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5 Ausschreibungen
Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin sowie weitere Liegenschaften der unter Ziffer 1) Beschaffer genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Rahmen dieser Verwaltung entsteht regelmäßig ein Beschaffungsbedarf für vielfältige Leistungen der Projektsteuerung. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag für Projektsteuerungsleistungen ausgeschrieben. Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) sind gemäß den Projektphasen bzw. Projektstufen wie folgt gestaffelt: • Projektvorbereitung • Planung • Ausführungsvorbereitung • Ausführung • Projektabschluss Die Erbringung von Grundleistungen, besonderen Leistungen sowie weiteren Leistungen gemäß AHO Heft 9 „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ - Projektsteuerung erfolgt auf Basis vorgegebener Stundensätze. Zur Deckung des im angegebenen Vertragszeitraum entstehenden Bedarfs wird die BIM GmbH einen Rahmenvertrag mit entsprechend geeigneten Unternehmen abschließen. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt auf Grundlage ihrer Eignung. Sollten mehr geeignete Bieter existieren, als Rahmenvertragspartner vorgesehen sind, werden diese anhand der „Wertungsmatrix Projektsteuerung Kat. PS 0 und PS 1“ bzw. „Wertungsmatrix Projektsteuerung Kat. PS 2“ (siehe Vergabeunterlagen) bewertet. Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Punktzahl, bis die maximale Anzahl der Rahmenvertragspartner erreicht ist. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Weitere Einzelheiten sind im Rahmenvertrag geregelt, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Das Honorar der Rahmenvertragspartner richtet sich nach den verbindlich vorgegebenen Stundensätzen. Diese sind in der Anlage „Preisblatt“ enthalten, welche Teil der Vergabeunterlagen ist. Der Wettbewerb erfolgt somit ausschließlich in nicht-preislichen Kriterien.
Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin, sowie weitere Liegenschaften der unter Ziffer 1 genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI. Es besteht Bedarf an Planungsleistungen im Bereich der Tragwerksplanung als Teil der statischen Fachplanung für die Objektplanung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken. Das Tragwerk umfasst das statische Gesamtsystem aller miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen, die maßgeblich zur Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten beitragen. Die Parteien beabsichtigen, zu diesem Zweck zusammen zu arbeiten, um die aus einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung sich ergebenden Synergieeffekte und weitere Vorteile zu nutzen. Dabei werden die noch zu schließenden Einzelabrufverträge in die drei nachfolgenden Kategorien unterteilt: Kategorie T1: Aufträge mit einem prognostizierten Honorarvolumen bis einschließlich EUR 20.000,00 netto Kategorie T2: Aufträge mit einem prognostizierten Honorarvolumen von über EUR 20.000,01 netto bis einschließlich dem Schwellenwert zum Zeitpunkt des Einzelabrufes Kategorie T3: Aufträge über dem zum Ausschreibungszeitpunkt aktuellen Schwellenwert Die BIM GmbH wird die Rahmenvertragspartner anhand deren Eignung ermitteln. Existieren für ein Los oder mehrere Lose mehr geeignete Bieter als maximal vorgesehene Rahmenvertragspartner (max. 24 RV-Partner für Kategorie T1, max. 24 RV-Partner für Kategorie T2 und max. 5 RV-Partner für Kategorie T3), so werden diese nach der „Wertungsmatrix“ (siehe Vergabeunterlagen) bewertet und nach Rangfolge der erreichten Punktzahl aufgenommen, bis die Höchstzahl der geplanten Rahmenvertragspartner erreicht ist. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Einzelabruf erfolgt anhand der Kriterien des § 21 VgV. Die Einzelheiten sind in dem Vertrag zur Rahmenvereinbarung, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, geregelt. Das den Rahmenvertragspartnern für die Ausführung ihrer Leistungen zustehende Honorar richtet sich nach den Honorartafeln der HOAI bzw. als Zeithonorar auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die BIM GmbH gibt die Stundensätze verbindlich vor. Der Wettbewerb erfolgt somit ausschließlich hinsichtlich nicht-preislicher Kriterien.
Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin, sowie weitere Liegenschaften der unter Ziffer 1 genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI. Es besteht Bedarf an Planungsleistungen im Bereich der Tragwerksplanung als Teil der statischen Fachplanung für die Objektplanung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken. Das Tragwerk umfasst das statische Gesamtsystem aller miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen, die maßgeblich zur Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten beitragen. Die Parteien beabsichtigen, zu diesem Zweck zusammen zu arbeiten, um die aus einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung sich ergebenden Synergieeffekte und weitere Vorteile zu nutzen. Dabei werden die noch zu schließenden Einzelabrufverträge in die drei nachfolgenden Kategorien unterteilt: Kategorie T1: Aufträge mit einem prognostizierten Honorarvolumen bis einschließlich EUR 20.000,00 netto Kategorie T2: Aufträge mit einem prognostizierten Honorarvolumen von über EUR 20.000,01 netto bis einschließlich dem Schwellenwert zum Zeitpunkt des Einzelabrufes Kategorie T3: Aufträge über dem zum Ausschreibungszeitpunkt aktuellen Schwellenwert Die BIM GmbH wird die Rahmenvertragspartner anhand deren Eignung ermitteln. Existieren für ein Los oder mehrere Lose mehr geeignete Bieter als maximal vorgesehene Rahmenvertragspartner (max. 24 RV-Partner für Kategorie T1, max. 24 RV-Partner für Kategorie T2 und max. 5 RV-Partner für Kategorie T3), so werden diese nach der „Wertungsmatrix“ (siehe Vergabeunterlagen) bewertet und nach Rangfolge der erreichten Punktzahl aufgenommen, bis die Höchstzahl der geplanten Rahmenvertragspartner erreicht ist. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Einzelabruf erfolgt anhand der Kriterien des § 21 VgV. Die Einzelheiten sind in dem Vertrag zur Rahmenvereinbarung, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, geregelt. Das den Rahmenvertragspartnern für die Ausführung ihrer Leistungen zustehende Honorar richtet sich nach den Honorartafeln der HOAI bzw. als Zeithonorar auf Basis der Rahmenvereinbarung. Die BIM GmbH gibt die Stundensätze verbindlich vor. Der Wettbewerb erfolgt somit ausschließlich hinsichtlich nicht-preislicher Kriterien.
Die BIM GmbH verwaltet die städtischen Liegenschaften des Landes Berlin sowie weitere Liegenschaften der genannten öffentlichen Auftraggeber. Im Zuge dieser Verwaltung besteht regelmäßig Beschaffungsbedarf hinsichtlich vielfältiger Leistungen der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Bedarf besteht hierbei hinsichtlich Planungsleistungen für Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten. Hierfür wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH betreut im Auftrag des Landes Berlin verschiedenste Vermögen. Zum gesetzlichen Auftrag der BIM gehört u. a. die bauliche Unterhaltung der Objekte, mit dem Ziel der langfristigen Gebäudenutzung durch nachhaltige Sanierungsmaßnahmen. Die Bestandserfassung und der schrittweise Abbau des vorhandenen Instandsetzungsbedarfes sind dabei wesentliche Aufgaben. Für die Jahre 2025 bis 2026 sind Gebäudescans (Bauzustandserfassungen) inkl. Erfassung PV-Anlagen/ Regenwasserbewirtschaftung / Wärmeversorgung, Scans von Außenanlagen, die Erstellung von Energieausweisen und die Erfassungen von IT-Readiness für verschiedene Objekte geplant. Hierfür wird ein entsprechender Rahmenvertrag ausgeschrieben.
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