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Kundenbilanzkreis für Entnahmestellen des Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Stromlieferung und Betrieb eines Kundenbilanzkreises

Auftraggeber ist das Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) als Anstalt des öffentlichen Rechts (im Weiteren Auftraggeber). Gegenstand des Verfahrens ist die Stromversorgung des Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) für die Jahre 2028 bis 2030.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26
Abgabefrist
31.07.26
Öffnung
31.07.26
Vertragsbeginn
01.01.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
München, Deutschland
E-Mail
info@maierrechtsanwaelte.de
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Telefon
089411115678
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Website
https://mri.tum.de/de/impressum
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes.

    • Die Bieter haben eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) mit vergleichbaren auftragsgegenständlichen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025) abzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil abzugeben.
    • Mindestforderung
    • Gesamtumsatz von mindestens 5.000.000,00 EUR im Mittel der letzten drei abgeschlossenen
    • Geschäftsjahre (2023 - 2025) (bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert).
  • Auflistung der wesentlichen vom Bieter in den letzten drei Jahren (ab Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachten, mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (Stromlieferung und Betrieb eines Kundenbilanzkreises und/oder eines eigenen Bilanzkreises). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen

    • − Bezeichnung der Referenz mit Angabe der Objektbezeichnung, kurze Beschreibung des
    • jeweiligen Projektes samt übersichtlicher Darstellung der gehandelten Strommengen,
    • − Benennung des Referenzinhabers (auch öffentlicher/privater Auftraggeber),
    • − Benennung der beauftragten Leistungen,
    • − Land/Ort des Referenzprojektes,
    • − Leistungszeitraum und Leistungsumfang,
    • − Ansprechpartner mit Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer beim Referenzgeber,
    • − Angabe, welche Leistungen in Eigenleistung und welche Leistungen durch Dritte durchgeführt
    • wurden
    • Die Auflistung soll auf max. drei Referenzen beschränkt werden.
    • Mindestforderung:
    • Benennung von zwei Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der
    • Bietergemeinschaft aus den letzten drei Jahren (ab Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung), die
    • vergleichbaren Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben, davon eine Referenz
    • zum Betrieb oder Inhaberschaft eines Kundenbilanzkreises und eine Referenz zum Betrieb oder
    • Inhaberschaft eines eigenen Bilanzkreises.
    • Die Bieter haben eine gesonderte Erklärung zur Anzahl der im Gesamtunternehmen in den letzten drei Jahren (2023-2025) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter abzugeben.
    • Mindestforderung
    • Mindestens fünf angestellte Mitarbeiter im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre.

Zuschlagskriterien

  • Die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ wird nach der in der Wertungsmatrix „Zuschlagskriterien“ (samt Anlage ZK 1) beschriebenen Wertungsmethode vorgenommen. Zu den Beschaffungspreisen Strom werden für die Wertung vom Auftraggeber Annahmen getroffen (siehe Anlage ZK 1). Gewertet werden daneben die vom Bieter angebotenen Preise der nachstehenden Positionen

    • − Dienstleistung Kundenbilanzkreis
    • − Dienstleistung Terminmarkt (Base/Peak) Settlement
    • − Dienstleistung Terminmarkt (Base/Peak) OTC
    • − Dienstleistung Spotmarkt (Differenzmengen)
    • − Zuschlag Ökostrom
    • Der angebotene Preis für die "Dienstleistung Kundenbilanzkreis" wird über die Vertragslaufzeit
    • aufsummiert.
    • Die für den Kauf und Verkauf von Terminmarktprodukten zu Settlementpreisen in % von [€/MWh netto] angebotene Dienstleistungsvergütung (Ziff. 11.2.1. des Vertrags über Liefer- und Dienstleistungen) wird auf Grundlage der in der Anlage ZK 1 je Lieferjahr angenommenen kalkulatorischen, mittleren EEX German Power Year Future Base 2028/2029/2030 (EEX) netto des Settlementpreises für 2028/2029/2030 am 17.06.2026 je Lieferjahr in EUR/MWh umgerechnet und gewertet.
    • Der mengenabhängige Preis "Dienstleistung Terminmarkt OTC" wird durch Multiplikation des angebotenen Preises (€/ MWh) mit der in der Verbrauchsprognose benannten Menge ermittelt und für die Vertragsjahre 2028, 2029 und 2030 aufsummiert.
    • Der mengenabhängige Preis "Dienstleistung Spotmarkt" wird durch Multiplikation des angebotenen Preises (€/MWh) mit der in der Verbrauchsprognose benannten Menge ermittelt und für die Vertragsjahre 2028, 2029 und 2030 aufsummiert.
    • Der mengenabhängige Preis "Zuschlag Ökostrom" wird durch Multiplikation des angebotenen Preises (€/MWh) mit der in der Verbrauchsprognose benannten Gesamtmenge ermittelt und für die Vertragsjahre 2028, 2029 und 2030 aufsummiert.
    • Aus den vorstehenden Preisen zuzüglich der vom Auftraggeber angenommenen Beschaffungspreise Strom (siehe Anlage ZK 1) wird der zu wertende Angebotspreis des Bieters ermittelt und für die Vertragsjahre 2028, 2029 und 2030 aufsummiert.
  • Die Wertung des Zuschlagskriteriums „Beschaffungskonzept“ wird nach der in der Wertungsmatrix „Zuschlagskriterien“ beschriebenen Wertungsmethode vorgenommen. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 30 Punkte wie folgt festgelegt. 30,00 Punkte erzielt ein Beschaffungskonzept, welches einen sehr konkreten Bezug zu den Leistungspflichten und der Beschaffungsherausforderung aufweist, die abgefragten Themen ohne Lücken behandelt und in den Beschaffungsvorschlägen vollständig überzeugend und vollständig nachvollziehbar ist und eine Strombeschaffung zu einem möglichst frühem Zeitpunkt nach dem Zuschlag ermöglicht. 0,00 Punkte erzielt ein Beschaffungskonzept, welches keinen konkreten Bezug zu den Leistungspflichten und der Beschaffungsherausforderung aufweist, die abgefragten Themen mit Lücken behandelt, in den Beschaffungsvorschlägen nicht überzeugend und nicht nachvollziehbar ist und eine Strombeschaffung erst spät nach dem Zuschlag ermöglicht. Dazwischenliegende Qualitäten werden wir folgt gewertet

    • 22,5 Pkt.: ohne Lücken, grundsätzlich überzeugend und nachvollziehbar mit geringen
    • Schwachstellen
    • 15,00 Pkt.: geringfügige Lücken, überwiegend überzeugend und nachvollziehbar mit merklichen
    • Schwachstellen
    • 7,50 Pkt.: geringfügig konkreter Bezug, Lücken, wenig überzeugend und wenig nachvollziehbar
    • Der Auftraggeber ist insbesondere daran interessiert, möglichst zeitnah nach Zuschlagserteilung mit
    • der Beschaffung von Strom über den Kundenbilanzkreis beginnen zu können.

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