Veröffentlichung 01.12.23 | Abgabefrist 09.01.24 | Öffnung 09.01.24 | Vertragsbeginn 01.04.24 |
Eignungskriterien
Teilnahmebedingungen: Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen, -juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. Sowie dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen). Die Vergabe kann von der Vorlage eines Eignungsnachweises gem. § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Auf die Abgabe des Formblattes kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist und dort eine inhaltlich identische Erklärung hinterlegt ist. Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt: Das Unternehmen - ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen - hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen. - hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang. - hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art Umfang (m²) sowie Vertragsdauer) ausgeführt unter Angabe der Referenzen - hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung - hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung. Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen. Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen. Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen. Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Bieterfragen können bis zum 20.12.2023 um 12:00 Uhr gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an folgende Stellen: Vergabeportal (Vergabe.Niedersachsen.de) oder per E-Mail: oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de
Zuschlagskriterien
Konzeptionelle Herangehensweise: Erläuterung einer schlüssigen und sinnvollen Herangehensweise an die vielfältigen Aufgaben des Quartiersmanagements (insb. Beschreibung der Schnittstellenfunktion) Darstellung der Vorgehensweise zur Moderation und Koordination der Prozesse im Städtebauförderprogramm Darstellung der Möglichkeiten, Vorgehensweisen und Formate zur Beteiligung von Bürger*innen, Politik und sonstigen Quartiersakteuren Darstellung der Vorschläge zur Evaluation und Möglichkeiten zur transparenten Kommunikation der Gesamtmaßnahme Darstellung der Vorgehensweise zur federführenden Bearbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit Verdeutlichung des Zeitplans und der einzubringenden Ressourcen
Qualität des Personals: Benennung einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters (mit Erfahrungshintergrund), welche(r) die ausgeschriebenen Leistungen verantwortlich und federführend (als Projektmitarbeiter*in, Ansprechpartner*in und Kontaktperson vor Ort) durchführen wird. Folgende Erfahrungen sind darzulegen. Erfahrungen im Bereich der Städtebauförderung in Niedersachsen Erfahrungen insb. im Bereich "Lebendige Zentren" (und Partnerprogramme) Erfahrungen mit Projektentwicklungen insb. Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Projektpartnern Angabe von möglichst drei Projekten, die in dem angegebenen Zusammenhang erfolgreich bearbeitet wurden
Preis: Angebotene Gesamthonorarsumme inkl. MwSt. und Nebenkosten für Beauftragungszeitraum: 01.04.2024 - 31.03.2026 (24 Monate) Zur Bewertung wird nur der Preis für die erste Beauftragung für die Leistungen in 2024-26 (zwei Jahre) herangezogen. Der Preis für die erste Beauftragung bestimmt die Preisgestaltung für die Folgejahre, sodass eine zweite, gesonderte Betrachtung nicht notwendig ist.
Bürovorstellung (persönliches Gespräch): Bewertet wird der qualitative Gesamteindruck der Präsentation (z.B. Struktur, Herangehensweise, Qualität des Vortrags) um Rückschlüsse auf eine spätere Projektbearbeitung zu ziehen. Bewertet wird aufgabenbezogen der persönliche Eindruck der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters, welche(r) die ausgeschriebenen Leistungen verantwortlich und federführend (als Projektmitarbeiter*in, Ansprechpartner*in und Kontaktperson vor Ort) durchführen wird.
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