Veröffentlichung 04.03.24 | Fragenfrist 25.03.24 | Abgabefrist 04.04.24 | Öffnung 04.04.24 |
Eignungskriterien
Erlaubnis zur Berufsausübung: Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (siehe FB 124) sowie auf Verlangen Auszug aus dem Berufsregister, Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre: Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe FB 124)
Zahlungsfähigkeit: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (siehe FB 124) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde
Gesetzestreue: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (siehe FB 124, FB 264)
Zahlung von Steuern und Abgaben: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (siehe FB 124) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) bzw. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt und aktuelle (nicht älter als 12 Monate) bzw. gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (siehe FB 124) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) bzw. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind und der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Der Preis ist als alleiniges Zuschlagskriterium festgelegt. Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter den Angebotspreis im Angebotsschreiben (FB 213) zu vermerken sowie sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses (FB 254) mit Preisen zu versehen.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Meine Eignung prüfenKostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen