Veröffentlichung 04.03.24 | Fragenfrist 28.03.24 | Teilnahmefrist 04.04.24 |
Eignungskriterien
Auswahlkriterien zur Begrenzung der Bewerber
Eignung zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Generalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Wohn- oder Sozialbauten in serieller und modularer Bauweise) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. F & W behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Generalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Wohn- oder Sozialbauten in serieller und modularer Bauweise) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Anzugeben sind neben der Projektbeschreibung jeweils mindestens der Auftragswert, die Wohnfläche und die Vorbereitungs- und Aufstellungszeit. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. F & W kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
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