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TNW_HLS_Stadtwerke Landshut_Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.07.2026
Angebotsfrist
Die Stadtwerke Landshut planen die sukzessive Sanierung des Hallenbads des Stadtbads Landshut (Dammstraße 28, 84034 Landshut), das Anfang der 1970er Jahre errichtet wurde und in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungsbedarf aufweist. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmigung erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
07.07.26
Teilnahmefrist
06.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Landshut, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Freischalten
Telefon
+49 94129734-10
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) mit dem Teilnahmeantrag zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.

  • Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

  • Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr 40 Punkte: ab 700.000 EUR Umsatz / Jahr 30 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr

  • Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 50 Punkte: ab 5 Ingenieuren/-innen, Techniker/-innen, Meister/-innen 30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen, Techniker/-innen, Meister/-innen 10 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen, Techniker/-innen, Meister/-innen

  • Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Schwierigkeitsgrad - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 bzw. 2,3, 5 - 8 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Anlgr. 1, 2, 3, 7, und 8) (Angabe in Prozentpunkten) - Größenordnung des Projekts: anrechenbare Kosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen. Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 125 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Hallen-, Schwimm, -Freizeit- und Sportbad - 5 Punkte: Sonstige Gebäude aus dem Bereich Freizeit und Sport (z. b. Sporthallen, Sportstadien, Eishallen) Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Generalsanierung / Sanierung / Umbau / vollständiger Austausch bestehender Anlagen - 5 Punkte: Neubau / Neuanlagen Kriterium 3: Schwierigkeitsgrad - 15 Punkte: ab durchschnittlichen Anforderungen (ab HZ II) Kriterium 4: Leistungsumfang (Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS) - 5 Punkte: Anlagengruppe 1: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 - 10 Punkte: Anlagengruppe 2: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8 - 15 Punkte: Anlagengruppe 3: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8 - 15 Punkte: Anlagengruppe 7: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8 - 5 Punkte: Anlagengruppe 8: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8 - 2,5 Punkte: Anlagengruppe 1: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 - 5 Punkte: Anlagengruppe 2: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8 - 7,5 Punkte: Anlagengruppe 3: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8 - 7,5 Punkte: Anlagengruppe 7: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8 - 2,5 Punkte: Anlagengruppe 8: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2, 3, 5-8 Hinweis: Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren. Kriterium 5: Größenordnung (anrechenbare Kosten KG 410, 420, 430, 470, 480): - 20 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) ab 3,0 Mio. EUR netto - 10 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) ab 2,0 Mio. EUR netto - 5 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) ab 1,0 Mio. EUR netto

    • Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen im Bewerberbogen entsprechende Angaben eingetragen werden. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf die Kapazitäten dieses Dritten (= Eignungsleihe) beruft, sind die entsprechenden Anteile im Teilnahmeantrag darzustellen. Im Falle einer Eignungsleihe muss mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. Zudem sind in diesem Fall auch für den Dritten alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die ansonsten für den Bewerber gelten. Für den Fall der Eignungsleihe in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist eine Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung notwendig. Eine Eignungsleihe in Bezug auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur zulässig, wenn das eignungsleihende Unternehmen auch die Leistungen erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 2 VgV. Referenzen von Dritten müssen in der Excel-Übersicht zu Referenzen klar als Referenz des Dritten erkennbar sein, als Auftragnehmer der Referenz ist das dritte Unternehmen anzugeben. Jeder zur Eignung herangezogene Unterauftragnehmer muss das Formular "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausfüllen und unterschreiben (in gescannter Form ausreichend) und ggf. notwendige Nachweise mit dem Teilnahmeantrag erbringen. Möchte ein Bewerber - auch als Mitglied einer ARGE - die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm diese tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. In diesem Fall sind zudem für den Dritten alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die auch für den Bewerber erforderlich sind. Die entsprechenden Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben
    • eine gescannte Unterschrift ist ausreichend.

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