Veröffentlichung 25.06.26 | Fragenfrist 16.07.26 | Teilnahmefrist 27.07.26 | Vertragsbeginn 15.10.26 |
Eignungskriterien
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. 2. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. Hinweis: Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: - Schlüsselfertiges Bauen: Nachweis von einem Referenzprojekt über den schlüsselfertigen Neubau eines Lad-einfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder eines vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Lade-punkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein. - Planungsreferenz: Nachweis von einem Referenzprojekt im Bereich der TGA Fachplanung Elektro in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI mindestens der Honorarzone III für den Neubau eines Ladeinfrastrukturparks mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. (Bau-) Betriebshof) mit Ladeinfrastruktur mit mindestens 10 Ladepunkten (DC) enthält mit einem Auftragsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) von mindestens EUR 5,00 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar. 2018 erfolgt sein.
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