Veröffentlichung 31.10.24 | Fragenfrist 22.11.24 | Teilnahmefrist 03.12.24 | Vertragsbeginn 01.03.25 |
Eignungskriterien
BERUFSBEZEICHNUNG: - Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer - je nach Rechtsform des Bewerbers) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV). - UNTERNEHMENSEINTRAGUNG Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen, dann ist diese beizulegen. Falls nein, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
DURCHSCHNITTLICHER JAHRESUMSATZ DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE: Es sind die Jahresumsätze des Unternehmens der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz wird bewertet, wie nachstehend beschrieben: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Geschäftsbereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistung: - Über 400.001 EUR brutto = 15 Punkte - 350.001 - 400.000 EUR brutto = 10 Punkte - 300.001 - 350.000 EUR brutto = 5 Punkte - unter 300.000 EUR brutto = 0 Punkte
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL MITARBEITER DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE: Gewertet werden folgende Personen: Geschäftsführer*Innen/ Partner/ Gesellschafter*Innen, Angestellte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.-Ing., M.A./B.A., M.Sc./B.Sc., M.Eng./B.Eng.), z.B. in den Fachrichtigen Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, etc. Nicht gewertet werden Auszubildende, Praktikanten und Subunternehmer (Freiberufliche Mitarbeiter*Innen). Für die Bewertung wird der Mittelwert der letzten 3 Jahre (2021, 2022 und 2023) gebildet. Bei kürzer zurückliegenden Neugründungen ist die Personalstärke aller abgeschlossener Geschäftsjahre anzugeben. Bei Teambewerbungen wird die Beschäftigtenzahl aller Teammitglieder*Innen summiert gewertet. - ab 4 Personen: 15 Punkte - 3 Personen: 10 Punkte - 2 Personene: 5 Punkte - unter 2 Personen: 0 Punkte
Referenzen
BERUFSHAFTPFLICHT
Sanktionsbestimmung: Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Zuschlagskriterien
Personaleinsatz - Präsenz vor Ort und kurzfristige Verfügbarkeit: Es ist glaubhaft und nachvollziehbar anzugeben, welchen Umfang/ Intensität der Bieter in Bezug auf die Präsenz vor Ort (wahrgenommen durch die Projektleitung) als erforderlich erachtet. In diesem Zuge ist auch dar-zustellen, inwieweit es gewährleistet werden kann, dass die Projektleitung und/ oder die Objektüberwachung bzw. (Fach-)Bauleitung kurzfristig vor Ort verfügbar ist.
Personaleinsatz -Projektleitung: Qualifikation und Erfahrung: Für die Funktion bzw. den Zuständigkeitsbereich der Projektleitung ist der/die vorgesehene Mitarbeiter/in namentlich anzugeben. Dabei sind alle erforderlichen Angaben hinsichtlich Qualifikation (Ausbildung), Erfahrung (Berufserfahrung allgemein und im designierten Zuständigkeitsbereich) zu machen. Qualifikationen und Erfahrungen, die eine auf den Leistungsgegenstand bezogen besonders hohe Eignung versprechen, sind dabei hervorzuheben. Zudem ist zu begründen, weshalb die hervorgehobenen Qualifikationen einen besonderen Mehrwert für den Projekterfolg versprechen.
Personaleinsatz - Stellvertretende Projektleitung: Qualifikation und Erfahrung: Für die Funktion bzw. den Zuständigkeitsbereich der stellvertretenden Projektleitung ist der/die vorgesehene Mitarbeiter/in namentlich anzugeben. Dabei sind alle erforderlichen Angaben hinsichtlich Qualifikation (Ausbildung), Erfahrung (Berufserfahrung allgemein und im designierten Zuständigkeitsbereich) zu machen. Qualifikationen und Erfahrungen, die eine auf den Leistungsgegenstand bezogen besonders hohe Eignung versprechen, sind dabei hervorzuheben. Zudem ist zu begründen, weshalb die hervorgehobenen Qualifikationen einen besonderen Mehrwert für den Projekterfolg versprechen.
Personaleinsatz - Objektüberwachung bzw. (Fach-)Bauleitung: Qualifikation und Erfahrung: Für die Funktion bzw. den Zuständigkeitsbereich der Objektüberwachung bzw. (Fach-)Bauleitung ist der/die vorgesehene Mitarbeiter/in namentlich anzugeben. Dabei sind alle erforderlichen Angaben hinsichtlich Qualifikation (Ausbildung), Erfahrung (Berufserfahrung allgemein und im designierten Zuständigkeitsbereich) zu machen. Qualifikationen und Erfahrungen, die eine auf den Leistungsgegenstand bezogen besonders hohe Eignung versprechen, sind dabei hervorzuheben. Zudem ist zu begründen, weshalb die hervorgehobenen Qualifikationen einen besonderen Mehrwert für den Projekterfolg versprechen.
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