Veröffentlichung 18.06.26 | Fragenfrist 14.07.26 | Abgabefrist 21.07.26 | Öffnung 21.07.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Der Bieter hat nachzuweisen, dass für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen die erforderlichen Zertifizierungen und Genehmigungen nach § 56 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorliegen. Dies umfasst die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Befördern, Lagern und Verwerten von Klärschlamm. Soweit der Bieter die Leistungen nicht selbst erbringt, sind die entsprechenden Nachweise der vorgesehenen Nachunternehmer oder Anlagenbetreiber vorzulegen.
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