Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Brandmeldeanlage" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: AWO SANO Thüringen gGmbH; Straße, Hausnummer: Haffwinkel 18; Postleitzahl: 18230; Ort: Ostseebad Rerik; Land: DE; Telefon: +49 38296-72152; Fax: +49 38296-72129; Internet-Adresse: http://www.awosano.de/; E-Mail: agf@awosano.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Austausch und Erweiterung vorhandene BMA e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Ferienzentrum Oberhof AWO SANO Thüringen gGmbH; Straße, Hausnummer: Zellaer Straße 48; Postleitzahl: 98559; Ort: Oberhof; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Die vorhandene BMA eins 4 geschossigen Ferienzentrums mit ca. 90 Behrbergungszimmer, soll ausgetauscht und um die Überwachung der Beherbergungszimmer ergänzt werden. Die Arbeiten erfolgen während des laufenden Betriebs. g) Es werden Planungsleistungen gefordert: Werksplanung für die angebotene BMA. h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 29.05.2026, Ende: 31.07.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3371783/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 07.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 08.06.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 07.05.2026, 14:00 Uhr; Ort: Ferienzentrum Oberhof; Personen, die anwesend sein dürfen: eine je Bieter t) Sicherheiten: nicht angegeben u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: in den Ausschreibungsunterlagen enthalten v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: nicht angegeben x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer und Nachprüfungsstelle Thüringen; Straße, Hausnummer: Jorge-Semprún-Platz 4; Postleitzahl: 99423; Ort: Weimar; Land: DE; E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage und ELA Anlage für den Erweiterungsbau der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie in Hadamar
Errichtung einer Brandmeldeanlage im Dokumentationsgebäude, EWN GmbH, Standort Rubenow Errichtung einer Brandmeldeanlage im Dokumentationsgebäude, EWN GmbH, Standort Rubenow
Erneuerung Gebläsetechnik - Anpassung / Erweiterung der bestehenden Brandmeldeanlage im Heizhaus des Klärwerks Waßmannsdorf. Brandmeldeanlage
Erneuerung von Brandmeldezentrale Ertüchtigung von Brandmeldeanlage im Bestand Erneuerung Brandmeldeanlage
Rupprecht-Gymnasium, Albrechtstraße, Generalinstandsetzung und Erweiterung, 2. und 3. Bauabschnitt VE: Elektroinstallationsarbeiten, Schwachstromanlagen inklusive Brandmeldeanlage
Bei den zu sanierenden und modernisierenden Gebäuden handelt es sich um das klassizistisches Baudenkmal Herberzhäuser. Die beiden Häuser sind Teil eines Gebäudeensembles das 1832 als Wohnhäuser für die Brüder Herberz erbaut wurde. Die Häuser Nr. 1 und Nr. 5 sind im Eigentum der Stadt Krefeld. Das Mittelgebäude Haus Nr. 3 befindet sich in Privatbesitz und ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Haus Nr. 3 bleibt während der Durchführung der Baumaßnahmen in Nutzung. Die Gebäude wurden in Massivbauweise mit Holzbalkendecken errichtet. Die Ausführung erfolgt zwischen dem Quartal 3/2026 und dem Quartal 3/2027. Die Maßnahme umfasst die Häuser 1 und 5. Beide Häuser erhalten je eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr. Die Anlaufstelle befindet sich jeweils im Eingangsbereich. Die Technik wird im Kellergeschoss verortet. Bei der Installation ist besonders auf den Denkmalschutz zu achten.
Bauliche Ertüchtigung des städt. Kinder- und Jugendzentrums Jukomm im STEP Stepgesstr. 20, 41061 Mönchengladbach - VE24; Los 1: Elektrotechnik, Los 2: Brandmeldeanlage und Los 3:: PV-Anlage
Brandmeldeanlage (BMA) und Elektroakustische Anlage (ELA) Folgende Leistungen werden vereinbart: Begehung, Inspektion, Wartung, Meldertausch, Akkutausch, Instandsetzung (Bedarfsposition) und Besondere Leistungen --- Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden. --- Begehung Die Begehungen sind wie folgt vorzunehmen: - Periodisch entsprechend der jeweiligen GMA1 - vierteljährlich bei BMA/ELA Die Begehung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Inspektion Die Inspektionen sind durchzuführen: - 4 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 2 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Werden bei der Inspektion Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Alle Leistungen sind in einem Leistungsnachweis und dem Betriebsbuch entsprechend den VdS – Richtlinien zu dokumentieren. Wenn für den fehlerhaften Teil der BMA/SAA oder deren Einrichtungen und Geräte Instandsetzung vereinbart ist, hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.2 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten. --- Wartung Wartung der BMA/ELA und deren Einrichtungen und Geräten sind wie folgt durchzuführen: - 1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 3 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) --- kleine Instandsetzung (BMA/ELA) Die Leistungen sind durchzuführen: - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Reaktionszeiten: - innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden - innerhalb von 8 h nach Störungsmeldung durch die AG Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) sowie die entsprechenden Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen nach folgender Staffelung durch. Staffelung: Instandsetzungsmaßnahmen, pro Anlage und Wartung. Diese umfassen alle Kosten, so z. B. für die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung: Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 €, sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 – 100 € hat der AN ebenfalls mit der Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 – 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Wartung durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis dieser Ausschreibung zu schließen. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
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