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Vergabeverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers Chr. Odenwald am Standort Ravenstein

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa beabsichtigt, ein geeignetes Unternehmen gemäß § 4 Abs. 2 RDG mit der Durchführung der Luftrettung am Standort Ravenstein durch Erteilung einer Dienstleistungskonzession zu beauftragen. Die Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement – Klinikum der Universität München vom Mai 2020 (nachfolgend: „Bedarfsanalyse“) sieht zur Schließung der festgestellten Versorgungslücke im nördlichen Baden-Württemberg, im Bereich der Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis und Hohenlohekreis ein zusätzliches Luftrettungsmittel vor. Mit dem gegenständlichen Verfahren soll dieser Bedarf durch die Indienstnahme des RTH Christoph Odenwald gedeckt werden. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Teilnahmefrist
14.08.26
Vertragsbeginn
01.07.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
Ausschreibung-Luftrettung@im.bwl.de
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Telefon
+49 7112315431
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

    • Erklärung des Bewerbers im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“, Anlage 6 der BB). Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "andere wirtschaftliche oder finanzielle
    • Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister

    • Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Auftraggeber Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa, Abteilung 6, Referat 63, Willy-Brand-Str. 41, 70173 Stuttgart zu übersenden ist.
    • Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen
    • Gründen.
  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRV) vorgelegt werden. Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.

  • Umsatznachweis: Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 7 der BB).

  • Nachweis Versicherung

    • 1) Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung: Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. § 43 Abs. 2 LuftVG sowie Art. 4 VO (EG) Nr. 785/2004). Die Höhe der Deckungssummen muss den jeweils geltenden Vorgaben des LuftVG sowie der LuftZVO und der VO (EG) Nr. 785/2004 entsprechen. 2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer gemäß § 103 LuftVZO i. V. m. § 49b LuftVG:
    • Es sind mindestens 4 Fluggastplätze durch eine Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer für den Fall der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes mit einer Mindestdeckungssumme für jede Person mit 250.000 Rechnungseinheiten (vgl. § 103 LuftVZO i. V. m. § 49 b LuftVG) zu versichern. 3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zudem hat der Bewerber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum zu erbringen. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen- sowie Umweltschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen.
    • Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber jeweils eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice
    • • seiner Halterhaftpflichtversicherung sowie
    • • der Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer und
    • • der Betriebshaftpflichtversicherung
    • jeweils inklusive Angabe der Deckungssummen vorzulegen.
    • Alternativ kann er auch eine Bestätigung seiner Versicherung (Fremderklärung) vorlegen, dass die geforderten Versicherungen mit den entsprechenden Deckungssummen bestehen.
  • 1) Nachweis fachliche Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen

    • Der Bewerber muss den Nachweis erbringen, dass die für die Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist (z. B. durch den Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen).
    • 2) Nachweis Luftfahrtunternehmer: Der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss ein Luftfahrtunternehmen sein. Zum Nachweis ist der aktuelle Genehmigungsbescheid gemäß § 20 LuftVG bzw. bei ausländischen Bewerbern der aktuelle europäische Genehmigungsbescheid gemäß Art. 3 VO (EG) 1008/2008 vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Qualität

  • Preiskriterium: Preis/Kosten des Luftrettungsdienstes

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Eignungskriterien56 KB32 Seiten
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