiligen Verträgen zu entnehmen. Vorhaltekosten werden nicht erstattet. Sofern der Bedarf nicht genau benannt werden kann, ist in den Anlagen Mengengerüste (Los 1- Los 3) bei der Anzahl 5 ausgewiesen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Postdienstleistungen, mit einem Unternehmen je Los, mittels einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV im Wege eines offenen Verfahrens. - Los 1: Briefsendungen regional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Abholung der Eingangspost bei der Deutschen Post AG und Beförderung zum Auftraggeber, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 - Los 2: Briefsendungen überregional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14) und international - Los 3: Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungs- unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Sendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen Zustellgebiet: bundesweit und international In der Landeshauptstadt Potsdam liegt zudem die Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen. Im Leistungszeitraum findet planmäßig die Vorbereitung und Durchführung der - Bundestagswahl - Europawahl - Kommunalwahl - Landtagswahl - Migrantenbeiratswahl statt, die durch den vorliegenden Leistungsinhalt erfasst wird, um die postalische Durchführbarkeit sicherzustellen. Die Landeshauptstadt Potsdam als kommunale Gebietskörperschaft kommuniziert schwerpunktmäßig in schriftlicher Form und ist damit auf eine qualitativ hochwertige, zuverlässige und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften gleichzeitig auch kostengünstige Postdienstleistung angewiesen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Rahmenobergrenze. Bei Erreichen der folgenden Maximalsummen endet der Vertrag automatisch. - Los 1: 1.971.910,88 EUR (netto) - Los 2: 706.904,07 EUR (netto) - Los 3: 546.572,43 EUR (netto) Schätzwerte Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsbeschreibungen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den genannten Sendungsmengen abzuweichen. Er ist berechtigt, größere aber auch geringere Sendungsmengen bis zur benannten Rahmenobergrenze je Los abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge der in der Anlagen Mengengerüste (Los 1 - Los 3) aufgeführten Produkte besteht nicht, jedoch sichert der Auftraggeber die Inanspruchnahme eines anteiligen Auftragswerts in Los 1 und 2 loseweise zu. Die konkreten Festlegungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung und den jeweiligen Verträgen zu entnehmen. Vorhaltekosten werden nicht erstattet. Sofern der Bedarf nicht genau benannt werden kann, ist in den Anlagen Mengengerüste (Los 1- Los 3) bei der Anzahl 5 ausgewiesen
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) strebt eine umfassende Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse an, um moderne, effiziente und medienbruchfreie Abläufe zu etablieren. Ziel ist es, durchgängige digitale und medienbruchfreie Prozesse zu entwickeln, die den gesamten Lebenszyklus eines Vorgangs abdecken - vom Eingang über die Bearbeitung bis hin zum Ausgang. Auf dem Weg zur Zielerreichung sind folgende Rahmenbedingungen für die Fachbereiche kennzeichnend: - Die Prozesserhebung, -analyse und -optimierung muss unter den Gegebenheiten des laufenden Geschäfts erfolgen. Dieses ist teilweise hochgradig dynamisch und fordernd. - Es stehen nur begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung. Dies hat auch eine unterschiedliche Akzeptanz in einzelnen Organisationseinheiten für die Priorisierung oder Umsetzung der Maßnahmen zur Folge. Zielsetzung dieses Auftrages ist, die bedarfsbezogene Beratung und Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam bei der schrittweisen Digitalisierung ihrer Prozesse. Dies umfasst alle Bereiche, die nicht bereits durch bestehende Verträge der LHP als Auftraggeber abgedeckt sind.
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) strebt eine umfassende Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse an, um moderne, effiziente und medienbruchfreie Abläufe zu etablieren. Ziel ist es, durchgängige digitale und medienbruchfreie Prozesse zu entwickeln, die den gesamten Lebenszyklus eines Vorgangs abdecken - vom Eingang über die Bearbeitung bis hin zum Ausgang. Auf dem Weg zur Zielerreichung sind folgende Rahmenbedingungen für die Fachbereiche kennzeichnend: - Die Prozesserhebung, -analyse und -optimierung muss unter den Gegebenheiten des laufenden Geschäfts erfolgen. Dieses ist teilweise hochgradig dynamisch und fordernd. - Es stehen nur begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung. Dies hat auch eine unterschiedliche Akzeptanz in einzelnen Organisationseinheiten für die Priorisierung oder Umsetzung der Maßnahmen zur Folge. Zielsetzung dieses Auftrages ist, die bedarfsbezogene Beratung und Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam bei der schrittweisen Digitalisierung ihrer Prozesse. Dies umfasst alle Bereiche, die nicht bereits durch bestehende Verträge der LHP als Auftraggeber abgedeckt sind.
