Frist abgelaufen

Notebooks und Monitore für den Landtag Brandenburg

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.11.2023
Angebotsfrist
21.12.2023
Lieferung von insgesamt 540 Stück Notebooks mit Rolloutservice, Installation und Inbetriebnahme und Lieferung von insgesamt 830 Stück Monitoren (485 Stück-24 Zoll) und (345 Stück-32 Zoll)
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
20.11.23
Abgabefrist
21.12.23
Öffnung
21.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Potsdam, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
post@landtag.brandenburg.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung zur Berufsausübung

    • Einzureichende Unterlagen:
    • - E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.
    • Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
    • 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
    • in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
    • genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
    • a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
    • b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
    • c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
    • 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
    • 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
  • Sonstiges

    • Einzureichende Unterlagen:
    • - E5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 3 Referenzprojekt(e) der letzten 3 Geschäftsjahre 2020 - 2022.
    • Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken.
    • Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch
    • - Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten,
    • - Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder
    • - Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
    • Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ("opt-in") wurde.

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Lose (2)

Präsentation37 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB12 Seiten
Vertragsentwurf89 KB24 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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