Veröffentlichung 19.06.26 | Fragenfrist 10.07.26 | Abgabefrist 21.07.26 | Öffnung 21.07.26 | Vertragsbeginn 01.11.26 |
Eignungskriterien
Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit Angaben verfügbar sind. Die Erklärung ist im Formblatt "Erklärung zur Eignung" oder als Eigenerklärung abzugeben. 2. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sach- und Personenschäden und zweifacher Maximierung oder Erklärung, eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen. Mittels Formblatt "Erklärung zur Eignung" sind die Erklärungen abzugeben. Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist in jedem Falle einzureichen. Die Gültigkeit (Vertragslaufzeit) der Versicherung muss erkennbar sein. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen. Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung, der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Haftungserklärung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (z.B. mittels Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe") abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Die Erklärung ist mittels Formblatt "Erklärung zur Eignung" oder per Eigenerklärung abzugeben.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für die Ausführung der Leistung die notwendige technische Ausrüstung bzw. notwendigen Geräte zur Verfügung stehen. Dafür ist für jede entsprechende Position im Leistungsverzeichnis der Fahrzeugtyp- und hersteller sowie der Standort des Fahrzeuges anzugeben. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: Für Los 1: - mindestens 1 großes Räum-/Streufahrzeug (LKW, Vergleichsgröße: Unimog-Klasse) Für Los 2: - mindestens 2 große Räum-/Streufahrzeuge (LKW, Vergleichsgröße: Unimog-Klasse) Zudem ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass die notwendige GPS-Technik für die Nachweisführung der ausgeführten Leistungen bereitgestellt wird. Die Erklärungen sind mittels Formblatt "Erklärung zur Eignung" oder per Eigenerklärung abzugeben.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1.) Erklärung zu mindestens einer Referenz der letzten drei Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar (in Art und Umfang) ist, mit folgenden Angaben: - Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, Ausführungszeitraum, Auftragssumme Es sind nur Referenzen nachzuweisen, die nach dem 01.01.2023 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind. Die Referenzen müssen abgeschlossen, d.h. die Leistungen müssen vollständig erbracht worden sein. Ausnahmen bilden "Dauerreferenzen", d.h. Leistungen, die innerhalb laufender Verträge über mehrere Jahre erbracht werden. Dabei muss der Vertrag bereits mindestens ein Jahr (gerechnet bis zum Tag der Angebotsfrist) laufen. Der Nachweis kann mittels Formblatt "Erklärung zur Eignung" oder per Eigenerklärung erfolgen. GILT FÜR SÄMTLICHE EIGNUNGSKRITERIEN IM RAHMEN DER TECHNISCHEN UND BERUFLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT: Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (z.B. Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung). Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben (z.B. mittels Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe"), in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem sind geplante Unterbeauftragungen im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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