Die LHP beabsichtigt, die Verwertung ihres kommunalen Anteils von 65 % aus den PPK-Sammelmengen, die von der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (im Folgenden: STEP) im Holsystem (blaue Tonne) erfasst werden, ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 gem. § 22 KrWG durch einen Dritten erfüllen zu lassen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus dem zugehörigen Entsorgungsvertrag, der diesen Vergabeunterlagen beigefügt ist und den weiteren Unterlagen dieser Ausschreibung. Nachfolgend werden das Entsorgungsgebiet und -system sowie die Leistungspflichten des Auftragnehmers beschrieben. Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben: - die Übernahme von PPK-Abfällen, die die STEP zunächst als lose Abfälle mit regulären Sammelfahrzeugen erfasst und dann gemischt und unsortiert mit Transportfahrzeugen bei der Übernahmestelle zur Verfügung stellt (Direktanlieferung) und - die Verwertung von PPK-Abfällen. Es findet keine Aufteilung in einzelne Fach- oder Mengenlose statt. Die Sammlung und die Beförderung der PPK-Fraktionen bis zur Übernahmestelle werden durch den Auftraggeber (hier STEP) sichergestellt und sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenso sind die Bereitstellung oder Mitverwertung des Systembetreiberanteils nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Die LHP beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleistungsunternehmen zu schließen, um Stellenbewertungen durchführen zu lassen. Dabei sollen vom Auftragnehmer Stellen- und Dienstpostenbewertungen nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (VKA) bzw. dem Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg unter Anwendung des KGSt-Modells zur Stellenbewertung von 2009 herbeigeführt werden.
Allgemeine Bestimmungen: Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen drei Fachunterrichtsräume (FUR) inkl. der dazugehörigen Vorbereitungsräume im 3. Obergeschoss (OG) mit Fachmobiliar ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um: - Fachunterrichtsraum Physik (80,1 m²), Raum 3.3.13 - Vorbereitungsraum Physik (23,6 m²), Raum 3.3.14 - Fachunterrichtsraum Chemie (60,5 m²), Raum 3.3.02 - Vorbereitungsraum Chemie (37,60 m²), Raum 3.3.01 - Fachunterrichtsraum Biologie (68,53 m²), Raum 3.3.16 - Vorbereitungsraum Biologie (23,61 m²), Raum 3.3.15 Der jeweilige Fachunterrichtsraum und dazugehörige Vorbereitungsraum sind mit einer Tür verbunden. Diese bildet jeweils den zweiten Rettungsweg. Die genauen Maße können dem beigefügten Grundriss des 3. OG (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) entnommen werden. Technische Bestimmungen: Die angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich der Lieferung frei Verwendungsstelle, dem Auspacken und der Entsorgung des Verpackungsmaterials sowie der gebrauchsfertigen Aufstellung (Montage) im einwandfreien und sauberen Zustand am finalen Verwendungsort. Alle Unterrichtsräume wurden auf einer der jeweils kürzeren Wandseiten mit digitalen Tafeln ausgestattet, die nicht Teil dieser Ausschreibung sind, jedoch bei der Raumplanung beachtet werden müssen. Die Lage der interaktiven Tafeln kann dem Grundriss des 3. OG (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) entnommen werden. Die interaktiven Tafeln ragen ca. 40 cm in den Raum hinein. Schüler- und Lehrerstühle sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Das Gebäude selbst verfügt über keine zentrale Gasversorgung. Diese wird über eine dezentrale bzw. separate Lösung für die Räume hergestellt. Als Erstausstattung sind lediglich vier gefüllte Propangasflaschen (je eine für die Fachunterrichtsräume Physik (Raum 3.3.13), Biologie (Raum 3.3.16) und Chemie (Raum 3.3.02) sowie für den Vorbereitungsraum Chemie (Raum 3.3.01)) gemäß Leistungsverzeichnis (gefüllt, Füllgewicht 5 kg mit Fußring und Ventil nach DIN 477 oder gleichwertig) zu liefern. Der externe Eigentümer des Gebäudes untersagt das Öffnen bzw. Bearbeiten von Decke und Boden. Daher werden vor Lieferung der Möbel bauseits Kanäle für die Gas- und Stromversorgung vom Lehrer- zu den Schülertischen entlang den Wänden verlegt (FUR Chemie und FUR Biologie Strom und Gas, FUR Physik nur Strom). Zur Leistung des Auftragnehmers (AN) gehört es dann, die Verbindung zwischen den Kanälen und den Arbeitsplätzen herzustellen. Als einzige Lösung kommt nur infrage, dass die Lehrer- und Schülertische