Veröffentlichung 30.06.26 | Fragenfrist 16.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 | Vertragsbeginn 26.08.26 |
Eignungskriterien
1. Der/ die Bewerber/Bieter gehört/ gehören nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Die weiteren Kriterien entnehmen Sie bitte unseren Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
Angebot: Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird die frist- und formgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei wird es die Angebote zunächst formal prüfen, d.h. sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen prüfen. Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben aus den Vergabeunterlagen, wird es in der Regel ausgeschlossen. Die wirtschaftliche Auswertung erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien. Der Bieter, der ein wertbares Angebot abgegeben hat und den günstigsten Preis anbietet, erhält den Zuschlag.
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