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Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Abteilung IV (Industriepolitik) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
05.08.2026
Die Abteilung IV des BMWE benötigt bei ihrer industriepolitischen Arbeit Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Dienstleistern, die nach den beiden Fachlosen „Ökonomische Beratung“ und „Rechtsberatung“ unterteilt in den unterschiedlichen Themenbereichen der Abteilung IV kurzfristig und auf qualitativ höchstem Niveau ihre Fachexpertise anbieten.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Fragenfrist
28.07.26
Abgabefrist
05.08.26
Öffnung
06.08.26
Vertragsbeginn
15.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@bmwe.bund.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Beleg

    • Oben dargelegter Auszug
    • im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
  • Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen

    • 1) Aktuelle Regelungsvorhaben und Initiativen in der nationalen und EU-Industriepolitik,
    • 2) Struktur nationaler industrieller Wertschöpfungsketten und in der EU,
    • 3) Wettbewerbsökonomie,
    • 4) Auswirkungen aktueller geopolitischer Entwicklungen auf deutsche und europäische Industrie,
    • 5) Auswirkungen aktueller handelspolitischer Entwicklungen auf die deutsche und europäische Industrie,
    • 6) Durchführung einschlägiger sektorspezifischer Analysen mindestens in einem der Bereiche Automotive, Maschinenbau, Chemie,
    • 7) Anwendung quantitativer und qualitativer Analysemethoden zur Bewertung von Transformationsprozessen und/oder wettbewerbspolitischen Maßnahmen und/oder Förderinstrumenten,
    • 8) Technologieinnovationen mit Schwerpunkt nachhaltige Mobilität,
    • 9) Industriedekarbonisierung,
    • 10) nationale und europäische Förderinstrumente/ Anreizgestaltung.
    • Die Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
    • - Es sind mindestens fünf unterschiedliche Referenzaufträge aus den genannten Tätigkeitsbereichen anzugeben. Es sollen nicht mehr als acht Referenzen angegeben werden.
    • - Die Referenzaufträge müssen inhaltlich einschlägig für mindestens fünf unterschiedliche der oben benannten Tätigkeitsbereiche sein.
    • - Mit einem Referenzauftrag kann die Eignung in mehreren der genannten Tätigkeitsbereiche nachgewiesen werden.
    • - Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen zumindest teilweise nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können ebenfalls angegeben werden, sofern bereits wesentliche Auftragsbestandteile erbracht worden sind.
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit Angaben zu:
    • - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang der durch jeweiligen Bieter übernommenen Leistungsbestandteile mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
    • - Inhaltliche Bezüge des Referenzauftrags zu ausgeschriebener Leistung,
    • - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
    • - Angabe von Auftraggeber/Leistungsempfänger mit konkreten Kontaktdaten einer zum Referenzauftrag auskunftsfähigen Person
    • Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
    • Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
    • Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
    • Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
    • Beleg: sofern zutreffend – Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
    • Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
    • Beleg: sofern zutreffend – Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
    • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
    • Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Qualität

    • Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in:
    • - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und "Kernteam" (20%)
    • Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung
    • - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (10%)
    • Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
    • - "Umsetzungskonzept" (60%) mit Unterkriterien "Operative Umsetzung" (20%), "Beispielaufgabe 1" (15%), "Beispielaufgabe 2" (25%)
    • Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
  • Preis

    • Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
    • - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
    • - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

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Kalkulation203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB8 Seiten
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