direkt an die Fensterseite gestellt werden müssen. Die Schülertische erhalten entsprechende Armaturenaufsätze (nähere Erläuterungen siehe Leistungsverzeichnis) und müssen gegen Verrutschen gesichert werden, ohne den Boden zu beschädigen. Zur Leistung des AN gehört die Erstellung eines Installationsplans (Leistungsverzeichnis Pos. 233). Dieser muss spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber übergeben werden. Aus diesem muss der Stellplan für die Möbel hervorgehen. Dieser Plan dient im Anschluss als Grundlage für den Kommunalen Immobilien Service (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam), welcher die Leitungen für Strom und Gas verlegen lassen wird. Nach Abschluss dieser Verlegearbeiten können die Möbel geliefert werden. Der AN verlegt dann die Leitungen von den Wänden zu den Lehrer- und Schülertischen. Für etwaige Rückfragen zum Installationsplan steht der AN dem Kommunalen Immobilien Service zur Verfügung. Die im Grundriss ersichtlichen Waschbecken werden bis auf im Fachunterrichtsraum Physik bauseitig vorab entfernt und sollen durch den Auftragnehmer durch Spülen entsprechend des Leistungsverzeichnisses ersetzt werden. Die bereits vorhandenen Durchlauferhitzer bleiben bestehen. Oberhalb der Waschbecken sind Fliesenspiegel bereits vorhanden. Im Vorbereitungsraum Chemie befindet sich rechter Hand zur Eingangstür eine Stromunterverteilung in der Wand. Diese darf nicht physisch verstellt werden. Zur Veranschaulichung der Räumlichkeiten werden den Ausschreibungsunterlagen Fotos zu den Fach- und Vorbereitungsräumen beigefügt (Anlagen 2 bis 7 zur Leistungsbeschreibung). Darüber hinaus haben die Bieter auch die Möglichkeit, die Räumlichkeiten vor Ort zu besichtigen und in Augenschein zu nehmen. Als Zeitraum dafür ist der 27.10.2025 bis 03.11.25 vorgesehen. Der Bieter kontaktiert die Vergabestelle der Landeshauptstadt Potsdam und erhält die Kontaktdaten der Schule für eine Terminvereinbarung.
Allgemeine Bestimmungen: Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen drei Fachunterrichtsräume (FUR) inkl. der dazugehörigen Vorbereitungsräume im 3. Obergeschoss (OG) mit Fachmobiliar ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um: - Fachunterrichtsraum Physik (80,1 m²), Raum 3.3.13 - Vorbereitungsraum Physik (23,6 m²), Raum 3.3.14 - Fachunterrichtsraum Chemie (60,5 m²), Raum 3.3.02 - Vorbereitungsraum Chemie (37,60 m²), Raum 3.3.01 - Fachunterrichtsraum Biologie (68,53 m²), Raum 3.3.16 - Vorbereitungsraum Biologie (23,61 m²), Raum 3.3.15 Der jeweilige Fachunterrichtsraum und dazugehörige Vorbereitungsraum sind mit einer Tür verbunden. Diese bildet jeweils den zweiten Rettungsweg. Die genauen Maße können dem beigefügten Grundriss des 3. OG (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) entnommen werden. Technische Bestimmungen: Die angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich der Lieferung frei Verwendungsstelle, dem Auspacken und der Entsorgung des Verpackungsmaterials sowie der gebrauchsfertigen Aufstellung (Montage) im einwandfreien und sauberen Zustand am finalen Verwendungsort. Alle Unterrichtsräume wurden auf einer der jeweils kürzeren Wandseiten mit digitalen Tafeln ausgestattet, die nicht Teil dieser Ausschreibung sind, jedoch bei der Raumplanung beachtet werden müssen. Die Lage der interaktiven Tafeln kann dem Grundriss des 3. OG (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) entnommen werden. Die interaktiven Tafeln ragen ca. 40 cm in den Raum hinein. Schüler- und Lehrerstühle sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Das Gebäude selbst verfügt über keine zentrale Gasversorgung. Diese wird über eine dezentrale bzw. separate Lösung für die Räume hergestellt. Als Erstausstattung sind lediglich vier gefüllte Propangasflaschen (je eine für die Fachunterrichtsräume Physik (Raum 3.3.13), Biologie (Raum 3.3.16) und Chemie (Raum 3.3.02) sowie für den Vorbereitungsraum Chemie (Raum 3.3.01)) gemäß Leistungsverzeichnis (gefüllt, Füllgewicht 5 kg mit Fußring und Ventil nach DIN 477 oder gleichwertig) zu liefern. Der externe Eigentümer des Gebäudes untersagt das Öffnen bzw. Bearbeiten von Decke und Boden. Daher werden vor Lieferung der Möbel bauseits Kanäle für die Gas- und Stromversorgung vom Lehrer- zu den Schülertischen entlang den Wänden verlegt (FUR Chemie und FUR Biologie Strom und Gas, FUR Physik nur Strom). Zur Leistung des