Frist abgelaufen

SRH Kliniken Sigmaringen GmbH - Objektplanung

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.12.2025
Angebotsfrist
Gegenstand des Verfahrens ist die Sanierung des Bestandgebäudes der Kliniken Sigmaringen. Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH führt zur Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsversorgung im Landkreis Sigmaringen und als Reaktion auf die Anforderungen in Folge des Demographischen Wandels eine umfassende Sanierung des bestehenden Krankenhauses durch. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Erweiterungsbaus in 07/2023 soll nun die Sanierung des Bestandsgebäudes folgen. Das zu sanierende Bestandsgebäude wurde in den Jahren 1976 bis 1979 errichtet; im Wesentlichen bestehen das Gebäude und die Technischen Ausrüstungen in nahezu unveränderter Form bis heute fort. Die Sanierungsmaßnahme setzt sich daher grundsätzlich aus folgenden Maßnahmen zusammen: (1) Vollständige Sanierung des Bestandgebäudes anhand eines bestehenden Raum- und Funktionsbuches und (2) Angleichung der Technik an den Erweiterungsbau (=Neubau). In diesem Zuge soll die Technische Ausrüstung modernisiert bzw. an den neusten Stand der Technik angepasst werden. Dies betrifft insbesondere auch die Umstellung des BOS-Funks auf digitalen Funk. Die genauen Inhalte sind jedoch noch von in Zukunft laufenden Gesprächen mit dem Fördermittelgeber abhängig. Beschafft werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
01.12.25
Teilnahmefrist
15.12.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Sigmaringen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info.kls@srh.de
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Telefon
+49 7571 1002565
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Website
https://www.kliniken-sigmaringen.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (Formblatt B.1).

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).

  • Beschreibung

    • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
    • C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bewerbergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten ist im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.).

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten):
    • a. für Personenschäden 5.000.000,00,- €
    • b. für sonstige Schäden 5.000.000,00,- €
    • gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV oder (falls die aktuelle Deckung nicht ausreicht) eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Teilnahmeantrag beiliegen. Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    F) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Dienstleistungen (netto jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbare Dienstleistungen sind im vorliegenden Fall Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Formblatt B.6.).

Zuschlagskriterien

  • Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage der Qualifikation und Erfahrung (Qualität) des eingesetzten Personals und damit auf Basis der persönlichen Referenzen für die folgenden Personen: der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene Projektleiter sowie der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene Bauleiter. Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 5.3.2 und 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.

  • Fiktives Gesamtwertungshonorar

    • Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt C.6.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird das jeweilige fiktive Gesamtwertungshonorar. Das fiktive Gesamtwertungshonorar setzt sich zusammen aus dem Honorar für die Leistungsphasen 1-3 (gesamt), dem Honorar für die Teilbauabschnitte und dem Honorar für die Besonderen Leistungen. Für die Wertung im VgV-Verfahren geht die Auftraggeberin von (insoweit fiktiv) 5 Teilbauabschnitten aus und rechnet das Honorar hoch. Ebenso sind für die besonderen Leistungen fiktive Abnahmemengen hinterlegt.
    • Die Wertung der Honorarangebote erfolgt in der Weise, dass das niedrigste Honorarangebot die volle Leistungspunktzahl von 200 Leistungspunkten erhält
    • alle weiteren Angebote werden in der Weise bepunktet, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
    • Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer 5.3.3 sowie auf die genauen Wertungssystematik in Ziffer 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
  • Beantwortung konzeptioneller Fragen im Hinblick auf das Gesamtprojekt: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage der Beantwortung konzeptioneller Fragen im Hinblick auf das Gesamtprojekt. Hinsichtlich des geforderten Inhalts der Antworten sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 5.3.4 und 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.

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