Veröffentlichung 20.12.23 | Abgabefrist 09.01.24 | Öffnung 09.01.24 | Vertragsbeginn 20.02.24 |
Eignungskriterien
Abgabe von Eigenerklärungen für nicht-präqualifizierte Unternehmen zur Eintragung in Berufsregister/Handelsregister/ Handwerksrolle (z.B. mit Vordruck 124 - Hessen). Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen. Bieter aus anderen Mitgliedstaaten reichen auf besonderes Verlangen die Eintragung des Berufs- oder Handelsregisters des Staates, in dem sie niedergelassen sind, ein (entsprechend § 44 Abs. 1 Vergabeverordnung). Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei
003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen)
Eigenerklärung zu
Eigenerklärung, - dass in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Für die Eigenerklärungen kann der Vordruck 124 - Hessen genutzt werden. Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei
003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen)
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