Frist abgelaufen

Revitalisierung der historischen Kulturstätte "Kasino", Stadt Melsungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.01.2026
Angebotsfrist
02.03.2026
Der Magistrat der Stadt Melsungen plant die Revitalisierung der historischen Kulturstätte „Altes Kasino“ in Verbindung mit einem Erweiterungsneubau. Hierfür wird der Erweiterungsbau aus den 1970er Jahren zurückgebaut und der denkmalgeschützte historische Baukörper aus dem Jahre 1838 in seinen ursprünglichen Abmessungen wiederhergestellt und um einen Erweiterungsneubau ergänzt. Der geplante erdgeschossige Erweiterungsneubau mit einer Grundfläche von ca. 490 m², der teilweise auf bestehenden Bodenplatten erstellt wird, grenzt an den teilweise wiederhergestellten Altbestand mit einer Grundfläche von ca. 560 m² an. Das Bauvorhaben befindet sich in der Innenstadt von Melsungen, an der Straßenecke Rotenburger Str. 10 /Obere Mauergasse. Im direkten Umfeld der Baustelle befinden sich, angrenzend an die Innenstadt, u.a. einzelne Geschäfte und Bürogebäude sowie Wohngebäude. Der Betrieb des Gebäudes ist eingestellt, es besteht Baufreiheit. Das Erdgeschossniveau des Bestands liegt ca. 1,30 m über dem Straßenniveau. Der gesamte Bestand ist unterkellert. Die genannte Baumaßnahme beinhaltet die Baustelleneinrichtung, die Erdarbeiten, die Abbrucharbeiten des Bauwerks, die technischen Anlagen in Außenanlagen sowie die Rohbauarbeiten. Die Abbrucharbeiten im Bestand sind gemäß statischem Bauablaufplan auszuführen. Hierbei besonders zu erwähnen ist, dass in beiden Gebäudeteilen mit 2 Teams parallel zu arbeiten ist, dies ist einzukalkulieren. Hauptmassen: Baustelleneinrichtung: - Behelfsmäßige Straße, ca. 400 m² - Bauzaun, ca. 200 m - Container - Baumschutz, ca. 12 Stk. - Gerüste, ca. 375 m² 020 Abbrucharbeiten Bauwerk: - Abbruch bestehender Gebäudeteil, tlw. 3-geschossig, BRI Abbruch ca. 4.900 m³ - einschl. Entrümpelung - ca. 750 m² Dachfläche - ca. 700 m³ Abbruch Mauerwerkswände, Stahlbetonwände, -decken, -bodenplatte - ca. 8 to Rückbau Stahlkonstruktion, zur Wiederverwendung - Rückbau in den Außenanlagen (Rückbau Pflaster- und Asphaltflächen, Fahrradboxen, Bänke, etc.) 025 Abbrucharbeiten TGA: - Abwasser- und Wasseranlagen (ca. 300 m Leitungen, sowie diverse WC-, Waschtisch-, Duschanlagen) - Wärmeversorgungsanlagen (ca. 600 m Leitungen, ca. 30 Heizkörper, einschl. Ventile, etc.) - Raumlufttechnische Anlagen (Luftkanalsystem ca. 1.200 m²) - Elektroinstallation (Kabeltrassen ca. 300 m, ca. 3.500 m Kabel, ca. 200 Leuchten) 030 Erdarbeiten: - Erdaushub für Baugrube, ca. 1.200 m³ - Erdaushub für Kanalgrundleitungen und Schächte, ca. 600 m³ 035 Technische Anlagen in Außenanlagen: - Schmutzwasserkanalisation, ca. 140 m, einschl. Schächte - Regenwasserkanalisation, ca. 120 m, - Fettabscheider und Hebeanlage, je 1 Stk. - Anschluss an Bestandsdrainage 040 Rohbauarbeiten: - Gründung und Bodenplatte, ca. 320 m², einschl. Frischbetonverbundsystem - Tragende Stahlbetonaußenwände, ca. 40 m³, einschl. Frischbetonverbundsystem und Perimeterdämmung, ca. 210 m² - Innenwände Ortbeton, ca. 80 m³ - Innenwände Mauerwerk, ca. 340 m² - Stahlbetondecke, ca. 135 m³, einschl. Treppenläufen - Abfangungsmaßnahmen im Bestand - Diverse diffizile Eingriffe im Bestandsgebäudeteil gem. Bauablaufplan, einschl. Herstellung Aufzugsunterfahrt und -schacht, sowie neue Geschossdecken
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
21.01.26
Abgabefrist
02.03.26
Öffnung
02.03.26
Vertragsbeginn
04.05.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Melsungen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@melsungen.de
Freischalten
Telefon
+49 56 61 70 80
Freischalten
Website
https://www.melsungen.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Zugelassen sind ebenso die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen sowie Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
    • - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • 2.) Eigenerklärung zum Insolvenzverfahren und Liquidation
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • 1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
    • 2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
    • -Drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
    • - Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
    • 1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
    • 2.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Vordruck 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt (Vordruck 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.

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