Die Stuttgarter Straßenbahnen AG beabsichtigt den Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Personal im gastronomischen Bereich für zwei Jahre ab den 01.09.2026.
Die Vergabe ist in zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 beinhaltet die Arbeitnehmerüberlassung von Tageseinsätzen, das Los 2 beinhaltet die langfristige Überlassung.
Vor Leistungsabruf wird jeweils ein Mini-Wettbewerb durchgeführt, in welchem die damit zusammenhängenden Anforderungen (insb. Menge, Leistungszeitraum) konkretisiert werden. Der Auftraggeber nimmt das Angebot desjenigen Anbieters ab, der entweder den vollständigen Bedarf decken kann oder wenn alle Anbieter nur Teilbedarfe abdecken können, das Angebot des/der schnellsten Anbieter.
Die Ausschreibung beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption der jeweiligen Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Teilnahmeantrag zur Verfügung.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder vergleichbar
3)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Teilnahmeantrag zur Verfügung.
4)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Nr.5.1.12) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen
•Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
•Der AG stellt hierzu eine das Formblatt 1.1 Teilnahmeantrag und 1.2 Formblatt Bieter - Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
•5)
•Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
•Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Pkt. 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
•Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Teilnahmeantrag sowie das 1.4 Formblatt Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen.
•Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
•Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Teilnahmeantrag sowie das Formblatt 1.3 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung zu stellen.
•5)
•Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen
•Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.5 Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022 zur Verfügung.
•6)
•Erlaubnis der Agentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung, unbefristet bzw. noch mindestens drei Monate nach der Zuschlagserteilung gültig
•7)
•Nennung und Nachweis des Tarifvertrages, der auf das jeweilige Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis angewendet wird
•Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Referenzen
•Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die Bewerbergemeinschaft, für Los 1 und 2 verschiedene Referenzkunden (abgeschlossene oder laufende), nicht älter als 3 Jahre, für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien vorlegen. Im Los 1 sind mindestens zwei Referenzkunden zu benennen, bei denen Arbeitnehmerüberlassungskräfte für Tageseinsätze im Bereich Gastronomie überlassen wurden. In der Kategorie 1 müssen durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmerüberlassungskräfte überlassen, worden sein. In der Kategorie 2 müssen bei 3 Veranstaltungen, mit einer Besucheranzahl von 100 Personen, zeitgleich 25 Arbeitnehmerüberlassungskräfte überlassen wurden sein.
•Im Los 2 sind mindestens zwei Referenzkunden zu benennen, bei denen Arbeitnehmerüberlassungskräfte für langfristige Einsätze überlassen wurden.
•In keinem der Lose zählen Verwaltungskräfte im gastronomischen Bereich dazu.
•Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
•• Bezeichnung des Referenzkunden mit Adresse des AG
•• Einsatzgebiet der Arbeitnehmerüberlassungskräfte
•• Zeitraum der erbrachten Leistungen
•• Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse.
•Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Teilnahmeantrag zur Verfügung.
•Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
•2)
•Mindestens 50 festangestellte Mitarbeiter im gastronomischen Bereich im Los 1
•Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Der Bewerber hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen
•- Für Personen- und Sachschäden 2.500.000,00 EUR
•- Für Vermögens- und sonstigen Schäden 1.000.000,00 EUR
•Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist.
•2)
•Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
•3)
•Vorlage von drei Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) und eine entsprechende Bescheinigung nicht älter als 6 Monate beigefügt ist.
•4)
•Vorlage von einer Bescheinigung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern beim Finanzamt ordnungsgemäß erfüllt hat (zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) und eine entsprechende Bescheinigung nicht älter als 6 Monate beigefügt ist.
•5)
•Vorlage von einer Bescheinigung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen bei der Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß erfüllt hat (zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) und eine entsprechende Bescheinigung nicht älter als 6 Monate beigefügt ist.
•Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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