Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von ingenieurtechnischen und beratenden Dienstleistungen zur Erstellung von Repair Preparedness Plans (RPP) für die Kabelanlagen der HGÜ‑Projekte SuedLink und SuedOstLink im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers. Die Leistungen werden in zwei Fachlose aufgeteilt.
Fachlos 1: Erstellung von Repair Preparedness Plans für die Kabelreparatur des HGÜ-Projektes SuedLink
Die Leistungen beziehen sich auf Trassenkorridore im Norden und der Mitte Deutschlands mit Schwerpunkt in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Der Trassenverlauf erstreckt sich von den Netzverknüpfungspunkten Brunsbüttel und Wilster bis in den Raum Hildesheim.
Fachlos 2: Erstellung von Repair Preparedness Plans für die Kabelreparatur des HGÜ-Projektes SuedOstLink
Die Leistungen beziehen sich auf Trassenkorridore im Freistaat Bayern. Der Trassenverlauf erstreckt sich von den Räumen Hof und Bayreuth bis zum Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut.
Die Leistungen umfassen für beide Fachlose insbesondere:
- strukturierte Erfassung, Analyse und Aufbereitung technischer, geografischer und organisatorischer Daten der Kabelinfrastruktur
- Entwicklung und Bewertung von Schadensszenarien
- Erstellung von Ablauf-, Maßnahmen- und Koordinationsplänen zur Vorbereitung von Reparatureinsätzen
- Erstellung technischer Berichte und planungsrelevanter Unterlagen
- Erstellung von CAD- und GIS-basierten Darstellungen
- Aufbau und Strukturierung eines digitalen Dokumenten- und Datenmanagementsystems
Ziel der Leistung ist die systematische Vorbereitung von Reparaturmaßnahmen für den Betrieb der Anlagen, um im Störungsfall eine schnelle und effiziente Instandsetzung zu ermöglichen und Ausfallzeiten zu minimieren. Die Leistungserbringung erfolgt überwiegend remote und wird durch projektbezogene Abstimmungen sowie einzelne Vor-Ort-Termine im jeweiligen Projektgebiet ergänzt.
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Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrages an einer solchen beteiligen werden.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
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Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Der geschätzte Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt EUR 4.500.000,00 und verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Lose:
– Fachlos 1: EUR 2.000.000,00
– Fachlos 2: EUR 2.500.000,00
Bei den genannten Werten handelt es sich jeweils um unverbindliche Schätz- und Höchstwerte, die unter Berücksichtigung sämtlicher Optionen und möglicher Szenarien ausschließlich zur vergaberechtlichen Einordnung des Auftragsvolumens dienen. Sie stellen keine zugesicherten Abrufmengen dar und begründen keinerlei Anspruch gegenüber dem Auftraggeber auf eine Beauftragung in entsprechender Höhe.
Die Preisermittlung ist unabhängig von diesen Angaben auf Grundlage der konkreten Leistungsanforderungen durch die Bieter vorzunehmen.
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•Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags).
•Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
•Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Unternehmensorganisation
Der Bieter hat eine übersichtliche Darstellung der allgemeinen Unternehmensorganisation vorzulegen (abzugrenzen von der projektbezogenen Organisation). Diese muss mindestens folgende Inhalte enthalten
•- Unternehmensgröße und Struktur (Gesamtanzahl der Mitarbeitenden und Grobe Verteilung auf wesentliche Unternehmensbereiche
•- Standorte (Auftragsrelevante Büro-, Verwaltungs-, Engineering- und Projektstandorte
•- Organisationsstruktur (Unternehmensorganigramm, Darstellung von Sparten, Niederlassungen, verbundenen Unternehmen und relevanten Fachbereichen
•- Leistungsprofil (Kurzbeschreibung der Geschäftsfelder, insbesondere mit Bezug zu Ingenieur-, Planungs-, Instandhaltungs-, Arbeitsvorbereitungs-, Dokumentations- oder vergleichbaren Leistungen)
•- Konzern-/Verbundstruktur (Darstellung relevanter Konzern- oder Unternehmensverbundstrukturen, sofern diese die Organisation prägen)
•Hinweis für Bewerbergemeinschaften (Konsortien):
•Die Darstellung ist auf die Organisationsstruktur des Konsortiums insgesamt zu beziehen, nicht auf einzelne Mitglieder.
•Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k (3) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
•Am 8. April 2022 hat die Europäische Union beschlossen, Sanktionen als Folge des Krieges in der Ukraine zu verhängen. Die Vergabestelle muss die entsprechende Sanktionsverordnung einhalten. Das bedeutet, dass für seine Vertragspartner keine Gründe aus der Verordnung vorliegen dürfen. Aus diesem Grund muss der Bewerber die beigefügte Eigenerklärung ausfüllen und unterschreiben. Die Vergabestelle hat das Recht, zusätzliche Nachweise im Anschluss an die Eigenerklärung zu verlangen.
•Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen.
•Der Bieter hat insbesondere nachzuweisen, dass der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 2.000.000,00 pro Geschäftsjahr betrug.
Zuschlagskriterien
Kommerzielle Bewertung - Leistungsverzeichnis
•Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde:
•Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet.
•Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht.
•Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Technisches Konzept: Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.
Vertrag / Vertragsstrafen
•Der vorgelegte Vertragsentwurf ist ausschließlich hinsichtlich der Regelungen zu Vertragsstrafen verhandelbar.
•Die im Rahmen des Vergabeverfahrens erzielten Verhandlungsergebnisse werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken bewertet, wobei Abweichungen vom Entwurf des Auftraggebers, die zu einer Verschlechterung der Risikoposition des Auftraggebers führen, entsprechend negativ berücksichtigt werden.
Phasen- und Meilensteinplanung: Bewertet wird die Qualität, Plausibilität und Umsetzbarkeit der mit dem Angebot einzureichenden Phasen- und Meilensteinplanung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung, insbesondere die nachvollziehbare Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen benannten verbindlichen Fertigstellungs-, Abnahme- und Meilensteintermine sowie projektrelevanten Eckdaten.
Welche davon erfüllen Sie?
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