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Schwerlast Zugmaschinenen

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.06.2026
Angebotsfrist
Die TenneT TSO GmbH plant die Vergabe von zwei Schwerlast Zugmaschinen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und betriebsbereite Lieferung von zwei neuen und unbenutzten LKW: Details sind den auf Mercell bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an marco.biersack@tennet.eu und an katharina.musial@tennet.eu  Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt die unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden.  ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren.  Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt.  Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Vertragsbeginn
19.06.26
Veröffentlichung
22.06.26
Teilnahmefrist
20.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
500.000 €
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Marco.Biersack@tennet.eu
Freischalten
Telefon
+49921507406250
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben zum Bewerber / zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums (vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums auszufüllen und hier hochzuladen) Hinweis zur Konsortialbildung

    Eine Unterzeichnung des Formblatts ist lediglich erforderlich, wenn es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft/ein Konsortium handelt.

    • Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums
    • Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
    • Wird beabsichtigt als Bewerbergemeinschaft/Konsortium anzubieten?
    • Wenn ja: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums hoch.
    • Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen.
    • Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen.
  • Darstellung der Unternehmensorganisation mit mindestens den folgenden relevanten Eckpunkten des Unternehmens

    • Anzahl Mitarbeiter
    • relevante Produktionsstätten und Verwaltungsstandorte
    • Unternehmensorganigramm (Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.)
  • Hinweis des Auftraggebers

    • An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten:
    • - § 123 GWB
    • - § 124 GWB
    • ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu
    • ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor
    • ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
    • Vorliegende Ausschlüssgründe
    • Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu:
    • (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.)
    • Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
    • Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären.
    • (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
    • Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
    • Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.
    • (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
    • Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
    • Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen.
    • Ich erkläre / Wir erklären, dass
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2
    • S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt
    • Vorliegende Geldbußen
    • Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt.
    • (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
  • Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien. 2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    • Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung
    • Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft
    • Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
    • Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind.
    • 3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils
    • angebotenen Gesamtpreises zwischen allen Anbietern. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Der niedrigste Preis – multipliziert mit dem Faktor 2 – bildet die Schwelle, ab welcher eine Bewertung mit 0 % erfolgt. Die Bewertung der übrigen Angebotspreise erfolgt durch lineare Interpolation.
    • Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
  • Technik: Das Technische Konzept des Angebots wird anhand der Unterkriterien Fahrgestell (18%), Fahrerhaus (18%) sowie Termin (4%) hinsichtlich der Erfüllung der in Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis gestellten Anforderungen des Auftraggebers bewertet.

  • Vertrag

    • Die Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden
    • Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgegebenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf. Bewertet wird auf einer Punkteskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die beste und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.

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Eigenerklärung124 KB6 Seiten
Eignungskriterien56 KB12 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
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