Auftragnehmers (AN) gehört es dann, die Verbindung zwischen den Kanälen und den Arbeitsplätzen herzustellen. Als einzige Lösung kommt nur infrage, dass die Lehrer- und Schülertische direkt an die Fensterseite gestellt werden müssen. Die Schülertische erhalten entsprechende Armaturenaufsätze (nähere Erläuterungen siehe Leistungsverzeichnis) und müssen gegen Verrutschen gesichert werden, ohne den Boden zu beschädigen. Zur Leistung des AN gehört die Erstellung eines Installationsplans (Leistungsverzeichnis Pos. 233). Dieser muss spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber übergeben werden. Aus diesem muss der Stellplan für die Möbel hervorgehen. Dieser Plan dient im Anschluss als Grundlage für den Kommunalen Immobilien Service (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam), welcher die Leitungen für Strom und Gas verlegen lassen wird. Nach Abschluss dieser Verlegearbeiten können die Möbel geliefert werden. Der AN verlegt dann die Leitungen von den Wänden zu den Lehrer- und Schülertischen. Für etwaige Rückfragen zum Installationsplan steht der AN dem Kommunalen Immobilien Service zur Verfügung. Die im Grundriss ersichtlichen Waschbecken werden bis auf im Fachunterrichtsraum Physik bauseitig vorab entfernt und sollen durch den Auftragnehmer durch Spülen entsprechend des Leistungsverzeichnisses ersetzt werden. Die bereits vorhandenen Durchlauferhitzer bleiben bestehen. Oberhalb der Waschbecken sind Fliesenspiegel bereits vorhanden. Im Vorbereitungsraum Chemie befindet sich rechter Hand zur Eingangstür eine Stromunterverteilung in der Wand. Diese darf nicht physisch verstellt werden. Zur Veranschaulichung der Räumlichkeiten werden den Ausschreibungsunterlagen Fotos zu den Fach- und Vorbereitungsräumen beigefügt (Anlagen 2 bis 7 zur Leistungsbeschreibung). Darüber hinaus haben die Bieter auch die Möglichkeit, die Räumlichkeiten vor Ort zu besichtigen und in Augenschein zu nehmen. Als Zeitraum dafür ist der 27.10.2025 bis 03.11.25 vorgesehen. Der Bieter kontaktiert die Vergabestelle der Landeshauptstadt Potsdam und erhält die Kontaktdaten der Schule für eine Terminvereinbarung.
1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung am Standort Groß Glienicker Heide 9 - 11 in 14476 Potsdam (Los 1) und am Standort Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2, im Folgenden Wohnungsverbund) ab dem 01.03.2026 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, das verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Es wird den Bietern empfohlen, sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualitäten an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität zu orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine vollständige und verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der Auftragnehmer ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der Landeshauptstadt Potsdam binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal be-setzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der Auftragnehmer hat der Landeshauptstadt Potsdam auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicher-heitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Postdienstleistungen, mit einem Unternehmen je Los, mittels einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV im Wege eines offenen Verfahrens. - Los 1: Briefsendungen regional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Abholung der Eingangspost bei der Deutschen Post AG und Beförderung zum Auftraggeber, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 - Los 2: Briefsendungen überregional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14) und international - Los 3: Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungs- unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Sendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen Zustellgebiet: bundesweit und international In der Landeshauptstadt Potsdam liegt zudem die Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen. Im Leistungszeitraum findet planmäßig die Vorbereitung und Durchführung der - Bundestagswahl - Europawahl - Kommunalwahl - Landtagswahl - Migrantenbeiratswahl statt, die durch den vorliegenden Leistungsinhalt erfasst wird, um die postalische Durchführbarkeit sicherzustellen. Die Landeshauptstadt Potsdam als kommunale Gebietskörperschaft kommuniziert schwerpunktmäßig in schriftlicher Form und ist damit