Veröffentlichung 05.05.26 | Abgabefrist 09.06.26 | Öffnung 09.06.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Hinweis: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen.
Zur Nachweisführung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die beigefügte Eigenerklärung zu verwenden: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
- Vorhaltung eines zur Leistungserbringung geeignetem Grundstücks, einschließlich der Gebäude, möglichst im Gebiet des LK Prignitz oder in der näheren Umgebung. Die Einsatzfähigkeit des Auftragnehmers muss an jedem Ort im Landkreis Prignitz innerhalb von 90 Minuten nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber gewährleistet sein. Die Geeignetheit, wie Kapazität, Größe und Ausstattung des Grundstückes und der Haltungseinrichtungen sowie der Gebäude müssen nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch eine Skizze des Grundrisses, ggf. mit Bildern.
- Nachweis einer vertraglichen Vereinbarung mit einer Tierarztpraxis, spätestens mit Vertragsabschluss. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Tierarztpraxis" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. die vertragliche Vereinbarung) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 15.000.000 EUR pauschal für Sach-, Vermögens- u. Personenschäden. Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu gewähren, ausreichend. Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall spätestens mit Vertragsabschluss vorzulegen. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Versicherung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungspolice) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
- Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer tierheimähnlichen Einrichtung. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes" zu verwenden. Ergänzende Nachweise sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
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