Rahmenvereinbarung Möbel

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.04.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen ("Auftragnehmer") nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten mit automatischer dreimaliger Verlängerung um jeweils 12 (zwölf) Monate (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von maximal vier (4) Jahren bzw. 48 Monaten) über die Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle, ...) in unterschiedlichen Produktlinien nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Es handelt sich um Möbel für die Renovierung ganzer Halb-Etagen im KRZN. Der Auftraggeber beauftragt in jedem Fall die in dem Preisblatt aufgeführte garantierte Mindestabnahmemenge für den Ausbau von insgesamt 3 Halb-Etagen. Das KRZN hat im Jahr 2024 im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 28 Abs. 2 UVgO (Vergabenummer: X-KRZN-2023-0010) bereits einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle etc.) für eine Halb-Etage im Rahmen eines Pilot-Projekts beauftragt. Der Ausbau der weiteren Halb-Etagen soll mit einer mindestens gleichwertigen Ausstattung realisiert werden, wie bereits die Pilot-Halb-Etage, um ein einheitliches Gesamtbild der Räumlichkeiten des KRZN zu wahren. Bei den in Anlage 2 "RV_Möbel_Preisblatt.xlsx" genannten Artikeln handelt es sich lediglich um Beispiele, nicht um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Das Anbieten von Artikeln gleichwertiger Art ist zugelassen. Die Artikel gleichwertiger Art sind in einer separaten Anlage unter Bezugnahme und Angabe der Listennummer auf einen konkreten Listenposten des Preisblattes aufzuführen. Alle Listenposten müssen entweder durch den beispielhaft angegebenen Artikel oder den gleichwertigen Artikel angeboten werden. Damit ist die Produktneutralität (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV) der Ausschreibung gewahrt. Der Bieter hat in seinem Angebot die Gleichwertigkeit eines Artikels gleichwertiger Art mit geeigneten Mitteln (z.B. Produktbeschreibungen) nachzuweisen. Dieser Nachweis hat folgende Angaben zu umfassen: - Vergleichbarkeit der Funktionsfähigkeit des Produkts, - Vergleichbarkeit der optischen (Design) und haptischen Gegebenheiten Andere Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit werden von der Vergabestelle nicht gestellt. Um Handhabbarkeit und Einhaltung der KRZN-Standards zu gewährleisten, ist eine vergleichbare Qualität der angebotenen Artikel unumgänglich. Der Auftraggeber behält sich eine eventuelle Bemusterung der Artikel vor. Die Bemusterung findet auf Kosten des Bieters nach Absprache bei dem Auftraggeber statt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Zeitplan

Veröffentlichung
29.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Kamp-Lintfort, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
E-Mail
tobias.dinter@krzn.de
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Telefon
+49 2842 9070349
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Eigenerklärung124 KB4 Seiten
Eignungskriterien56 KB8 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
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