Veröffentlichung 25.06.26 | Fragenfrist 14.07.26 | Abgabefrist 24.07.26 | Öffnung 24.07.26 | Vertragsbeginn 18.09.26 |
Eignungskriterien
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes* - Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG des zuständigen Finanzamtes* - Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft* - Unbedenklichkeitserklärungen der Krankenkassen für die Mehrzahl der Beschäftigten* - Bescheinigung der lt. Tarifbindung zuständigen Sozialkasse oder entsprechende Negativbescheinigung* Die Mitgliedschaft in einer Innung ersetzt die geforderten Nachweise nicht * Nachweise / Unbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Stellen in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen nicht älter als ein Jahr sein (Stichtag - Ablauf der Angebotsfrist). Sofern Bescheinigungen von Dritten (außer von Nachunternehmern) beantragt werden müssen, ist zumindest ein entsprechender Nachweis darüber zu erbringen, dass diese tatsächlich beantragt wurden. Vor der Zuschlagserteilung müssen die Bescheinigungen der Auftraggeberin zwingend vorliegen.
- mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre, die in Hinblick auf die Art der ausgeführten Leistung vergleichbar sind (Nachweis beispielsweise mittels der Referenzbescheinigungen Formblatt 444)
- Nachweis der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Zuschlagskriterien
Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Skonto findet ebenfalls Berücksichtigung.
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