Veröffentlichung 12.12.23 | Abgabefrist 22.01.24 | Öffnung 22.01.24 |
Eignungskriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie die Angabe der Ge-samtmitarbeiterzahl nachzuweisen. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz von 2.500.000 Euro p. a . verlangt. Ein Bieter, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotsbewertung ausgeschlossen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe ebenfalls genannt werden. Der Bieter gibt eine Erklärung ab, dass eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in an-gemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 500.000 Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
Fachliche Eignung: Aufgefordert sind Full-Service-Marktforschungsinstitute mit Spezialisierung auf quantitative Marktforschung. Der Bieter verpflichtet sich, die Richtlinien des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM e.V.) einzuhalten. Eine Mitgliedschaft des Bieters im Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM e.V.) wäre wünschens- wert. Mehrjährige Erfahrungen hinsichtlich der Ermittlung der Kundenzufriedenheit im ÖPNV-Markt müssen nachgewiesen werden (siehe unten). Für die Durchführung der CAWI-Interviews (vgl. Kapitel 3.3 der Leistungsbeschreibung) muss der Bieter nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (DGOF) arbeiten oder sich eines (oder mehrerer) Anbieter für Online-Access-Panels bedienen, der/die nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (DGOF) arbeitet/ar- beiten. Eine Mitgliedschaft des Bieters bzw. des/der Online-Access-Panel-Anbieter(s) bei der Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (DGOF) wäre wünschenswert. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss schriftlich und mündlich in deutscher Sprache erfolgen. Das CATI-Studio muss seinen Sitz in Deutschland haben. Die Interviewer der CATI-Interviews müssen die deutsche Sprache als "Muttersprachler" beherrschen. Bei den CATI-Interviews muss dem Angerufenen eine deutsche Telefonnummer angezeigt werden, um die Bereitschaft zur Interviewteilnahme nicht bereits während des Anrufaufbaus durch eine übermittelte Auslandsrufnummer zu schmälern. Sofern der Bieter kein eigenes CATI-Studio hat, muss bei jeder NRW-Kundenbarometer-Studie während der Vertragslaufzeit immer dasselbe CATI-Studio die Feldzeit durchführen. Sollte der Auftragnehmer hiervon bei einer der Folgestudien aus triftigem Grund abweichen wollen (z.B. wegen Schlechtleistung oder Insolvenz des CATI-Studios), so hat er den Wechsel rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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