Veröffentlichung 07.07.26 | Abgabefrist 13.07.26 | Vertragsbeginn 01.02.27 |
Eignungskriterien
Bitte ignorieren Sie die nicht einschlägige Überschrift "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". In diesem Abschnitt geht es allgemein um die "Eignung" und unter anderem um die "Eignung zur Berufsausübung". Gemäß § 42 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen
Bitte ignorieren Sie die nicht komplett einschlägige Überschrift „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“. Gem. Vordruck Anlage A G der Vergabeunterlagen, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.)
Bitte ignorieren Sie die nicht komplett einschlägige Überschrift „Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“. Gem. Vordrucke in den Vergabeunterlagen, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.)
Zuschlagskriterien
Preiskriterium
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