Veröffentlichung 05.06.26 | Abgabefrist 08.07.26 | Öffnung 08.07.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist entscheidend. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Arbeitspreis erteilt. Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Umlage nach § 19 Absatz 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG, Kosten für Messung und Abrechnung der Energie, Umlage für abschaltbare Lasten, KWKG Aufschläge, Konzessionsabgabe und Stromsteuer).
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