Frist abgelaufen

Oberer Brühl - Rohbauarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.11.2023
Angebotsfrist
14.12.2023
Rohbauarbeiten
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
13.11.23
Abgabefrist
14.12.23
Öffnung
14.12.23
Vertragsbeginn
22.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Villingen-Schwenningen, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@villingen-schwenningen.de
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Telefon
+49 7720-822611
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Website
https://www.villingen-schwenningen.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
    • 2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. §6e EU VOB/A, insbesondere dass
    • 2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr. 1 bis Nr. 10 vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind
    • 2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
    • 2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
    • 2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz
    • § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
    • 2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
    • 2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
    • Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
    • 1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
    • Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
    • Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
  • 1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in Formblatt "KEV 179 AngErg Eignung" unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen). 2.) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. 3.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

    • 3.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt "KEV 177 AngErg AU EU").
    • 3.2) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s).
    • 3.3.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt "KEV 178 AngErg AU Verpfl").
    • Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
    • Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
    • 1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
    • 2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. §6e EU VOB/A, insbesondere dass
    • 2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr. 1 bis Nr. 10 vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind
    • 2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
    • 2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
    • 2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz
    • § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
    • 2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
    • 2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
    • Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
    • 1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
    • Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
    • Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
  • 1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in Formblatt "KEV 179 AngErg Eignung" unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen). 2.) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. 3.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

    • 3.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt "KEV 177 AngErg AU EU").
    • 3.2) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s).
    • 3.3.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt "KEV 178 AngErg AU Verpfl").
    • Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
    • Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".

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