Der Auftragnehmer wird unter Einbindung von akkreditierten Vertriebspartnern der KfW die Identifizierung der Kunden auf Basis von GwG-konformer Videoidentifikation unter Einhaltung des Weiterverlagerungsverbotes gem. BaFin-Rundschreiben "3/2017 (GW) - Videoidentifizierungsverfahren" sowie eID übernehmen. Des Weiteren wird der Dienstleister den Kunden die Möglichkeit bieten, die Zeichnung eines Vertragsangebotes mittels eIDAS konformer qualifizierter elektronischer Signatur (QES) vorzunehmen. Der Kunde wird dafür aus einem vom Vertriebspartner bereitgestellten Frontend heraus an den Dienstleister zur Identifizierung und Zeichnung des Vertragsangebotes weitergeleitet.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet außerdem die Option, die Identifizierung über die EUDI-Wallet (insb. unter Berücksichtigung der EU-AML-Verordnung sowie der eIDAS-Verordnung) zusätzlich in den Leistungsumfang aufzunehmen.
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