Frist abgelaufen

VgV Fachplanung TGA (Elektro) - Umbau und Erweiterung Johann-Peter-Hebel Schule Tuttlingen

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.02.2024
Angebotsfrist
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung der Johann-Peter-Hebel Schule Tuttlingen am bestehenden Schulstandort. Hierzu hat der Landkreis einen Architektenwettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren durchgeführt. Den Auftrag hat das Büro Herrmann und Bosch Architekten, Stuttgart, erhalten. Das Planungsrecht muss noch durch einen Bebauungsplan angepasst werden. Für die Baumaßnahme werden nun Planer für die Tragwerksplanung, die Fachplanung TGA (HLS) sowie die Fachplanung TGA (ELT) Die Johann-Peter-Hebel-Schule, Tuttlingen ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Aktuell besuchen 144 Kinder im Alter von etwa 6 bis 21 Jahren die schulische Einrichtung und 36 Kinder den angegliederten Kindergarten. Derzeit können 81 Schüler im Stammhaus in Tuttlingen beschult werden. Es handelt sich um eine geschlossene Ganztagsschule. Die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Von einer dauerhaften 2-Zügigkeit ist auszugehen. Damit ist mit der Bildung von ca. 22 bis 24 Klassen für 152 Schüler zu rechnen. Dieser zusätzliche Bedarf kann dauerhaft aus schulorganisatorischen Gründen nicht durch Außenstellen abgedeckt werden. Das erweiterte Raumprogramm soll am bestehenden Schulstandort in Form einer Erweiterung geplant werden. In diesem Zusammenhang sind auch die erforderlichen Eingriffe in den Gebäudebestand zu prüfen. Die Programmfläche (Nettofläche) für den Umbau und die Erweiterung der Johann-Peter-Hebel-Schule wurde mit ca. 1300 m² zzgl. Nebennutzungs- und Erschließungsflächen ermittelt. Zur Wettbewerbsaufgabe zählten die Verlegung des Speisesaals, der Küche und der Schulverwaltung (Direktor und Sekretariat). Der Entwurf sieht einen geknickten 2-geschossigen Erweiterungsbau in Holzbauweise im Westen der Bestandsschule vor. Dabei wird die Erweiterung des Westflügels auf die (verlängerte) Bodenplatte des Bestandsgebäudes ge¬gründet. Im Bestand ist eine eingeschossige Aufstockung im westlichen Teil der Schule geplant, ohne dabei die bestehende Grundrisstypologie zu verändern. Der Ostflügel soll erhalten und lediglich umstrukturiert werden. Das Foyer und die Eingangshalle bleiben unverändert. Die opaken Fassadenelemente sind als Massivholzwände mit Konterlattung und vertikaler Brettschalung geplant. Das Dach soll mit intensiver Dachbegrünung und PV-Modulen vorgesehen werden. Der Neubau wird im nördlichen Bereich über den Klassenzimmern der Hauptstufe mit einem Sheddach ergänzt. Die BGF für die Baumaßnahme beträgt gesamt 2.130m², davon ca. 1.400m² für den Erweiterungsbau und ca. 730m² für Umbaumaßahmen im Gebäudebestand. Gebäudebestand Die Johann-Peter-Hebel Schule wurde von Dipl. Ing Hans Rolf Sommer geplant und 1978 erbaut. Das Schulgebäude ist fächerförmig um ein zentrales Atrium aufgebaut. Diese architektonische Besonderheit trägt zu hohen Energieverbräuchen bei. Eine energetische Sanierung der gesamten Schule, inklusive dem Atriumbereich, wurde bereits ausgeführt. Die Schule ist eingeschossig ausgebildet und wurde teilweise in Ortbetonbauweise sowie in Leichtbauweise erstellt. Eine Unterkellerung gibt es nur im Bereich der Technikräume. Das Gebäude ist außerdem mit einem umlaufenden, unterirdischen Medienkanal versehen, in dem die Versorgungsleitungen angeordnet sind. Der Hofbereich und der westliche Bereich (Werkstatt, Lehrküche, Sanitärtrakt und Turnhalle) wurden 2016 - 17 saniert. Der Erweiterungsbau wurde 2005 erbaut und in den Jahren 2016-17, mit Hinblick auf eine Aufstockung, saniert. Im Jahr 2022 wurden zwei Klassenzimmer im südlichen Bereich umgebaut. Die Bestandspläne werden in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Der Kindergarten, der Grundschulbereich im Hauptgebäude, die Turnhalle, der Sanitärtrakt sowie der Sportplatz und das Erdgeschoss der Erweiterung von 2003 (Berufsschule) bleiben im Zuge des geplanten Umbaus erhalten. Nachhaltigkeit Die Ausloberin wünscht sich zur Erreichung der Klimaziele einen bewussten Umgang mit Ressourcen bei der Herstellung, Errichtung und beim Betrieb des Gebäudes. Mit der Bauweise, den Bauteilen und der Nutzungsdauer der Baustoffe sollen die CO2-Emissionen des Gebäudes nachhaltig verringert werden. Der Landkreis Tuttlingen erzielt Klimaneutralität. Die Energieleitlinie des Landkreises Tuttlingen wird in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Baumaßnahmen sollen in einem Bauabschnitt ausgeführt werden. Auslagerungs- oder Interimsmaßnahmen außerhalb des Grundstücks stehen zur Verfügung. Der Umbau und die Erweiterung werden voraussichtlich im laufenden Schulbetrieb der Grundstufe und des Kindergartens ausgeführt. Der Zugang kann in dieser Zeit über den Regenbogenkindergarten erfolgen. Aufgrund der beengten räumlichen Situation soll die Baustellenlogistik und erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen bei der Planung mitberücksichtigt werden. Kosten geschätzt ca. 5 Mio € netto KG 300+400 Mit der Planung soll direkt im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden. weiterer zeitlicher Ablauf? Die Maßnahme soll im Rahmen der Schulbauförderung gefördert werden. Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 19.06.2024 oder am 20.06.2024 statt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
28.02.24
Teilnahmefrist
02.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Tuttlingen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
sabine.heinrichs@kohlergrohe.de
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Telefon
071176963937
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Website
https://www.landkreis-tuttlingen.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

  • insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte. Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

    • Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
    • Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
    • Mehrfachnennungen sind möglich.
    • Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
    • Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
    • Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
    • Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
    • Referenz A - zwingend:
    • Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Schule, Kita oder vergleichbar, vom Bewerber erbracht. (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau oder Umbau/Erweiterung, Schule, Kita oder vergleichbar, 2.100 m² BGF, öffentlicher Auftraggeber)
    • Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
    • - Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Schule, Kita oder vergleichbar
    • - Kosten der KG 300-400 netto mind. 2,5 Mio. €
    • - Leistungszeitraum 2013 – Anfang 2024 (fertiggestellt)
    • - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (ALG 4+5) im Unternehmen
    • Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
    • Referenz B - optional:
    • Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Holz- oder Holzhybridbauweise, vom Bewerber erbracht. (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau oder Erweiterungsbau in Holz- oder Holzhybrid-Bauweise, ca. 700m ² BGF, öffentlicher Auftraggeber)
    • Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
    • - Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Holz- oder Holzhybridbauweise - Kosten der KG 300-400 netto mind. 1 Mio. €
    • - Leistungszeitraum 2013 – Anfang 2024 (fertiggestellt)
    • - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (ALG 4+5) im Unternehmen
    • Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
    • Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
  • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:: Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung TGA (Elektro) berechtigt sind, oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

Zuschlagskriterien

  • Projektorganisation

  • Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter

  • Projektmanagement

  • Honorarangebot

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