Veröffentlichung 19.12.25 | Fragenfrist 20.01.26 | Teilnahmefrist 28.01.26 | Vertragsbeginn 31.07.26 |
Eignungskriterien
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. 2. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen. Hinweis: Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist. Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: a) Vorlage von einer Referenz über Planungsleistungen von Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Bereich "Bildungsbauten" mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 - 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mindestens EUR 5 Mio. netto. Der Abschluss der Leistungsphase 5 muss in den letzten sieben Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2018 bis zur Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung) erfolgt sein. b) Vorlage von einer Referenz über eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein" für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 7,5 Mio. netto (KG 200 - 500 nach DIN 276 in aktueller Fassung). Die Abnahme muss in den letzten sieben Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2018 bis zur Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung) erfolgt sein. Die Referenzanforderungen können - müssen aber nicht - mit Referenzprojekten nachgewiesen werden, die gleichzeitig Planungs- und Bauleistungen umfasst haben.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1 der Bewerberauswahl: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2 der Bewerberauswahl: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3 der Bewerberauswahl: Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl wird jeweils nur die priorisierte Referenz und die Mindestreferenz für "Bauleistungen" und die priorisierte Referenz und die Mindestreferenz für "Planungsleistungen" herangezogen. Im Rahmen der Bewerberauswahl wird nur die im Teilnahmeformular durch den Bewerber als priorisierte Referenz gekennzeichnete Referenz und die Mindestreferenz je Referenzkategorie berücksichtig. Diese Referenzen werden wie folgt bewertet: a) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5) im Bereich "Bildungsbauten": Kriterium "Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe" Schule mit Mensa / Cafeteria 3 Punkte Schule ohne Mensa 2 Punkte Sonstige Bildungsbauten (Hochschule, Einrichtungen für Erwachsenenbildung, Kindergarten) 1 Punkt Kriterium "Aktualität der Planung (Abschluss LPH 5)" Abschluss LPH 5 ab 2024 3 Punkte Abschluss LPH 5 im Jahr 2021 - 2023 2 Punkte Abschluss LPH 5 im Jahr 2018 - 2020 1 Punkt Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten KG 300 - 400 in EUR netto" Ab EUR 15 Mio. netto (KG 300 ? 400 nach DIN 276) 3 Punkte Ab EUR 10 Mio. netto (KG 300 ? 400 nach DIN 276) 2 Punkte Ab EUR 5 Mio. netto (KG 300 ? 400 nach DIN 276) 1 Punkt b) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte, schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein": Kriterium "Vergleichbarkeit der Bauleistungen" Schule mit Mensa / Cafeteria 3 Punkte Schule ohne Mensa 2 Punkte Sonstige Bildungsbauten (Hochschule, Einrichtungen für Erwachsenenbildung, Kindergarten) 1 Punkt Kriterium "Aktualität der Referenz" (Abnahmezeitpunkt)" Abnahme ab 2024 3 Punkte Abnahme im Jahr 2021 - 2023 2 Punkte Abnahme 5 im Jahr 2018 - 2020 1 Punkt Kriterium "Auftragsvolumen" Ab EUR 12,5 Mio. netto (KG 200 - 700 nach DIN 276) 3 Punkte Ab EUR 10 Mio. netto (KG 200 - 700 nach DIN 276) 2 Punkte Ab EUR 7,5 Mio. netto (KG 200 - 700 nach DIN 276) 1 Punkt Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abschluss der LPH 5 bzw. Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abschluss- bzw. Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
Zuschlagskriterien
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