Frist abgelaufen

Revitalisierung der historischen Kulturstätte "Kasino", Stadt Melsungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.03.2026
Angebotsfrist
28.04.2026
Das Bauvorhaben befindet sich in der Innenstadt von Melsungen, an der Straßenecke Rotenburger Str. 10 / Obere Mauergasse. Das im Jahr 1838 errichtete "Alte Kasino" mit 2 Geschossen plus Dachgeschoss wurde in den 1970er Jahren baulich verändert. Der mittlerweile denkmalgeschützte Gebäudeteil aus Mitte des 19. Jahrhunderts wurde seinerzeit um einen, aus heutiger Sicht strukturell nicht erhaltenswerten, Anbau mit Aufnahme eines Foyers, Bühnentechnik und Saal erweitert. Die Erweiterung um ein zusätzliches Stuhllager folgte im Jahr 2000. Das Erdgeschossniveau des Bestands liegt ca. 1,30 m über dem Straßenniveau. Der gesamte Bestand ist unterkellert. Der Anbau aus den 1970er Jahren wird abgerissen und um einen neuen unterkellerten Anbau mit Foyer und Restaurant erweitert. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Stahlbauarbeiten, hauptsächlich in geschweißter Konstruktion, einschl. Korrosionsschutz- und Beschichtungsarbeiten, die die Haupttragkonstruktion des neuen Anbaus im Erdgeschoss bilden. Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Bereiche: 1. Haupttragkonstruktion des neuen Anbaus (Achse 1-6), einschl. Tragkonstruktion der Technikbühne. Hierzu zählt die Aufbereitung der vorhandenen Stahlträger (Schweißträger b/h = 150/1000 mm) aus dem Anbau der 1970 er Jahre. Insgesamt ca. 24 to Stahl, zzgl. Aufbereitung von ca. 7,5 to Stahl. 2. Einbringung der Stahltreppe aus Flachstahl (t = 10 mm) im denkmalgeschützten Gebäudebereich (Achse 16-19). Insgesamt ca. 7,5 to Stahl.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
30.03.26
Abgabefrist
28.04.26
Öffnung
28.04.26
Vertragsbeginn
10.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Melsungen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@melsungen.de
Freischalten
Telefon
+49 56 61 70 80
Freischalten
Website
https://www.melsungen.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Zugelassen sind ebenso die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen sowie Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
    • - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • 2.) Eigenerklärung zum Insolvenzverfahren und Liquidation
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • 1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
    • 2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
    • -Drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
    • - Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
    • 1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
    • 2.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Vordruck 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt (Vordruck 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.

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