Veröffentlichung 07.03.24 | Abgabefrist 09.04.24 | Öffnung 09.04.24 | Vertragsbeginn 24.06.24 |
Eignungskriterien
Vom Bieter und deren Nachunternehmer - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - sind sämtliche Eignungsnachweise und sonstige Erklärungen zu Eignung zur Berufsausübung (BT-747/ BT-750), Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung zur Eignung zur Berufsausübung (BT-747/BT-750), Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A kann ganz oder teilweise erbracht werden mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung). - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle. - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit beitragspflichtig, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen). - Angabe ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. - Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. - Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 benannten Einzelnachweise innerhalb der gesetzten angemessenen First nach Aufforderung vorzulegen. Gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen aus anderen Mitgliedstaaten sind zugelassen. Hinweis
Allgemeine Hinweise und Angaben zur Nachweiserbringung - siehe Eignung zur Berufsausübung (BT-747/BT-750), Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
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