Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen von Landeshauptstadt Hannover. Erhalten Sie automatische Benachrichtigungen bei neuen Vergaben dieser Organisation.
2 Ausschreibungen
Die Hannoversche Informationstechnologien AöR plant, eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV zur Aufstellung und zum Betrieb von Multifunktionsgeräten abzuschließen (Los 1). Der Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte wird durch den Auftragnehmer im Rahmen einer Miete der Geräte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung erbracht. Alle Systemkomponenten werden über einzelne Mietverträge beschafft, die folgende grundlegende Leistungen umfassen: a) Konfiguration, Anlieferung und Installation von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsgeräten für den Druck-, Kopier- und Scan-Bedarf gem. Mindestanforderungen, Optionen und Vorgaben der Bedarfsstellen. b) Bereitstellung, Installation, Konfiguration und Pflege der in der Ausschreibung spezifizierten Softwarekomponenten. Für die Geräte hat der AN die zum Betrieb im Netzwerk erforderliche Software inkl. jeglicher Lizenzen, die für den vertraglichen Gebrauch der Geräte erforderlich sind, bereitzustellen. Software muss teilweise auf mehreren verschiedenen Servern installiert werden, da es verschiedene Bedarfsstellen gibt. c) Installation und Konfiguration von Neugeräten- d) Einweisung der jeweiligen IT Administration der jeweiligen Bedarfsstelle in die Konfiguration und Funktion der gelieferten Geräte und Software. e) Erstellung von anwenderorientierten Kurzanleitungen zur Nutzung der Geräte. f) Automatisierte Bestellung und Lieferung von Verbrauchsmaterial an die von den Bedarfsstellen vorgegebenen Adressen. g) Reparatur-, Wartungs- und Supportservices für Soft- und Hardware gemäß Anforderung. h) Im Fall von durch neuere Firmware zu behebende Sicherheitslücken erfolgt der Upgrade der Geräte durch den AN nach Beauftragung durch den AG bzw. der Bedarfsstelle. i) Zurverfügungstellung eines Kundenportals zur Einsicht aktueller Kosten und Vorgänge. j) Abbau, Löschung und Abholung der Geräte nach Ende des Einzelabrufes, bei Gerätetausch aufgrund nicht möglicher Reparatur Der Umfang der Leistung beinhaltet in Los 2: a) Bereitstellung vier Druck- und Kopiersysteme gem. Mindestanforderung, Optionen und Vorgaben des AG. b) Bereitstellung von Software zur Vorbereitung und Ausführung von Druckaufträgen. c) Für Workstations (Hardware, soweit im Vertragsumfang) und Software entsprechende Supportservices, Lizenzen, und Softwarewartungsverträge d) Optional: Lieferung von vier kompletten Sätzen aller Verbrauchsmaterialen als Reserve zur Lagerung beim AG. e) Realisierung eines Betriebsmodells an dem Standort des AG inklusive: - Lieferung und Bereitstellung sämtlicher Verbrauchs- und Wartungskomponenten - Annahme von Supportanfragen über einen von Montag bis Freitag 8:00h bis 17:00h erreichbaren Support - Reparatur der Geräte gemäß SLA - Optional: Einrichten eines Ersatzteillagers beim AG. - Automatisierte Beauftragung und Durchführung proaktiver Wartungsdienstleistungen - Automatisches Bestellsystem für Verbrauchsmaterialien und Wartungseinsätze - Sicherstellung eines zentralen Serviceansprechpartners / Servicemanagers während der Vertragslaufzeit, - Schulung der für das System verantwortlichen Mitarbeiter des AG f) Datenlöschung, Abbau und Abtransport des Altgerätes nach Vertragsende.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, das derzeit ungeregelte Angebot an mietbaren E-Scootern im Stadtgebiet künftig durch Aufnahme entsprechender Vorgaben in die Sondernutzungssatzung zu regulieren. Der erste "E-Scooter-Verleih" wurde in Hannover im Jahr 2019 gestartet. Aktuell werden von vier Anbietern ca. 8.000 E-Scooter im Stadtgebiet angeboten. Nach mehreren Jahren des Betriebs ohne gesonderte Vorgaben wurde mit den Anbietern Anfang des Jahres 2023 eine freiwillige Vereinbarung getroffen, mit der bereits Regeln für den Betrieb in Hannover aufgestellt wurden. Trotz dieser Vereinbarung kommt es anbieterübergreifend zu zahlreichen Beschwerden von Bürger*innen zum Thema E-Scooter. Ziel ist es, den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens künftig auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG zu regeln. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren, da keine Leistungsbeziehung im vergaberechtlichen Sinne begründet wird. Vielmehr soll die Nutzung des öffentlichen Raums im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes transparent und fair gesteuert werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover, geeigneten Anbietern im Rahmen eines standardisierten Verwaltungsverfahrens Sondernutzungserlaubnisse für einen befristeten Zeitraum zu erteilen. Vor der Ausarbeitung des Verfahrens sollen im Wege dieser Markterkundung relevante Einschätzungen der Anbieter eingeholt werden, insbesondere zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebs unter den geplanten Rahmenbedingungen. 1 Eckpunkte des geplanten Regelungskonzepts: - Zulassung von max. 1.000 E-Scootern im Innenstadtbereich, die ausschließlich stationsgebunden an festen Stellplätzen abgestellt werden dürfen - Zulassung von weiteren max. 4.000 E-Scootern in den weiteren Stadtgebieten im Rahmen eines Free-Floating-Modells (also ohne feste Abstellstationen) - Begrenzung der Zahl der Anbieter durch Festsetzung der Höchstanzahl an Sondernutzungserlaubnissen - Festlegung einer befristeten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis - Verpflichtung zur Bereitstellung von Standortdaten sämtlicher Fahrzeuge (zur Integration in ein städtisches Dashboard) - Sondernutzungsgebühren pro E-Scooter gemäß angepasster Sondernutzungsgebührenordnung - Weitere Vorgaben, u.a.: - Einhaltung von Anforderungen an die Verkehrssicherheit - Definition von Fahr- und Abstellverbotszonen - Begrenzung der Anzahl der E-Scooter pro Abstellfläche - Berichtspflichten der Anbieter
Mit Bidfix erhalten Sie automatische Benachrichtigungen und KI-gestützte Analysen für alle relevanten Vergaben.
Entdecken Sie weitere öffentliche Auftraggeber und ihre Ausschreibungen