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Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen 3 „WemdingMonheim“ und Nr. 5 „Lech“

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.07.2026
Angebotsfrist
13.07.2026
Gegenstand der Vergabe ist die Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG. Die vertragsgegenständliche Leistung beinhaltet die Erbringung der Verkehrsleistung in Form von On-Demand-Verkehren. Der On-Demand-Verkehr ergänzt die Leistungen der Regionalbuslinien im Landkreis Donau-Ries. Da es sich bei dem On-Demand-Verkehr um einen Flächenverkehr handelt, erfolgt die Festlegung der Routen auf Basis der Nachfrage. Die Disposition der Fahrt erfolgt über das durch den Auftraggeber gestellte Hintergrundsystem. Die Fahrtaufträge werden entweder von den Fahrgästen selbst via App gebucht oder von der Anrufzentrale des Auftraggebers in das Hintergrundsystem eingegeben. Die Erbringung der Verkehrsleistung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
07.07.26
Abgabefrist
13.07.26
Vertragsbeginn
01.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Donauwörth, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@lra-donau-ries.de
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Telefon
+49 906746229
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bitte ignorieren Sie die nicht einschlägige Überschrift "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". In diesem Abschnitt geht es allgemein um die "Eignung" und unter anderem um die "Eignung zur Berufsausübung". Gemäß § 42 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen

    • - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    • - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
    • Es sind daher Erklärungen abzugeben.
    • Mit dem Angebot ist eine Erklärung gemäß Anlage G abzugeben. In dieser
    • erklärt der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass
    • der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen
    • Linienverkehr gemäß § 44 PBefG keine in dem Unternehmen begründete Hindernisse
    • entgegenstehen. Insbesondere ist zu erklären, dass für den verantwortlich zuständigen
    • Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr.1071/2009 – dies ist in der Regel ein
    • Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters/des Mitglieds Bietergemeinschaft/ggf. des
    • Subunternehmer die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
    • Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit
    • öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber
    • außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit
    • Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen.
    • Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für
    • jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen.
    • Gem. Anlage A G (Eigenerklärung zur Eignung) der Vergabeunterlagen,
    • Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher
    • Europäischer Eigenerklärung (EEE.) -
    • Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
    • Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift
    • des Staates, in dem das Unternehmen
    • niedergelassen ist), alternative Nachweise zur
    • Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die
    • Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise
    • zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den
    • Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV).
    • Eignungsnachweise, die durch
    • Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind
    • bzw. in
    • der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
    • (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden,
    • werden durch den Auftraggeber zugelassen,
    • soweit deren Inhalt und Aktualität den
    • Anforderungen
    • zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere
    • Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/ EEE
    • nicht alle vom Auftraggeber geforderten
    • Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden
    • Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat
    • beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
    • jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben
    • die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
    • Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
    • Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind
    • auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
    • vorzulegen: Eintragung bei
    • der Industrie- und Handelskammer, Eintragung Berufsregister
    • Soweit erforderlich: Abgabe Erklärung der
    • Bietergemeinschaftsmitglieder zur
    • gesamtschuldnerischen
    • Haftung und Benennung desjenigen, der die
    • Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich
    • Nachweis der Vertretungsmacht.
    • Der Bieter hat einen aktuellen
    • Handelsregisterauszugs entsprechend den in Anlage D (Handelsregisterauszug) wie folgt vorzulegen:
    • • Auszug darf gerechnet zum Tag der Submission nicht älter als 3 Monate sein.
    • • Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind) oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche .
    • • Bei Bietergemeinschaften von allen Bietern.
    • • Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
  • Bitte ignorieren Sie die nicht komplett einschlägige Überschrift „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“. Gem. Vordruck Anlage A G der Vergabeunterlagen, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.)

