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Offenes Verfahren (EU-weit) zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Leistungen der Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale - VOEK 193-26

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.05.2026
Angebotsfrist
19.06.2026
Rahmenvereinbarungen über Leistungen der Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements,
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
18.05.26
Fragenfrist
09.06.26
Abgabefrist
19.06.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Verdingung@bundesimmobilien.de
Freischalten
Telefon
Website
http://www.bundesimmobilien.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 Ziff. 4.1.1) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert)

    Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall). Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall). Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall).

    • Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 Ziff. 2.2)
    • Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
  • Eigenerklärung über die Leistungserbringung (s. Anlage B-03 Ziff. 4.2.1). Folgende Erklärungen sind abzugeben

    • Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
    • Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
    • Ich erkläre, dass für die verschlüsselte elektronische Kommunikation zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeberin externe Cloud-Dienste in Anspruch genommen werden.
    • Falls ja, sind folgende weiteren Erklärungen abzugeben:
    • Dem Angebot liegt das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Bestätigung der erforderlichen Sicherheitsanforderungen für die Mitnutzung von Cloud-Diensten (Anlage C-03) bei.
    • Ich erkläre, dass ich als Auftragnehmerin bezüglich der in der Cloud abgelegten Daten Verschwiegenheit wahren werde.
    • Ich erkläre, dass ich bei Zuschlagserteilung feste Ansprechpersonen für die Informationssicherheit benennen werde.
    • Ich erkläre, dass die in der Cloud eines externen Dienstleisters bereitgestellten Daten nicht an Lokationen außerhalb der EU verarbeitet werden.
  • Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (s. Anlage B-03 Ziff. 9)

    • Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
    • Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
    • Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.(Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements).
    • Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
  • Angaben zu Referenzen (s. Anlage B-03 Ziff. 4.2.2)

    • Unternehmensreferenzen (als Eignungskriterium):
    • Benennung von mindestens 6 vergleichbaren Referenzen von mindestens 3 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Davon sollten mindestens 4 EU-weite Ausschreibungen, mindestens 2 Ausschreibungen mit dem Gegenstand Unterhaltsreinigung (in Los 1) sein. Die Verfahren müssen im Wesentlichen selbstständig bearbeitet worden sein.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Der Wertungspreis wird anhand der gewichteten Stundensätze laut Preisblatt wie folgt bewertet:
    • Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (40 Punkte). Die Angebote mit höheren Wertungspreisen erhalten weniger Punkte nach der Formel: maximale Punktzahl (40 Punkte) multipliziert mit dem niedrigsten Wertungspreis dividiert durch den Wertungspreis des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet).
  • Konzept

    • Konzept (Gewichtung: 36%)
    • Das Konzept (36 %) wird wie folgt bewertet:
    • In dem Konzept hat der Bieter zu beschreiben, wie er bei der Ausführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben konkret vorgeht (z.B. Arbeitstechniken zur Erkennung von projektbezogenen Problemstellungen und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen). Hierbei hat der Bieter zu jeder der in der Anlage A-01 formulierten 12 Fragen in einem gesonderten Gliederungspunkt Stellung zu nehmen.
    • Das Konzept des Bieters wird zu jeder Frage (Gliederungspunkt) mit 0 bis 3 Punkte bewertet.
    • Die pro Frage (Gliederungspunkt) ermittelten Punktzahlen eines Bieters werden addiert. Diese Summe ergibt die „Punktzahl Konzept“ (maximal 36 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt somit 36 Punkte.
    • Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn die Punktzahl Konzept (in der Summe aller 12 Gliederungspunkte) mindestens 18 Punkte erreicht. Angebote mit weniger als 18 Punkte im Konzept werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen.
  • Persönliche Referenzen des Projektleiters einschließlich der Zufriedenheit der Referenzgeber

    • Persönliche Referenzen des Projektleiters einschließlich der Zufriedenheit der Referenzgeber (Gewichtung: 24%):
    • Personenbezogene Referenzen des Projektleiters (als Zuschlagskriterium):
    • Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Projektleiters als verantwortlichen Bearbeiter aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern, davon mindestens 2 EU-weite Ausschreibungen. Bei einer Referenzausschreibung muss es sich um den Gegenstand Unterhaltsreinigungsleistung (in Los 1) gehandelt haben. Die Verfahren müssen im Wesentlichen selbständig bearbeitet worden sein.
    • Des Weiteren ist der Vor- und Nachname des verantwortlichen Bearbeiters anzugeben.
    • Im Detail:
    • a) Persönliche Referenzen des Projektleiters (12 %):
    • Die persönlichen Referenzen des Projektleiters, der im Zuschlagsfall auch Projektleiter in diesem Projekt der ausschreibenden Auftraggeberin wird, werden anhand ihrer Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt wie folgt bewertet:
    • Es werden maximal drei Referenzen bewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in der Anlage A-01 genannten Maßstäben.
    • Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn in der Summe aller (bis zu 3) Referenzen mindestens 6 Punkte für die persönlichen Referenzen des Projektleiters erreicht werden. Angebote mit weniger als 6 Punkte werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen.
    • b) Die Zufriedenheit der Referenzgeber (12 %) wird wie folgt bewertet:
    • Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird mittels eines einheitlichen Bewertungsbogens (Anlage B-03a) ermittelt. Dazu sendet die Auftraggeberin den unausgefüllten Bewertungsbogen nach dem Ende der Angebotsfrist an die drei in Anlage B_03_Bieterauskunft_Eignungskriterien benannten Referenzgeber der persönlichen Referenzen des Projektleiters, verbunden mit der Aufforderung zum Ausfüllen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen. Alternativ möglich ist es, dass der Bieter die Antworten der Referenzgeber innerhalb der Angebotsfrist einholt und die vom Referenzgeber ausgefüllten Bewertungsbögen als Anlage zu seinem Angebot vorlegt. Im letzteren Fall lässt sich die Auftraggeberin den ausgefüllten Bewertungsbogen vom Referenzgeber innerhalb von 10 Kalendertagen bestätigen. Die Auftraggeberin verwendet die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse des Referenzgebers.
    • Die Bewertung erfolgt anhand der vom Referenzgeber vergebenen Punkte. Darüberhinausgehende Ausführungen des Referenzgebers werden bei der Ermittlung der Punkte nicht berücksichtigt.
    • Erfolgt innerhalb der Frist von 10 Kalendertagen keine Rückmeldung des Referenzgebers, erhält der Bieter für die Referenz einen Punkt. Die Bewertung der Referenzgeber stellt keine Mindestanforderung dar. Negative Bewertungen durch die Referenzgeber führen nicht zu einem Ausschluss des Unternehmens.
    • Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in Anlage A-01 genannten Maßstäben.
    • Dabei hat der Referenzgeber zumindest stichpunktartig die Gründe für seine Bewertung anzugeben, so dass es der ausschreibenden Auftraggeberin möglich ist, die Bewertung des Referenzgebers im Ansatz nachzuvollziehen. Fehlt es an einer (zumindest stichpunktartigen) Begründung durch den Referenzgeber, wird die vom Referenzgeber angegebene Bewertung um eine Note reduziert, also die vergebene Punktzahl um einen Punkt reduziert (eine Bewertung mit 0 Punkten wird nicht weiter reduziert).

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