auf eine qualitativ hochwertige, zuverlässige und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften gleichzeitig auch kostengünstige Postdienstleistung angewiesen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Rahmenobergrenze. Bei Erreichen der folgenden Maximalsummen endet der Vertrag automatisch. - Los 1: 1.971.910,88 EUR (netto) - Los 2: 706.904,07 EUR (netto) - Los 3: 546.572,43 EUR (netto) Schätzwerte Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsbeschreibungen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den genannten Sendungsmengen abzuweichen. Er ist berechtigt, größere aber auch geringere Sendungsmengen bis zur benannten Rahmenobergrenze je Los abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge der in der Anlagen Mengengerüste (Los 1 - Los 3) aufgeführten Produkte besteht nicht, jedoch sichert der Auftraggeber die Inanspruchnahme eines anteiligen Auftragswerts in Los 1 und 2 loseweise zu. Die konkreten Festlegungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung und den jeweiligen Verträgen zu entnehmen. Vorhaltekosten werden nicht erstattet. Sofern der Bedarf nicht genau benannt werden kann, ist in den Anlagen Mengengerüste (Los 1- Los 3) bei der Anzahl 5 ausgewiesen
Die Landeshauptstadt Potsdam hatte sich mit dem Motto "Smart City Potsdam - Innovativ. Grün. Gerecht. Zusammen schaffen wir eine nachhaltige Stadt für morgen!" für die dritte Staffel des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundes beworben. Infolge der Förderung, die am 15.07.2021 (Programm: Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung (436) KfW) bewilligt wurde, können bis zum 31.12.2026 für die Stadtentwicklung laufende Prozesse schneller vorangetrieben und innovative Projekte erprobt werden. Die Vorhaben werden von kommunalen Unternehmen sowie zahlreichen Akteur:innen der Potsdamer Wissenschafts- und Wirtschaftslandschaft unterstützt und sind in eine regionale Gemeinschaft eingebettet. Das Potsdamer Smart-City-Projekt ist in 2 Phasen aufgeteilt: Phase A (vom Januar 2022 bis November 2023) hat den Entwicklungsprozess der Smart-City-Strategie Potsdam und die Umsetzung erster Projekte beinhaltet. Das entsprechende Konzept und konkrete Maßnahmenideen sind aus einer umfassenden Beteiligung der Stadtgesellschaft, Kommunalpolitik, kommunalen Unternehmen und Stadtverwaltung entstanden. Die ersten vier Teilprojekte wurden in diesem Zeitraum umgesetzt. Basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV 23/SVV/0822) vom 04.10.2023 und der Beschlüsse des Fördermittelgebers vom 22.12.2023 (für die Strategie) sowie vom 27.12.2023 (für die Maßnahmen), schließt sich die Phase B mit der Umsetzung der Strategie und der darin formulierten Maßnahmen "Urbane Netzwerke, Infrastruktur & Datenplattform", "Digitale und analoge Beteiligung", "Quartiersentwicklung", "Integrierte Verkehrswende" sowie "Klimaschutz und Klimaanpassung" (2024 bis 2026) an. Die Teilmaßnahme "Bürgernahes Baumkataster" wird dem Maßnahmenbündel "Klimaschutz und Klimaanpassung" zugeordnet. Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Teilmaßnahme sind zwei Komponenten notwendig. Zunächst soll ein digitales Baumkataster erstellt werden, das alle Stadtbäume erfasst, die in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Potsdam liegen. Auf Grundlage des digitalen Baumkatasters wird eine Webanwendung - die die zweite Komponente dieser Teilmaßnahme darstellt - bereitgestellt, in der die für die Stadtbevölkerung relevanten Informationen niedrigschwellig aufbereitet werden. Hierzu gehören Informationen zum Baumbestand sowie Mitmachmöglichkeiten.
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verwendet seit Februar 2023 verschiedene EDR Softwareprodukte, um die IT-Sicherheit und Überwachung zum Schutz der IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten. Die Lizenzen verlieren zum 09.02.2026 ihre Gültigkeit und sollen verlängert werden. Aufgrund der IT-Sicherheit ist es jedoch derzeit nicht möglich die genau eingesetzten Produkte namentlich zu benennen Ziel der Beschaffung ist der erneute zeitlich befristete Erwerb der Lizenzen der aktuell benutzten IT-Sicherheitslizenzen für eine weiterhin gewährleistete IT-Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Die zeitliche Befristung beläuft sich auf 4 Jahre, beginnend mit dem 10.02.2026.
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