Frist abgelaufen

Revitalisierung der historischen Kulturstätte "Kasino", Stadt Melsungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.04.2026
Angebotsfrist
27.05.2026
Im Rahmen des in der Baubeschreibung dargestellten Bauvorhabens „Altes Kasino“ in Melsungen wird die Wärmeversorgung des Gebäudes neu errichtet Die Wärmeversorgungsanlage einschl. Wärmerzeugung, Wärmeverteilung, statischen Heizflächen und Fußbodenheizung wird im Zuge der Baumaßnahme vollständig neu hergestellt. Bestehende Heizungsanlagen oder Leitungsführungen sind nicht vorhanden und werden nicht weiterverwendet. Die Wärmeversorgungsanlage dient der zentralen Beheizung des Gebäudes sowie der teilweisen Raumkühlung im Sommerbetrieb. Die Anlage ist vollständig betriebsfertig zu liefern, zu montieren, zu regeln und in Betrieb zu nehmen. Die Leistung umfasst 1 Stck Wärmepumpenkaskade mit 130 kW Gesamtleistung, 8 Stck. Hocheffizienzpumpen, ca. 1.380 lfdm Edelstahlrohrleitung bis DN 80, ca. 25 Stck, Röhrenradiatoren, ca. 700 m² Fußbodenheizung einschl. Zubehör, 4 Stck. FanCoils, ca. 1.380 Wärmedämmung von Heizungs- und Kühlleitungen, ca. 96 Stck Brandschutz-Rohrdurchführungen für Heizungsleitungen bis DN 50, ca. 14 Stck Wand-/ Deckendurchbrüche mit Brandschutzmörtel verschließen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
24.04.26
Abgabefrist
27.05.26
Öffnung
27.05.26
Vertragsbeginn
16.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Melsungen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@melsungen.de
Freischalten
Telefon
+49 5661 7080
Freischalten
Website
https://www.melsungen.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Zugelassen sind ebenso die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen sowie Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
    • - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • 2.) Eigenerklärung zum Insolvenzverfahren und Liquidation
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Zugelassen sind ebenso die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen sowie Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
    • - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • 2.) Eigenerklärung zum Insolvenzverfahren und Liquidation
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • 1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
    • 2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
    • -Drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
    • - Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
    • Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
    • 1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
    • 2.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Vordruck 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
    • Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt (Vordruck 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.

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