    • Der Bieter hat die nachstehenden
    • Eigenerklärungen abzugeben:
    • 1. Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42
    • VgV in Verbindung mit § 123 und § 124
    • GWB:
    • 1.1. dass für das Unternehmen keine
    • Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB
    • vorliegen,
    • 1.2. dass zwar zu meinem/unseren Unternehmen
    • ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert
    • ist, jedoch hat mein/unser Unternehmen
    • Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die
    • jederzeit nachprüfbar sind und der
    • Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.
    • 1.3. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro
    • (netto) wird der Auftraggeber bei der
    • Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen,
    • ob im Wettbewerbsregister Eintragungen
    • zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
    • erteilt werden soll, gespeichert sind.
    • 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen
    • zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
    • Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
    • ist.
    • Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist
    • auf Verlangen der Vergabestelle
    • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
    • tariflichen Sozialkasse, eine
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
    • Steuersachen vorzulegen.
    • 3. dass ein Insolvenzverfahren oder ein
    • vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
    • weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
    • auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
    • wurde und sich/ mein Unternehmen nicht in
    • Liquidation befindet.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die
    • Eigenerklärungen durch entsprechende
    • Nachweise
    • belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein
    • Bieter von der Eignungsleihe (§ 47
    • VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der
    • Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende
    • Verpflichtungserklärung des Unternehmens,
    • dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen
    • mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
    • vorgenannten Eigenerklärungen, und auf
    • Anforderung
    • des Auftraggebers auch die entsprechenden
    • Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen
    • des Unternehmens, sind für den Teil, dessen
    • Eignung in Anspruch genommen wird, mit
    • dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle
    • Mitglieder einer Bietergemeinschaft
    • (§ 47 Abs. 4 VgV).
    • Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
    • Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten
    • die unter 5.1.9 (Relevante Bildungs- und
    • Berufsqualifikationen - unter Beschreibung)
    • genannten Bedingungen.
  • Bitte ignorieren Sie die nicht komplett einschlägige Überschrift „Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“. Gem. Vordrucke in den Vergabeunterlagen, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.)

    • Der Bieter hat:
    • 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge wie folgt zu erklären:
    • Hierzu ist dem
    • Angebot eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers gemäß Anlage H [Referenzen (Muster, Vordruck)] beizufügen. Es ist mittels
    • Anführung von einer oder zwei Referenz(en) zu erklären, dass innerhalb der letzten 36
    • Monaten bereits Personenverkehrsdienste im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes als
    • Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG, Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG bzw. vergleichbarer
    • Genehmigung bei Verkehren, die vor Einführung des § 44 PBefG genehmigt wurden, z. B.
    • als Linienverkehr nach § 42 PBefG in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG oder als Gelegenheitsverkehr nach § 49 Abs. 4 PBefG in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG, über einen
    • Zeitraum von mindestens 12 Monaten mit mindestens zwei Fahrzeugen und mindestens
    • 100.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer erbracht wurden. Die Angaben aus zwei Referenzen können addiert werden, so dass die oben
    • genannten Mindestanforderungen erfüllt sind. Es ist auch die Angabe einer einzigen Referenz ausreichend, wenn diese die Mindestanforderungen erfüllt. Alternativ ist zu erklären,
    • dass entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr gegeben sind. Auch
    • in diesem Fall gelten die o.g. Mindestanforderungen.
    • 2. anzugeben, welche Teile des Auftrags das
    • Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge
    • zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
    • Der Auftraggeber behält sich vor
    • die Verpflichtungserklärung der benannten
    • Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form
    • sowie die unter Ziffer 5.1.9 (jeweils unter
    • Beschreibung ausgeführt) aufgeführten
    • Eignungsnachweise,
    • für jeden einzelnen Unterauftragnehmer
    • anzufordern. Macht ein Bieter von der
    • Eignungsleihe
    • (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil
    • der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die
    • entsprechende Verpflichtungserklärung des
    • Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch
    • nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
    • Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen
    • und auf Anforderung des Auftraggebers auch die
    • entsprechenden Nachweise zum Beleg
    • der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für
    • den Teil, dessen Eignung in Anspruch
    • genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
    • Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
    • Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die
    • Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
    • Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die
    • unter 5.1.9 (Relevante Bildungs- und
    • Berufsqualifikationen
    • - unter Beschreibung) genannten Bedingungen

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